Findok · Richtlinien
VB-0230
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.644.868gilt ab 19.08.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0230
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 19. August 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.644.868
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0068-IV/8/2010
- Stammnummer
- 48238
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 19.08.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF