…hat den sicheren Nachweis nicht verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Verwiesen wird insbesondere neben EuGH Dankowski (siehe oben in Bezug auf die unrichtige UID-Nummer) in Bezug auf das Rechnungsmerkmal der falschen Adresse des Leistenden auf EuGH 22.10.2015, C-277/14…
…Ausgangsbelegen). Auf den Rechnungen sind somit eine falsche Firmenanschrift und eine ungültige UID-Nummer angeführt. Der Vorsteuerabzug kann nicht berücksichtigt werden, da nicht alle Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG 1994 vorhanden sind, welche zum Vorsteuerabzug berechtigen. Stellungnahme der steuerlichen Vertretung: Die auf den Gutschriften angeführte Rechnungsadresse…
…gemäß Art 22 Abs 3 dieser Richtlinie ausgestellte Rechnung besitzen, um das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art 17 Abs 2 lit a dieser Richtlinie ausüben zu können. Bezüglich der Rechnungsmerkmale normiert Art 22 Abs 3 lit b der 6. MwStRL: "Unbeschadet der in dieser Richtlinie…
…einer Berufungsvorentscheidung) die Bestimmung des § 262 BAO (verpflichtende Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anwendbar. § 11 Abs 1 UStG 1994 in der im Streitjahr noch maßgeblichen Fassung (BGBl I 2007/99) sieht folgende Rechnungsmerkmale vor: "1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2…
…kann der Abzug von Vorsteuern nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgen. Eine solche zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung liegt nicht vor, wenn einzelne im § 11 UStG 1994 aufgezählten Rechnungsmerkmale gänzlich fehlen (vgl. VwGH 2.9.2009, Zl. 2008/15/0065). Der Name und die Anschrift…
…erhobenen Berufung (nunmehr Beschwerde, § 323 Abs 38 BAO) bringt die Bf vor: Die angesprochenen Eingangsrechnungen erfüllten alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale. Die C betreffend habe die Behörde nicht nur den Gegenbeweis nicht erbracht, dass das Unternehmen an der angegebenen Adresse keinen Sitz gehabt hätte, sondern einwandfrei ermittelt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ_Ort, Weg#7 vertreten durch Mag. Werner Obermüller…
…der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers verloren gehe. Da unstrittig die UID-Nummer zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung nicht mehr gültig gewesen sei, fehle nicht nur ein wichtiges Rechnungsmerkmal, auch ließe es der Bf in diesem Punkte nach Ansicht der Behörde an der notwendigen Sorgfalt fehlen…
In Tz 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung und dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 14.03.2018 wird ausgeführt, dass die Unternehmereigenschaft des Leistungserbringers an der UID-Nummer zu erkennen sei und wenn sich (nachträglich) herausstelle, dass der Leistende keine Unternehmereigenschaft besitze…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da zu der im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfrage, ob das Fehlen eines Rechnungsmerkmales im Sinne des § 11 Abs 1 UStG 1994 die Versagung des Vorsteuerabzuges auch dann rechtfertigt…
…einer Revision: Es liegen keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung vor, sondern Tatfragen. Die auf den festgestellten Sachverhalt anzuwendende rechtliche Beurteilung im Hinblick auf die Rechnungsmerkmale des § 11 UStG 1994 sind durch die Judikatur des VwGH hinreichend geklärt. Die ordentliche Revision war daher nicht zuzulassen. Es war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch RAEGmbH, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.11.2015, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014…
…Weiters wird in dem Schreiben Schinnerl (ÖStZ 2014, 617) zitiert, nach dem aufgrund der zuletzt ergangenen EuGH Erkenntnisse mangelhafte Rechnungsmerkmale nicht mit der Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug sanktioniert werden dürften, sofern kein Betrug vorliege. Zum selben Ergebnis wären auch Aigner/Tumpel in SWK 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache Fa. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Kristen Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Lainzer Straße 35, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2017…
…Betrugsfirma", "Scheinrechnung" und "Deckungsrechnung". Im ersten von den vier Punkten des Vorhalts vom 24.03.2025 wurde in Bezug auf Tz. 4 PB und damit die Fa. D-GmbH in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht die geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zum Rechnungsmerkmal § 11 Abs. 1 Z. 3 lit…
Hinsichtlich der Umsatzsteuer beantragte die Amtsvertretung die Abweisung des Bescheides für das Jahr 2014 wegen Fehlens der Voraussetzung für den Vorsteuerabzug betreff die Rechnungen aller streitrelevanten Scheinfirmen mit Ausweis der Umsatzsteuer mit der Begründung, dass keine Leistungen von diesen Firmen erbracht worden wären, folglich dessen…
…und würden für jede der in Rede stehenden Subfirmen im weiteren Rechtsmittelverfahren dem Bundesfinanzgericht zur Beweiswürdigung vorgelegt werden. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei ohne Vorliegen der in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Rechnungsmerkmale ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen (vgl. u.a. VwGH 14.01.1991…
…Mitgliedstaaten ist jedoch freigestellt, unabhängig von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Umsätzen mit Übergang der Steuerschuld, die UID des Leistungsempfängers als Rechnungsmerkmal zu bestimmen (Art 227 MwStSyst-RL). Die Unterzeichnung von Rechnungen wird ausdrücklich nicht verlangt (Art 229 MwStSyst-RL). Rechnungen im Sinn des § 11 UStG 1994…
Bei der Polizei eingegangene (Telefonische Notruf-) Anzeigen wegen Verletzung der Nachtruhe (Lärmexzesse), Gefahr von Leib, Leben und Gesundheit der Mieter als Folge der Bildung von Parallelgesellschaften (Zusammenkunft von Personen zwecks a) Drogen- bzw. Alkoholkonsums, b) Inanspruchnahme von Leistungen von der Prostitution nachgehenden Personen zu lautstärkenintensiven…
Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" im Sinn des § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…