Findok · Richtlinien
VB-0234
0. Einführung
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0080-IV/8/2011gilt ab 01.08.2011
Inhaltsverzeichnis der VB-0234
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2011 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von preislich gestaffelten Arzneimitteln anzuwendenden Verbote sind
die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und
der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr. 79/2010.
(2) Durch die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 wurde den Arzneimittelherstellern ein Anreiz dafür gegeben, den ärmsten Entwicklungsländern grundlegende Arzneimittel zu stark reduzierten Preisen ("preislich gestaffelte Arzneimittel") zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Verordnung ist es, dass die betreffenden Arzneimittel ausschließlich auf den Märkten dieser Länder verbleiben und dass die (Wieder-)Einfuhr solcher preislich gestaffelter Arzneimittel in die Europäische Union verhindert wird.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit preislich gestaffelten Arzneimitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0080-IV/8/2011
- Stammnummer
- 54486
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.08.2011 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF