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Findok · Richtlinien

VB-0234

0. Einführung

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0080-IV/8/2011gilt ab 01.08.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0234

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2011 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von preislich gestaffelten Arzneimitteln anzuwendenden Verbote sind die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr. 79/2010. (2) Durch die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 wurde den Arzneimittelherstellern ein Anreiz dafür gegeben, den ärmsten Entwicklungsländern grundlegende Arzneimittel zu stark reduzierten Preisen ("preislich gestaffelte Arzneimittel") zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Verordnung ist es, dass die betreffenden Arzneimittel ausschließlich auf den Märkten dieser Länder verbleiben und dass die (Wieder-)Einfuhr solcher preislich gestaffelter Arzneimittel in die Europäische Union verhindert wird. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit preislich gestaffelten Arzneimitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0080-IV/8/2011
Stammnummer
54486
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 3)
Gültig
01.08.2011 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF