Findok · Richtlinien
VB-0234
0. Einführung
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0065-IV/8/2016gilt ab 13.06.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0234
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von preislich gestaffelten Arzneimitteln anzuwendenden Verbote sind
die Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und
der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr. 79/2010.
(2) Durch die Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 wurde den Arzneimittelherstellern ein Anreiz dafür gegeben, den ärmsten Entwicklungsländern grundlegende Arzneimittel zu stark reduzierten Preisen ("preislich gestaffelte Arzneimittel") zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Verordnung ist es, dass die betreffenden Arzneimittel ausschließlich auf den Märkten dieser Länder verbleiben und dass die (Wieder-)Einfuhr solcher preislich gestaffelter Arzneimittel in die Europäische Union verhindert wird.
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union
Im Warenverkehr innerhalb der Union mit preislich gestaffelten Arzneimitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
Normen und Schlagworte
- VO 2016/793, ABl. Nr. L 135 vom 24.05.2016 S. 39
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0065-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0080-IV/8/2011
- Stammnummer
- 54486
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 13.06.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF