…der Bf., dass sie nie die faktische Geschäftsführung innegehabt, sondern dies der Prokurist P-5 wahrgenommen habe, ist entgegenzuhalten, dass - wie bereits bei der Verschuldensprüfung ausgeführt - die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80…
…dass die Bf. handelsrechtliche Geschäftsführerin war. Bei ihrer Haftungsinanspruchnahme wurde aber bereits daraufhin gewiesen, dass der Prokurist als faktischer Geschäftsführer fungiert hat, daher hätte man ihn zur Haftung heranziehen müssen. Es ist bekannt, dass es nicht ausreicht, wenn sich ein Geschäftsführer lediglich erkundigt, ob eh…
…der Folge keiner betrieblichen Verwendung zugeführt wurden, entzog er der GmbH 1 Mittel und bereicherte sich persönlich. Da der Bf. sowohl als Prokurist als auch als faktischer Geschäftsführer diese Vorgänge gelenkt hat, wurde er wissentlich und willentlich bereichert, sodass das subjektive Tatbild der Bereicherungsabsicht für…
…2005 die Geschäftsführung übernommen. Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur ist somit weder im Jahr 2007 eingetreten noch im Jahr 2005; letzteres, weil H schon vor dem Konkurs seit 2003 als Prokurist selbständig vertretungsbefugt war und somit von zwei vertretungsbefugten Organen lediglich eines faktisch 2004…
…vom 2. Dezember 2016 wird dahingehend abgeändert, dass der Spruch zu lauten hat: A ist schuldig, er hat als Prokurist und faktischer Geschäftsführer der Fa. B GmbH im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt zur StNr. XY vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…Erstellung Jahresabschluss). Wir haben Herrn ***2*** im Zuge der Vertretung immer als faktischen Geschäftsführer in diesen Belangen wahrgenommen. Wir haben die steuerliche Vertretung der ***36*** LTD & Co KG im Mai 2017 übernommen. Die Vertretung der ***4*** haben wir nach Gründung ab Juli 2017 übernommen. Ab…
…an einen gewissen M1. um € 5.000,- verkauft hätte. Es fanden sich in den Unterlagen allerdings keinerlei Zahlungseingänge. Der Beschuldigte führte als faktischer Geschäftsführer die Geschäfte der o.a. Limited Companies. Welche Umsätze unter dem Deckmantel dieser Limited-Gesellschaften erwirtschaftet wurden, lässt sich retrospektiv…
…Beschwerdeführer war gem. § 83 BAO als faktischer Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft und daher zur Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verpflichtet. Die Haftung bestehe zur Gänze, weil der Haftungspflichtige auf den Vorhalt des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine Unterlagen vorgelegt habe, aus denen hervorgehe…
…der Gesellschafter ***2*** noch Geschäftsführer ***19*** führten aktiv in der Gesellschaft Tätigkeiten aus. Diese Personen sollten nur nach außen im Firmenbuch und bei Behörden als Vertreter der Gesellschaft aufscheinen. Alle Geschäfte wurden von Herrn M. als faktischer Geschäftsführer geführt. Treuhandvertrag: Am 29.02.2016 wurde…
…der Folge die Änderungen der organisatorischen, wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur besprochen. Die Amtspartei gibt zur organisatorischen Struktur an, dass Dr. ***2*** nicht mehr als Geschäftsführer tätig war und Mag. ***7*** faktisch der Entscheidungsträger der Körperschaft war. Der steuerliche Vertreter gibt an, dass Dr. ***2*…
…einen Betrag von € 500,- als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens zu ersetzen. 2.) C. B. ist schuldig, er hat im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich als faktischer Geschäftsführer der Drittbeschuldigten Firma D-GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem…
…Es werden in der Folge die Änderungen der organisatorischen, wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur besprochen. Die Amtspartei gibt zur organisatorischen Struktur an, dass ***A*** nicht mehr als Geschäftsführer tätig war und ***E*** faktisch der Entscheidungsträger der Körperschaft war. Der steuerliche Vertreter gibt an, dass ***A***…
…2 lit. a FinStrG bewirkt. ***33*** wurde angelastet, diese Taten als faktischer Geschäftsführer begangen zu haben. Zur Begründung wurde ausgeführt: Die ***4*** wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2018 errichtet. Am 02.12.2019 wurde mit Beschluss des HG Wien der Konkurs eröffnet. Dieser wurde…
…auf dem Papier gewesen sei. Herr ***5*** habe alle Geschäfte geführt und sei faktischer Geschäftsführer der Primärschuldnerin gewesen. Er habe weder in das Geschäftskonto noch in die Geschäftsunterlagen Einsicht gehabt. Er habe dem Unternehmen tatsächlich nur als einfacher Arbeiter gedient. Dies könne auch sein Arbeitskollege…
…1*** wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2011 errichtet. Als Geschäftsführerin war von Gründung bis 19.01.2012 Frau ***2*** eingetragen. Seit 16.01.2012 vertritt ***3*** die Gesellschaft selbständig. ***Bf1*** wird seit 05.11.2018 als Prokurist der GmbH im Firmenbuch angeführt. Bei der …
…Sie wäre tatsächlich nicht abgabenrechtlich verantwortlich gewesen. Diese Verantwortlichkeit sei primär Ing.A zugekommen. Demnach habe Ing.A als Verantwortlicher der abgabenrechtlichen Agenden der B-GmbH , somit als deren faktischer Geschäftsführer, im Amtsbereich des Finanzamtes FA 1) vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von…
…Leitung wird als zentrales Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs 1 AktG gesehen. Maßgeblich bei der Beurteilung, ob Gesellschaften mit beschränkter Haftung Konzernunternehmen sind, ist, dass eine einheitliche Leitung mehrerer Gesellschaften möglich ist, also "Konzernierbarkeit" vorliegt oder dass zumindest längerfristig mit einem einflusskonformen Verhalten der Geschäftsführung zu…
…Leitung wird als zentrales Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs 1 AktG gesehen. Maßgeblich bei der Beurteilung, ob Gesellschaften mit beschränkter Haftung Konzernunternehmen sind, ist, dass eine einheitliche Leitung mehrerer Gesellschaften möglich ist, also "Konzernierbarkeit" vorliegt oder dass zumindest längerfristig mit einem einflusskonformen Verhalten der Geschäftsführung zu…
…Tätigkeit geleistet. Faktisch sei der Bf. jedoch an die Entscheidungsbefugnis seines Bruder gebunden gewesen. Der Bf. habe im Rahmen seiner Angestelltentätigkeit einen ihm zustehenden "normalen" Lohn bezogen. Die Zurechnung der bei der D. KG als Aufwand angesetzten Geschäftsführerbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung des Bf. sei daher…
…ob er faktischer Inhaber der Unternehmen gewesen sei. Diese Unterscheidung sei essentiell, werde von der Behörde jedoch vollkommen außer Acht gelassen: Auch der Geschäftsführer einer GmbH trete in der Außenwelt als "Firmenchef" auf, ohne deshalb zum Zurechnungssubjekt der Gesellschaftseinkünfte zu werden. Auch der Prokurist eines…