…eigentliche Auftraggeber ***Auftraggeber 2*** schloss mit einer ***Auftraggeber 1***, einer fremden, zypriotischen Offshore- bzw. Domizilgesellschaft, einen Vertrag über Leistungen mit Erfüllungsort in Österreich. Diese ***Auftraggeber 1*** wiederum schloss mit den die Dienstleistungen erbringenden natürlichen Personen bzw. für den Bf. mit der ***AAA Ltd*** (***AAA Ltd***)…
…nützen oder Leistungen habe variieren können, da im Zuge der BP nur Scheinrechnungen vorgefunden worden seien. Die Einschaltung der Bf. als Briefkasten- bzw. Domizilgesellschaft sei nach Auffassung der Behörde aus rein steuerlichen Gründen erfolgt und habe u.a. dazu gedient, Aufwände in Österreich zu lukrieren…
…Fa. P bzw. der Fa. R kannte (Niederschrift Beschwerdeführer 10.11.2008) ab (handgeschriebener Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2006). Bei der C handelt es sich gleichfalls um eine Offshore Gesellschaft. Von der im Jahr 2001 gegründeten C setzte der Beschwerdeführer die Abgabenbehörde nicht in Kenntnis…
…Mitte 2000 über nicht in Österreich ansässige tätige Gesellschaften abgewickelt worden sei. Tatsächlich habe es sich um funktionslose Domizilgesellschaften gehandelt. Der Vertrieb sei in Wahrheit von ***4*** und der Bf. von Österreich aus durchgeführt bzw. organisiert worden. Die Prüfungsjahre 2000 und 2001 seien steuerrechtlich bereits…
…mit der Bezeichnung X beauftragt. Auf Basis der genannten Verträge habe die B monatlich Rechnungen über die erbrachten Dienstleistungen gelegt. Laut Abfrage beim KSV handle es sich bei der Fa. B um eine Offshore Gesellschaft, die zwar in Zypern eingetragen sei, aber als "Non resident…
…Einkünfte direkt dem Beschwerdeführer zuzurechnen seien. Der Beschwerdeführer habe persönlich seine Arbeitsleistungen an die Fa. A und die Fa. L-Consulting ausgeführt. Von den Domizilgesellschaften Fa. B bzw. Fa. C, die weder über Büroräume noch über eigenes Personal verfügten, seien keinerlei Leistungen in diesem Zusammenhang…
…der maltesischen Gesellschaft um eine sog. Domizilgesellschaft handelt, lässt auf Grund der oben angeführten Rechtslage, den Abzug der begehrten Vorsteuern in Höhe von 0,6 nicht zu. In weiterer Folge wird über die Verhängung eines Verspätungszuschlages für die Nicht- bzw. verspätete Einreichung der Zusammenfassenden Meldung…
…Unternehmen ansich zuzurechnen. Auch eine Domizilgesellschaft (also wie die genannte Ltd, welche im Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil hat; ihre [angebliche] Tätigkeit außerhalb [off-shore] entfaltete) kann unternehmerisch tätig werden, wenn sie nachhaltig…
…rechnungslegende Briefkastenfirmen wie die genannten UGs bzw. Domizilgesellschaften (also wie die genannte Ltd, welche im Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil hat, wenn sie ihre [angebliche] Tätigkeit außerhalb [off-shore] entfaltete) unternehmerisch tätig werden…
…seien. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hätte und daher keine Leistungen erbringen könne), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen würden, bekannt zu geben, würde damit ebenso nicht ausreichen…
…wurden vom Bf. aber jedenfalls nicht erklärt. Die Höhe des Sicherheitszuschlags ist eine griffsweise Schätzung des Bundesfinanzgerichts. Sie bemisst sich über ein Verhältnis an den Provisionen, die dem Bf. über die Offshore-Gesellschaften bzw. über sein italienisches Bankkonto zugerechnet werden. Eine, auch griffweise, Schätzung ist…
…besteht der dringende Verdacht, dass sie selbst bei der vorherigen Einreise in die Schweiz oder in den Jahren zuvor als Geldbotin für die Offshore-Gesellschaft bzw. für die dahinter stehenden Kapitalgeber Geldmittel in einem jeweils € 10.000,00 überschreitenden Ausmaß über die Außengrenze der…
…§ 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Bf. eine „Domizilgesellschaft“ sei: Die Präsidentin der Bf. sei dieselbe Person wie die Geschäftsführerin der GmbH, beide Firmen werden vom selben Steuerberater vertreten und die Vizepräsidentin führe ein Einzelunternehmen, das Domizil- und…
…Betriebsprüfung zu den Auslandsaktivitäten des Bf.: Die Betriebsprüfung ging aufgrund der vorliegenden Sachverhaltselemente bzw. der KSV-Auskünfte davon aus, dass es sich bei der P. KREDITANSTALT um eine so genannte "Sitz-" oder "Domizilgesellschaft" ohne wirtschaftliche Aktivität in Liechtenstein handelt. Diese Sachverhaltsannahme begründe sich u.a…
…ihm aus den Geschäften etwas verbleibe (vgl. EO 2, Ordner 1-3, 464). Aus der E-Mail-Korrespondenz des Bf. mit ***Lau*** vom Februar 2007 ergeben sich offenen Provisionen an die ***Offshore1*** bzw. Italien (vgl. EO 2, Ordner 1-3, 706). Auch aus anderer aktenkundiger…
…ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Buchführungspflicht verletzt, indem er das steuerliche Rechenwerk der B-KG rechtswidrigerweise dermaßen gestaltet hat bzw. gestalten hat lassen, dass die tatsächlichen Geschäftsfälle in Zusammenhang mit den Fremdleistungen unrichtig abgebildet worden sind (und in der…
…4), in welchem Rechtsanwalt AO den Leistungsumfang wie folgt beschreibt: "Sie planten seinerzeit den geschäftlichen Umzug in die Schweiz bzw. nach Liechtenstein. Hintergrund waren erleichterte gewerberechtlichen Bedingungen in der Schweiz, die Akzeptanz von Offshore-Konstruktionen durch den Fiskus und bessere Finanzierungsmöglichkeiten auch im Venturecapital-Bereich…
…Bescheide gem § 299 BAO aufgehoben und die Körperschaftsteuer für die Jahre 2012 bis 2014 im Zuge einer Außenprüfung mit Bescheiden vom 4.10.2019 neu festgesetzt. Nach Ansicht der belangten Behörde liege die behauptete Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Einkaufs- bzw Verkaufskommissionärin nicht vor. Vielmehr habe…
…1994, BGBl. Nr. 663/1994 in den Fassungen des BGBl. I Nr. 118/2015 bzw. 117/2016 ) vom Umsatzsteuerbetrug zu beurteilen gehabt, also ob es den Beteiligten aufgrund der von der BP festgestellten, konkreten Verdachtsmomente möglich gewesen wäre, den USt-Betrug erkennen zu können. Die…
…und Ltd2, O2, ausschließlich zur Steuervermeidung bzw. -minderung erfolgt sei. Diese Erkenntnis der Behörde werde durch die Tatsache, dass es sich bei beiden Firmen um sogenannte Offshore-Gesellschaften gehandelt habe, die weder in O2 noch in O3 über eigene Büroräumlichkeiten und Dienstnehmer verfügt hätten, bestärkt…