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VB-02304. Produkte natürlicher Heilvorkommen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…eine Einfuhrbescheinigung (Dokumentenartencode Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7731") ausgestellt hat. (2) Die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ausgestellte Einfuhrbescheinigung bildet bei der Abfertigung von Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) zu den im Abschnitt 1.2…

VB-0230Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.08.2010

Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

VB-02300. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…der Einfuhr - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Arzneiwaren sowie von Blutprodukten sowie von Produkten natürlicher Heilvorkommen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010)…

VB-02301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

… 1 Abs. 1 AWEG 2010 unterliegen dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 Arzneiwaren (siehe Abschnitt 1.1.1.), Blutprodukte (siehe Abschnitt 1.1.2.) und Produkte natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.). (2) Diese Waren unterliegen aber dann nicht dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, wenn es sich um Medizinprodukte (siehe…

VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Blutprodukte, Produkte natürlicher Heilvorkommen) | siehe Abschnitt 1.1.4. | 7711 | Einfuhrbescheinigung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen - Arzneiwaren | siehe Abschnitt 2.2.1. | 7712 | VerbringungVerbringung von Arzneiwaren und Arzneispezialitäten aus EWR-Staaten - Meldung gem. von Arzneiwaren aus EWR-Staaten…

VB-02303. Blutprodukte
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…VuB 0230 (Arzneiwaren, Blutprodukte, Produkte natürlicher Heilvorkommen) | siehe Abschnitt 1.1.4. | 7727 | Bestätigung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen - Verkehrsfähigkeit für Blutprodukte | siehe Abschnitt 3.1.1. | 7728 | Verbringung von Blutprodukten aus EWR-Staaten - Meldung gem. § 14 Abs…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…1.2.), ist die Einfuhr (Abschnitt 1.2.) bzw. das Verbringen (Abschnitt 1.3.) von Arzneiwaren (siehe Abschnitt 1.1.1.), Blutprodukten (siehe Abschnitt 1.1.2.) und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) - mit Ausnahme von Tierarzneimitteln (siehe Abs. 1 bzw. Abs. 2) …

2024-0.644.868Information zu der am 15. Juli 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.644.86815.07.2025

Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) wurde hinsichtlich der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 durch das BGBl. I Nr. 194/2023, des Erlasses des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) durch das BGBl. I Nr. 186/2023 und der Änderung des Tierärztegesetzes durch das BGBl. I…

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB-0230 | Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB-0231 | Erreger…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen sowie Produkte natürlicher Heilvorkommen Die Einfuhrbeschränkungen für Arzneiwaren (VB-0230 Abschnitt 2), für Blutprodukte (VB-0230 Abschnitt 3) und für Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230 Abschnitt 4) gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland…

BFG RV/7200029/2014Beschlagnahme einer Ware als Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2014

…1 AWEG: (1) Dieses Bundesgesetz gilt für die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren und Blutprodukten. Dieses Bundesgesetz gilt weiters für die Einfuhr von Produkten natürlicher Heilvorkommen. (2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Einfuhr und das Verbringen von Waren, die als Medizinprodukte gemäß Medizinproduktegesetz…

VB-02340. Einführung
geltende FassungRichtlinien13.06.2016

…EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr. 79/2010…

UFSF RV/0021-F/06Wellness- und Seminarleistungen als Haupt- oder Nebenleistungen zur Beherbergungsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006Teil 1/2

…die sich aus einem ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen oder dessen Produkte ergeben (§ 42a Abs 1 des Krankenanstalten- und KuranstaltenG). Als natürliche Heilvorkommen gelten ortsgebundene natürliche Vorkommen (in unserem Fall v.a. Heilrnoor), die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte…

UStR 2000 Rz 924–9336.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…ortsgebundenen Heilvorkommen oder dessen Produkten ergeben. Sie bedürfen für ihre Inbetriebnahme der Bewilligung der Landesregierung. Als natürliche Heilvorkommen gelten insbesondere Heilquellen, Heilmoor, Heilschlamm und Heilschlick und die Heilfaktoren, wie Klima, Lage, Höhe und dgl., während unter Kurorten Gebiete verstanden werden, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen…

BFG RV/7103324/2017Keine Darstellung der Wiederaufnahmegründe im Außenprüfungsbericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2018Teil 2/3

…Eine Liebhabereiprüfung war mangels Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Streitzeitraum nicht erforderlich. *) Ebenfalls nicht bekannt waren die im Prüfungszeitraum durch die ungarische En*****- Kft (nachfolgend M***** Hungaria Kft) vorgenommenen Fremdzukäufe von landwirtschaftlichen Produkten und deren überwiegender Export nach Österreich. *) lm Verfahren ist außerdem neu hervorgekommen…

BFG RV/5101410/20161. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch, dass die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2. Vorliegen von Verlängerungshandlungen 3. Besteuerung von Einkünften eines in Österreich wohnhaften Gesellschafter-Geschäftsführers einer deutschen GmbH mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2024Teil 1/2

…ständiger Wohnsitz befinde sich in Österreich. Alle Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Österreich unterlägen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2012 und 2013 wurde in Tz 2 dieses Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung vom 26. November 2015 hinsichtlich Sachverhalt und…

UFSW RV/0079-W/06Betriebsbeendigung bei einer GmbH, mangelnde Vergleichbarkeit zwischen Verlustentstehungszeitpunkt und Umgründungsstichtag, Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…denn gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, "in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…

BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…A*** Die ***GmbH 1*** (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2009 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in …

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…1***. (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2008 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Die ***GmbH 1*** (FN ***FN 1***) war Geschäftsherrin von mit einzelnen Gesellschaftsverträgen (Zusammenschlussverträgen) errichteten atypisch stillen Gesellschaften. Im Jahr 2007 beteiligten sich neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in …