…Steuer auf Einkünfte (z. B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder aus unbeweglichem Vermögen), die aus Quellen in diesem Vertragstaat von einer im anderen Vertragstaat ansässigen Person bezogen werden, zu erheben, wenn diese Einkünfte keiner Betriebstätte im erstgenannten Vertragstaat zurechenbar sind. […]" Art. XI DBA J (E…
…entfällt.‘ Gemäß Art. XI dürfen Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nach Abs. 1 in dem Staat, aus dem die Quelle stammt, 10 von Hundert der Lizenzgebühren nicht übersteigen. Mit Bescheid vom 3. November 2005…
…noch die zugrunde liegende Software gesehen habe, habe er mehrmals am damaligen Firmensitz mit der Geschäftsleitung Besprechungen abgehalten und sich auch zweimal am Bildschirm Ergebnisse von Suchprozessen und Abfrageroutinen vorführen lassen. - Zum Vorwurf der fehlenden Quellenangabe (siehe Bericht des Systemprüfers, Wiedergabe weiter oben) sei allgemein…
…der beiden Vertragsstaaten die Steuern von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im Abzugswege (an der Quelle) erhoben, so wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt (Artikel 28 Abs. 1 DBA-Schweiz). Die im Abzugswege (an der Quelle) einbehaltene Steuer ist jedoch…
…hinaus - vertragskonform im Sinne der Lizenzvereinbarung vom Febr 2013 umgesetzt. Beide Markenentwickler behandelten ihre Markenrechtsanteile als Wirtschaftsgüter des Privatvermögens und versteuerten die von der XY-GmbH ausbezahlten Lizenzgebühren ab 2013 - ohne Werbungskostenabzug - als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Markenrechtsverkauf durch den Bf im Jahr…
…zB der Schweiz, Abkommen zum Informationsaustausch oder Quellensteuerabzug abgeschlossen hatte. Von Österreich wurden mit der Schweiz zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer; DBA Erbschaftssteuer - abgeschlossen. Seither durften Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren nur im Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers bzw. Zinsenempfängers bzw. Lizenzgebührenempfängers besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat der…
…Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), derzufolge der mit ihnen gedrehte Film auch verwertet werden dürfe. Das Herausschälen einer (auf Grund der DBAs in Österreich steuerlich nicht erfassbaren) Lizenzgebühr sei daher nicht zulässig…
…die von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an der Quelle abgezogene Steuer den Steuerbetrag, der nach den Artikeln 10, 11 oder 12 erhoben werden darf, so wird der übersteigende Steuerbetrag über Antrag rückerstattet; der Antrag ist bei der in Betracht kommenden zuständigen Behörde innerhalb von drei…
…freiberufliche und unselbstständige Arbeit sowie dem Artikel 12 für Lizenzgebühren vor. Ein freiberuflich tätiger Künstler wird auch ohne eine sonst nach Artikel 14 erforderliche "feste Einrichtung" im Staat seines Gastauftrittes steuerpflichtig; desgleichen unterliegen durch Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) von einem ausländischen Theater verpflichtete Künstler ungeachtet der 183…
…zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 64/1975, dürfen u.a. in der Schweiz erzielte Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens (ausgenommen von für den vorliegenden Fall nicht relevanten näher angeführten Ausnahmen…
…Die von den BF bezogenen Kapitaleinkünfte unterliegen in Österreich unbestritten dem Kapitalertragsteuerabzug. Betreffend in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Abgabepflichtige legt Artikel 28 DBA diesbezüglich Folgendes fest: 1. Werden in einem der beiden Vertragsstaaten die Steuern von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im Abzugswege (an der Quelle…
…Die Software wurde aber nicht bloß "in der Gruppe", sondern, wie aus den obigen Quellen ersichtlich, von den in Österreich ansässigen und tätigen Gesellschaften entwickelt. Der im Verfahren immer wieder erhobene Einwand, diese Entwicklung sei ja nur im Auftrag der Schweizer Mutter und unter deren…
…Beschwerdeführerin fremden Firma in China durchgeführt. Mit Auskunftsersuchen vom 26.5.2021 wurden von der Amtspartei folgende Fragen an die Beschwerdeführerin gerichtet: 1. Die "purchase agreements", mit der die Entrichtung chinesischer Steuern ausgewiesen sei, würde darauf hindeuten, dass für die Software keine Lizenzgebühren iSd Art…
…ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die aus Brasilien bezogen werden. Dabei ist die von den aus Brasilien bezogenen Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren erhobene Steuer mit 25 vom Hundert des Bruttobetrages der Einkünfte anzusetzen (Matching-Credit gem. Art. 23 Abs…
…aus den aus österreichischen Quellen stammenden Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegt. Der auf andere Einkünfte entfallende nominelle Steuersatz ist daher nicht von Bedeutung. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c 3. Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann…
…aus den aus österreichischen Quellen stammenden Zinsen oder Lizenzgebühren unterliegt. Der auf andere Einkünfte entfallende nominelle Steuersatz ist daher nicht von Bedeutung. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c 3. Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann…
…exakt danach, ob Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder sachlichen Befreiung keiner Besteuerung (1. Teilstrich) oder einem Steuersatz von weniger als 10% (2. Teilstrich) oder aufgrund einer auch dafür vorgesehenen Steuerermäßigung einer tatsächlichen Steuerbelastung von weniger als 10% (3. Teilstrich…
…org.mt) unter der Lizenz N-3 für Type 1 Casino Gaming Services. Die maltesischen Glücksspielabgaben und die Lizenzgebühren würden von dem Unternehmen an die zuständige Lotterie- und Glücksspielbehörde in Malta abgeführt. Die Gesellschaft sei ihrer Verpflichtung zur Entrichtung der maltesischen Glücksspielabgaben am Sitz der…
…sei das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die auf Mobile- und Online-Spiele sowie auf die Entwicklung neuer Technologien in diesem Bereich spezialisiert seien. Die G-2 sei an der NASDAQ First North Premier gelistet. Die Glücksspielabgaben und die Lizenzgebühren würden von dem Unternehmen an…
…Mit Schriftsatz vom 08.03.2022 ergänzte der Beschwerdeführer innerhalb der erstreckten Frist seine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 dahingehend, dass im angefochtenen Bescheid die in Großbritannien erhobene Einkommensteuer in Höhe von 1.539,20 GBP, das seien 1.707,28 Euro (Umrechnungskurs 0,90155)…