… VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel auschließenden Inhalt haben und zwischen…
…einer späteren (schriftlichen) Fixierung einer nachweislich bereits früher (mündlich) abgeschlossenen Vereinbarung zu treffen. Letztere ist anzuerkennen, sofern den Kriterien der „Angehörigenjudikatur“ entsprochen wurde. Dazu gehört auch die Publizitätswirkung; die Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen. Dieses Kriterium sehen die Bf…
…daher – selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit (VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) – für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…einer Verbücherung oder einer notariellen Beurkundung, so bedarf es zumindest des entsprechenden Auftretens der Bf., um die Wirkung der Fruchtgenussvereinbarung (Publizitätswirkung) nach außen zu manifestieren. Nach den im Zuge des Erörterungstermins glaubhaften Ausführungen der steuerlichen und rechtlichen Vertretung hat Herr X. im Namen der Bf…
…zu den involvierten Gesellschaften, sodass die "Angehörigenjudikatur" des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten ist. Verträge zwischen nahen Angehörigen sind für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie kumulativ - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und …
…einer fremdunüblichen Leistungsbeziehung gewertet werden. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, so müssen zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert sein. Im Beschwerdefall ist die Publizitätswirkung wegen des nicht vorhandenen schriftlichen Dienstvertrages oder eines Dienstzettels nicht gegeben, zumal schriftliche Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, Urlaubs- oder Krankenstandsabwesenheiten…
…in diesem Zusammenhang aber festzustellen sei, dass lediglich das Wiederkaufs- sowie das Vorkaufsrecht der Gemeinde verbüchert worden sei und es insoweit an der ausreichenden Publizitätswirkung bezüglich der Errichtung der Gebäude durch die Vermietergemeinschaft fehle. Hiezu ist anzumerken, dass die beschwerdeführende Miteigentumsgemeinschaft sowohl in dem von…
…nahen Angehörigen, könne hier von keiner Fremdüblichkeit ausgegangen werden. In Bezug auf die Publizitätswirkung würde auf die Beilagen verwiesen werden (Schreiben Notar und gültiger Mietvertrag). Beigelegt wurde das Schreiben eines Notars betreffend Kanzleiversehen im Hinblick auf die Höhe der Umsatzsteuer sowie der gültige, korrigierte Mietvertrag…
…so lägen Verträge zwischen nahen Angehörigen vor, welche nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann anerkannt würden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden…
…Ein Unternehmer wird sich jedenfalls auf die ordnungsgemäße notarielle und gerichtliche Überprüfung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft verlassen können; andernfalls wäre jede Sicherheits- und Publizitätswirkung des Firmenbuches verloren. Der X-GmbH bzw dem Beschwerdeführer können daher zu ihrem/seinem Nachteil keine "notariellen Aufgaben/Kontrollpflichten" aufgebürdet…
…Die Zahlungen widersprechen daher nicht grundsätzlich den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens. Zudem erhielt die Zahlung der Substanzabgeltung durch die spätere Vereinbarung mit notarieller Beglaubigung eine weitere Publizitätswirkung. Zum Zeitpunkt des Übergabevertrags forderte die Finanzverwaltung noch nicht die Vorlage einer notariell beglaubigten Vereinbarung." Die Beschwerde wurde mit…
…Die Zahlungen widersprechen daher nicht grundsätzlich den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens. Zudem erhielt die Zahlung der Substanzabgeltung durch die spätere Vereinbarung mit notarieller Beglaubigung eine weitere Publizitätswirkung. Zum Zeitpunkt des Übergabevertrags forderte die Finanzverwaltung noch nicht die Vorlage einer notariell beglaubigten Vereinbarung." Die Beschwerde wurde vom…
…Die Zahlungen widersprechen daher nicht grundsätzlich den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens. Zudem erhielt die Zahlung der Substanzabgeltung durch die spätere Vereinbarung mit notarieller Beglaubigung eine weitere Publizitätswirkung. Zum Zeitpunkt des Übergabevertrags forderte die Finanzverwaltung noch nicht die Vorlage einer notariell beglaubigten Vereinbarung." Die Beschwerde wurde mit…
…Die Zahlungsvorgänge widersprechen daher nicht grundsätzlich den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens. Zudem erhielt die Zahlung der Substanzabgeltung durch die spätere Vereinbarung mit notarieller Beglaubigung eine weitere Publizitätswirkung. Zum Zeitpunkt des Übergabsvertrags forderte die Finanzverwaltung noch nicht die Vorlage einer notariell b" Die Beschwerden wurden vom Finanzamt…
…0095, 1999, 405) - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen…
…98/14/0095) - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ…
…VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) - im Steuerrecht nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen…
…sondern zeige sich auch darin, dass in der Satzung und im Eigentumsblatt des Grundbuches die Bezeichnung „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ anzuführen sei. Durch die Publizitätswirkung des Grundbuchseintrages werde auch im Außenverhältnis signalisiert, dass eine Gemeinde substanzberechtigt sei. Für die steuerliche Einkünftezurechnung sei diese Außenwirkung nicht erforderlich und sei…
…einzureichen: Für die steuerliche Anerkennung von Zahlungen an nahe Angehörige sei es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass Vereinbarungen vorliegen würden, die - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen würden (Publizitätswirkung); - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…Behörde in den Beschwerdevorentscheidungen vom 15. November 2010 rechtsrichtig zu dem Schluss, das streitgegenständliche Dienstverhältnis für die Jahre 2006 bis 2009 nicht anzuerkennen: Zum einen ist nämlich die Publizitätswirkung desselben nicht gegeben (kein schriftlicher Dienstvertrag, keinerlei schriftliche Aufzeichnungen über das Dienstverhältnis; durch die Anmeldung bei…