IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***58***, die Richterin ***59*** und die fachkundigen Laienrichter ***60*** und ***61*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a…
P: Übersetzungen, Projektarbeit, Planung für die Projekte über die wir vorher schon gesprochen haben (siehe Angaben unter Punkt IV). Es betrifft Projekte, die mit der tschechischen Firma durchgeführt werden. M: Diese Kosten werden an die die ausländische Firma verrechnet und im Zuge der Berichtigung durch…
…Im Mai 2011 sei eine abgabenbehördliche Prüfung abgeschlossen worden, zu deren Beginn für 2008 und 2009 Erstbescheide vorgelegen seien. Nach den Prüfungsfeststellungen seien für den gesamten Prüfungszeitraum die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt gewesen. Die Besteuerungsgrundlagen seien an Hand des vorgelegten Rechnungsjournales und…
…Für das Jahr 2006 wurden unrichtige Jahreserklärungen eingereicht, die zu einer zu niedrigen Abgabenfestsetzung geführt haben, demnach liegt eine vollendete Abgabenhinterziehung vor. Ungeklärte Vermögenszuwächse ist eine gängige Prüfungsfeststellung, die den Verdacht begründet, dass Umsätze nicht vollständig in das Rechenwerk und die Erklärungen Eingang gefunden haben…
…der W.GesmbH kassiert. Am 19. April 2011 wurde gegen die auf Basis der Prüfungsfeststellungen erlassenen Abgabenbescheide (Umsatzsteuerbescheid und Körperschaftsteuerbescheid 2009) Berufung erhoben. Die unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung für 11/2009 mit einer Zahllast von € 312,10 wurde am 15. Februar 2010 verbucht. Für 12/2009…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen C.A., (Bf.) vertreten durch Weinberger Höchtl WTH u. Stb. 3100 St. Pölten, Mariazeller Str. 150, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen R.R., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen K.F., (Bf.) vertreten durch Edelbacher SteuerberatungsgesmbH, 2351 Wiener Neudorf, Laxenburgerstr, 36/3, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…hinsichtlich einer einmaligen Geltendmachung eines nicht der Firmensphäre zuzurechnenden Aufwandes nicht erweisbar, da kaum Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren auftreten und die Prüfungsfeststellung nur das Jahr 2004 betrifft. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass zu den Verkürzungen für die Jahre 2004 und 2005 kein…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen W.D., (Bf.) vertreten durch HHP Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Am Heumarkt 13, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
…der monatlich zu meldenden Selbstberechnungsabgaben und weitere Rechnungen über von I.S. erbrachte Leistungen liegen nicht vor. Vielmehr ergibt sich aus der Gesamtschau der Prüfungsfeststellungen eine für seinen Berufsstand ungewöhnlich großzügige Einstellung des Bf. zur Verrechnung und Erfassung von buchhalterischen Leistungen sowie eben auch zu…
…dass die Prüfungsfeststellungen nicht für das Jahr 2000 übernommen worden seien. Somit liegt nach Ansicht des Berufungssenates hinsichtlich des Zeitraumes 1-12/2000 der objektive Tatbestand der versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer im Ausmaß von € 4.714,58 (S 64.874) vor und ist hinsichtlich…
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Für das Jahr 1999 lag vor Bekanntwerden der Prüfungsfeststellungen noch keine Jahresveranlagung vor, der Termin zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung war jedoch bereits vorbei, daher liegt diesbezüglich ein Beitrag zu einer versuchten…
…82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Prüfungsfeststellungen beruhen auf Aussagen vor der Polizeiinspektion Pressbaum. Die Gattin des Bf., der Bf., W.R., G…
…82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Prüfungsfeststellungen beruhen auf Aussagen vor der Polizeiinspektion Pressbaum. Der Gatte der Bf., die Bf., W.R., G…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen L.M., vertreten durch Dr. Carl Benkhofer, RA, 1010 Wien, Biberstr. 26, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Februar 2004 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen W.L., (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. November 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen J.S.,(Bw.) vertreten durch Siart und Team Treuhand GesmbH, 1160 Wien, Enekelstr. 26, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. November…
…den Zeitraum Jänner bis November 2001 und Jänner bis September 2002 eine USO-Prüfung (Niederschrift vom 21. November 2002) vorgenommen. Im Zuge einer strafrechtlichen Würdigung der Prüfberichte wurden nachfolgende Prüfungsfeststellungen als strafrechtlich relevant erachtet: 1) I KEG (Bericht vom 16. August 1999, Niederschriften vom 1…