…1 AWEG: (1) Dieses Bundesgesetz gilt für die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren und Blutprodukten. Dieses Bundesgesetz gilt weiters für die Einfuhr von Produkten natürlicher Heilvorkommen. (2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Einfuhr und das Verbringen von Waren, die als Medizinprodukte gemäß Medizinproduktegesetz…
…Eine Liebhabereiprüfung war mangels Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Streitzeitraum nicht erforderlich. *) Ebenfalls nicht bekannt waren die im Prüfungszeitraum durch die ungarische En*****- Kft (nachfolgend M***** Hungaria Kft) vorgenommenen Fremdzukäufe von landwirtschaftlichen Produkten und deren überwiegender Export nach Österreich. *) lm Verfahren ist außerdem neu hervorgekommen…
…ständiger Wohnsitz befinde sich in Österreich. Alle Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Österreich unterlägen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2012 und 2013 wurde in Tz 2 dieses Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung vom 26. November 2015 hinsichtlich Sachverhalt und…
…A*** Die ***GmbH 1*** (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2009 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in …
…1***. (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2008 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der…
…Die ***GmbH 1*** (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2007 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in …
…2016: Dkfm. ***A*** Die ***GmbH 1*** (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2005 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin nur natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8…
…1***. (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2006 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der…
…Sitzung Nationalrat X, GP 156, 157 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/X/NRSITZ/5) […] Es bleibt natürlich in der freien Welt und unter Beachtung der Gesetze jeder Genossenschaft unbenommen, sich auch als rein geschäftliches Unternehmen zu betätigen. In diesem Fall müssen wir aber…
…Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Für die Wiederaufnahme eines Verfahrens genügt nicht allein das Hervorkommen von Wiederaufnahmegründen, vielmehr muss zu dieser Voraussetzung die Gewissheit treten, dass die Kenntnis der…
…Bf. Gutschriftenabrechnungen legte und die Bf. in Folge eine Ausgangsrechnung an die "II" II KG gelegt hat. Wie Mag. Z im Erörterungstermin ebenso ausführte, gab es bei keinem der Projekte eine schriftliche Vereinbarung, sondern lediglich mündliche (BFG-Akt OZ 61, Niederschrift ET; OZ 36). Die…
…lt. obigem Pkt. 1 dargestellt. Somit wurde auf dieser Seite ein Gegenüberstellung der insgesamt von der Kft nach Österreich importierten Landesprodukte zu den zugekauften Landes produkten dargestellt. [Grafik] Dabei passierte jedoch ein gravierender Schreibfehler, der die gesamte Dar stellung rechnerisch unrichtig und kaum nachvollziehbar macht…
…Er sei der Meinung gewesen, dass die Auswahl im Shop noch zu wenig sei und die Werbung gesteigert werden müsste. Es seien daher weitere Produkte ersteigert und die Werbeausgaben bei ***33*** erhöht worden. Um die Vertrauenswürdigkeit des Shops zu erhöhen, sei der Shop in einem…
…die Berücksichtigung des Zweckes der Ermessen einräumenden Norm. Zweck des § 303 BAO sei es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel sei ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis (VfGH 06.12.1990, B 783/89; VwGH 22.03.2000, 99/13/0253)…
…a., mit näherer Begründung ausgeführt, die Auslesung, dass das Hervorkommen einer Entscheidung eines innerstaatlichen Höchstgerichtes keine Berechtigung zur Wiederaufnahme all jener (rechtskräftig abgeschlossenen) Verfahren nach dem Vorfragentatbestand vermittle, entspreche dem bisher üblichen Verständnis dieses Wiederaufnahmegrundes im österreichischen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof sieht keine Veranlassung, von dieser…
…der gelieferten Waren (zum Wert 100%) minus Rabattgutschriften (40%) minus als Eigenbedarf verwendete Waren. Daher sind die Gutschriften jedenfalls als Einkaufsminderung sowohl in der Umsatzsteuerbetrachtung (aufgrund Kleinunternehmerstatus natürlich ohne betragliche Auswirkung), als auch als verminderter Einkauf in der E1a enthalten. 5.) FRAGE: Wurde jeweils Eigenverbrauch…
…Ausgaben angesetzt wurden handelt es sich um den gemeinsamen Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Produkte wurden zu Hause so genannte Verkaufsparties mit Kosmetik und Kochgeschirrvorführung zusammen mit der Gattin durchgeführt, weshalb mit der Gattin einmal im Jahr eine 2 tägige Veranstaltung…
…die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. […]" Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG), BGBl 1988/400 idF BGBl I 2012/212…
…einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmegründe sind dabei im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existierende Tatsachen, die allerdings später hervorkommen. Ob Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, hat dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu erfolgen (z…
…2008 und 2009, war Gegenstand dieser Prüfung. In den Jahresabschlüssen haben sich diese Abschlussarbeiten natürlich niedergeschlagen. Ein wesentlicher Grund für die Buchungen im Zuge der Ermittlung der Jahresabschlüsse waren Buchungs-Differenzen zwischen der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft in Rumänien. Der ausdrückliche Hinweis, dass dieser Sachverhalt…