…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen die A-KG als belangten Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen…
…für welche der Verband zur Verantwortung gezogen wird, bereits für B als Komplementär und solcherart Miteigentümer des Verbandes den Rechtsnachteil seiner Bestrafung mit € 8.000,00 nach sich gezogen hat. Dieser Umstand ist mit einem Abschlag um ein Drittel auf € 8.000,00…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Da hinsichtlich der angefochtenen neuen Sachbescheide…
„(1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) (…) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - so dadurch, dass sie von einer Zustellung ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangt hat - eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß …
…25.9.2006 (Montag). Diese Frist wurde von der Beschwerdeführerin unbestritten versäumt, die Berufung gegen den Festsetzungsbescheid wurde erst gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag vom 1.12.2009 eingebracht. 2) Rechtsnachteil Rechtsnachteil im Sinne des § 308 BAO ist der Umstand, dass die befristete Prozesshandlung nicht mehr…
…Stand wegen Versäumung der mündlichen Berufungsverhandlung am 4. Dezember 2013 vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS). Die Wiedereinsetzung sei erforderlich um das volle Parteiengehör wahrnehmen zu können und um keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Neben der versäumten Berufungsverhandlung wurde darauf verwiesen, dass in der –zwar richtig zugestellten…
…des an das Bundesverwaltungsgericht in Wien adressierten Antrages auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand samt außerordentlicher Revision mit der GZ: W . Durch Versäumung der Frist zur Einbringung einer außerordentlichen Revision würde der Antragsteller dahingehend einen Rechtsnachteil erleiden, als es ihm nicht möglich wäre…
…Geschäftsführer bzw. Abwickler) für die Gesellschaft Verfahrenshilfeanträge wie folgt: Das Verfahren ist sehr umfangreich und rechtlich äußerst kompliziert und setzt eine Fachkenntnis voraus welche ich nicht habe - um drohende Rechtsnachteile zu vermeiden ist eine fachkundige Vertretung notwendig. Leider ist es weder für mich noch der…
…Wesentlichen vor, dass die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung nach § 167 FinStrG sehr wohl vorliegen würden. Der Bf habe die Frist zur Abgabe einer Bereiterklärung versäumt und erleide dadurch einen erheblichen Rechtsnachteil, da ihm die Möglichkeit verwehrt wird, anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Zudem liege…
…lautet: "Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares…
…1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares…
…Urlaub gewesen sei, könne mangels näherer Angaben nicht beurteilt werden. Letztlich sei auch Voraussetzung, dass der Wiedereinsetzungswerber einen Rechtsnachteil erlitten habe, wozu ebenfalls Ausführungen fehlen würden. Dem EUMPfG seien jedenfalls keine Sanktionen für eine Fristversäumung zu entnehmen. Dagegen brachte der BF am 18. September 2023…
… 167 FinStrG darstellen könne. Dem Bf. drohe ein unwiederbringlicher Rechtsnachteil, zumal im Fall der Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags eine Zahlungsverpflichtung von rund 21.000 € bestehe. Das Amt für Betrugsbekämpfung deutete die Eingabe vom 06.02.2025 (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand) als Beschwerde…
…festgesetzten Einkommensteuer ergeben sollte, würde die Ablehnung des Antrages für den Mandanten der steuerlichen Vertretung einen wesentlichen Rechtsnachteil nach sie ziehen. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 05.06.2025 den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 18.04.2025, eingebracht am 18…
… 245 BAO zur Einbringung der Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid vom 28. März 2022 einzuhalten und erleide dadurch einen Rechtsnachteil, zumal er sich gegen die genannte Entscheidung nicht habe zur Wehr setzen können und sich auch zu der - aus seiner Sicht - unrichtigen Begründung des Rückforderungsbescheides äußern…
…§ 308 Tz 2), ob sie verlängerbar ist (vgl hierzu Ritz, BAO7, RZ 3 zur § 308). Rechtsnachteil ist der Umstand, dass die befristete Prozesshandlung nicht mehr vorgenommen werden kann (Walter, ÖJZ 1961, 620). Ob die versäumte Handlung sich letztlich zum Vorteil der Partei auswirken würde…
…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110 BAO) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert…