IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***58***, die Richterin ***59*** und die fachkundigen Laienrichter ***60*** und ***61*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a…
P: Übersetzungen, Projektarbeit, Planung für die Projekte über die wir vorher schon gesprochen haben (siehe Angaben unter Punkt IV). Es betrifft Projekte, die mit der tschechischen Firma durchgeführt werden. M: Diese Kosten werden an die die ausländische Firma verrechnet und im Zuge der Berichtigung durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, Bf_Adr Z als Gesamtrechtsnachfolgerin der Bf Bf über die Beschwerde vom 13.10.2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes K vom 29.7.2005 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer…
…ist nicht geeignet, die konkrete Höhe eines Altbestandes darzustellen. Die Prüfungsfeststellung hinsichtlich der Strandkörbe wurde nicht bekämpft. Hinsichtlich der Erhöhung der Inventurwerte für 96 Stück Büro- und Sanitärcontainer gilt, dass Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder einem niedrigeren Teilwert zu bewerten ist (§ 6 Z…
6) Aktivierungspflichtige Investitionen: Bei abnutzbarem Anlagevermögen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemißt sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung (§ 7 Abs 1 EStG). Bekämpft werden offenbar die Aktivierung und Abschreibung auf 10 Jahre des…
…X “ (im Folgenden: Niederschrift) enthielt, soweit für die Beschwerde von Relevanz, folgende Prüfungsfeststellungen: „TZ 1 Umsatzsteuerdifferenzen In den Jahren 2006 bis 2009 sind Zahlungseingänge auf dem Bankkonto festgestellt worden, die in den erklärten Umsätzen nicht erfasst sind. Diese Beträge werden den erklärten Umsätzen hinzugerechnet. |…
…X " (im Folgenden: Niederschrift) enthielt, soweit für die Beschwerde von Relevanz, folgende Prüfungsfeststellungen: „ TZ 1 Umsatzsteuerdifferenzen In den Jahren 2006 bis 2008 sind Zahlungseingänge auf dem Bankkonto festgestellt worden, die in den erklärten Umsätzen nicht erfasst sind. Diese Beträge werden den erklärten Umsätzen hinzugerechnet. |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. September 2024 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** und ***R*** als Richter sowie ***FLR1*** und ***FLR2*** als fachkundige Laienrichter im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4/6.Stock, 1010…
… 303 Abs. 1 BAO) folgern, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf den Neuerungstatbestand gestützt hat und die in den einzelnen Textziffern getroffenen Prüfungsfeststellungen jenen Tatsachenkomplex bilden, der nach Ansicht des Finanzamtes im Zuge der Prüfung neu hervorgekommen ist (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005…
Laut Stellungnahme der belangten Behörde vom 21.08.2021 liefern die Prüfungsfeststellungen "zumindest Indizien dafür", dass die Fremdleistungen von den angegebenen Fremdleistern tatsächlich erbracht wurden. Es wurden jedoch weitere Ermittlungen unterlassen, um diese Indizien zu verifizieren oder zu widerlegen. So wurde etwa die beantragte Einvernahme…
Mit Beschluss vom 23.02.2026 forderte das Bundesfinanzgericht das Finanzamt auf, zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 26.02.2026 erstattete die belangte Behörde die folgende Stellungnahme: "Betreff: Stellungnahme zu den Feststellungen der Außenprüfung ***Bf1*** (vormals ***51*** GmbH). In Beantwortung des…
…tatsächlich nicht im Arbeitsbogen aufliegen, wäre dies insoweit unerklärlich, als in diesem grundsätzlich sämtliche im (späteren) Prüfbericht getroffenen Prüfungsfeststellungen so zu dokumentieren sind, dass sie aus ihm klar abzuleiten und auch durch sachverständige Dritte leicht und vollständig nachvollzogen werden können. Schließlich hat der Arbeitsbogen durch…
…I. Verfahrensgang Im Anschluss an eine beim Beschwerdeführer durchgeführte Außenprüfung erließ das Finanzamt - nach teilweiser Wiederaufnahme der Verfahren - den Prüfungsfeststellungen folgende Umsatz- (2015 bis 2020) und Einkommensteuerbescheide (2015 bis 2019). Über die Beschwerde gegen diese Bescheide sprach das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 15.11.2022…
…aus Gewerbebetrieb auf 927.137,59 Euro geändert (bisher: 926.313,59 Euro). In der Begründung wird auf die Ausführungen im BP Bericht wird verwiesen. Weiters finden sich folgende Anmerkungen: "Zusätzliche Bescheidabänderung laut Prüfungsfeststellungen TZ 3. Abweisende Erledigung in der BVE zu TZ 4, 6…
…2. Vorhaltsbeantwortung am 16.5.2013 persönlich eingereicht). Aufgrund des Antrages auf Akteneinsicht am 14.2.2013 durch ***116*** sei seitens der Abgabenbehörde (im Auftrag der Finanzstrafbehörde) eine Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen am 4.3.2013 dem Rechtsanwalt und der steuerlichen Vertretung zur Verfügung gestellt worden…
…das Konto Managementkosten ***1*** betreffend das Jahr 2013 bekannt (lt. Beilage zur NiS Schlussbesprechung vom 7.9.2016 "Prüfungsfeststellungen - Managementkosten ….OG" mit dem Hinweis auf das Konto ***1*** Managementkosten 2013-2015), daher war für das FA erstmals bei dieser Außenprüfung im September 2016 erkennbar…
…VG) nicht zulässig. Begründung Im Anschluss an eine Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) erließ das seinerzeitige Finanzamt ***A*** den Prüfungsfeststellungen folgend Bescheide betreffend Haftung für Lohnsteuer und über die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die Jahre 2016 bis 2018. Die rechtsfreundliche Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaft ***RA2…
…Schätzung der betrieblichen Fahrten vorzulegen, der Prüfer darauf aber nicht eingegangen sei. Die beiden Gesellschaftergeschäftsführer hätten aufgrund der Prüfungsfeststellungen in der Folge ein elektronisches Fahrtenbuch geführt, mit dem ein Privatanteil von 7% ermittelt worden sei. Im Prüfungsverfahren ab 2017 sei das Ergebnis dieser Fahrtenbücher vom…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Nach Durchführung einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 1/2013 bis 12/2016 folgte das Finanzamt den Prüfungsfeststellungen, schrieb dem Beschwerdeführer (Bf) u.a. mit Haftungsbescheiden vom 17.10.2018…