…und Umfang der von der Bf. entfalteten Betätigung als Wünschelrutengeherin sprechen sohin klar dafür, dass diese ihre Wurzel in einer in der privaten Lebensführung begründeten Neigung findet. 2. Zur (fehlenden) objektiven Ertragsfähigkeit: 2.1. Bei einer unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO einzustufenden Tätigkeit…
…Standpunkt des Vermieters günstig ist (zB VwGH vom 28. Juni 2006, 2002/13/0036). Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine durch die Abgabenbehörde auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage (vgl. Rauscher/Grübler, aaO, Rz 200 und 203). Die Abgabenbehörde hat…
…Liebhabereiannahme. Die Bf. lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass es der Vermietung von vornherein an der objektiven Ertragsfähigkeit mangelt. Dahin gestellt bleiben kann, ob die Bf. entsprechend ihrer zum Ausdruck gebrachten Veräußerungsabsicht die Wohnung zwischenzeitig bereits veräußert (und daraus gegebenenfalls einen Überschuss erzielt) hat, zumal…
…Jahr der Anschaffung, nämlich 1998, in Vermietungsabsicht erworben und nach Ende der Renovierungsmaßnahmen im Jahr 1999 auch tatsächlich vermietet wurde. Im Zusammenhang mit der Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit der in Deutschland seit dem Jahr 1999 vermieteten Wohnung legte der Bf. eine Prognoserechnung, beginnend ab dem…
…die insgesamt seit Beginn der Tätigkeit angefallenen Verluste auch nur annähernd kompensieren zu können. Eine objektive Ertragsfähigkeit aus der Vermietung der Wohnung ist daher nicht gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt in € Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Überschussrechnung) gegeben. Ab 2014 werde es 20.385 € an Einnahmen geben. Ab 2020 werde sich eine objektive Ertragsfähigkeit ergeben; ein positives Ergebnis sei ab 2027 (Anlage 3 der Beschwerde: Prognose bis 2029) prognostizierbar. Es sei von vornherein nicht damit zu rechnen gewesen, dass die…
…effizienteste Strategie, um dem Finanzamt und dem BFG bei Vermietungsfällen einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zu ermöglichen, um beurteilen zu können, ob eine objektive Ertragsfähigkeit der Vermietung vorliegt. Ein noch so günstig scheinender Vertrag (vgl. die für die Vermieterin sehr günstigen Vertragsbestimmungen des Verwaltungs- und Managementvertrages: §…
…ein Gesamtgewinn auszuschließen ist", verkennt er insoweit die Rechtslage, als der für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit absehbare Zeitraum gemäß § 2 Abs 3 LVO eben 25 Jahre ab Beginn der entgeltlichen Überlassung umfasst und somit nicht bloß den hier gegenständlichen Streitzeitraum. Zudem ist die Frage…
…des Betriebsvermögens, Kostendeckung reicht nicht aus. Nach der Liebhabereiverordnung bedeutet objektiv nachvollziehbare Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht das tatsächliche Erwirtschaften eines Gesamterfolges in einem bestimmten Zeitraum, sondern die objektive Eignung zur Erwirtschaftung eines solchen. Objektive Ertragsfähigkeit der Betätigung ist daher nicht Tatbestandsvoraussetzung des § 1…
…habe sich der Vorbereitungsphase befunden und ab 2013 dann aufgrund der erhaltenen Bankfinanzierung auch eigene Einnahmen bezogen. Für das Vorliegen einer Einkunftsquelle sei die objektive Ertragsfähigkeit maßgeblich. Wenn es der Wille der beiden betroffenen Geschäftspartner gewesen wäre den Stahlwarenhandel über die ***4*** abzuwickeln hätten sie…
…Bescheiden vom 13.1.2023 endgültig festgesetzt. Dabei folgte das Finanzamt neuerlich der Prüferansicht, dass bei der gegenständlichen Vermietung keine objektive Ertragsfähigkeit bestehe. Tatsächlich sei in den Jahren 2011 bis 2020 entgegen früheren Prognosen ein Gesamtverlust erwirtschaftet worden. Die Qualifikation der Tätigkeit als Liebhaberei hatte…
…für die Folgejahre nicht möglich gewesen, da sich der Gesundheitszustand des Sohnes jederzeit ändern habe können. Eine objektive Ertragsfähigkeit sei daher gegeben gewesen, weshalb die Verluste anzuerkennen seien. Im Schreiben vom 09.02.2018 informierte die Behörde die Bf., dass seitens der Behörde beabsichtigt sei…
…jedenfalls eine solche Betätigung zu sehen ist (s. zB VwGH vom 21. Mai 1997, 92/14/0185). Die Anerkennung einer Betätigung als Einkunftsquelle setzt also nach der LVO deren objektive Ertragsfähigkeit, dh. die Eignung der Betätigung, in der geführten Art und Weise trotz Auftretens zeitweiliger…
…außer Acht gelassen. Nicht nur, dass keine objektiven, seine vermeintlich subjektiv vorhandene Gewinnerzielungsabsicht evident machenden Umstände aufgezeigt wurden, hat es der Bf. überdies unterlassen, im Abgabenverfahren die objektive Ertragsfähigkeit seiner Tätigkeit auch nur ansatzweise darzutun. Desweiteren ist der Bf. mit seinem Angebot nach wie vor…
…daraus erhellt, dass die Beschränkung nach § 812 ABGB nicht die objektive Ertragsfähigkeit des Bewertungsgegenstandes selbst, sondern vielmehr subjektive Elemente des Eigentümers betrifft. Es kommt daher im Hinblick auf die Ermittlung des Ertragswertes der streitgegenständlichen wirtschaftlichen Einheit entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf Pfandrechte am Bewertungsgegenstand, auf…
…die dazu führt, dass nunmehr Gewinne (Überschüsse) zu erwarten sind, also die Betätigung objektiver Ertragsfähigkeit gestaltet wird. Auch wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen, die als Reaktion auf eine durch typische Betätigungsrisken verursachte schlechte Ertragslage gesetzt werden, führen - im Gegensatz zu typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigungen - bei typisch der Lebensführung…
…die Ansicht es läge eine taugliche Einkunftsquelle vor, da der Bf. vor 2001 positive Einkünfte erzielen habe können und die objektive Ertragsfähigkeit somit vorläge. Die detaillierten Beschwerdeausführungen des Bf. zu seiner Tätigkeit wurden unverändert in die Sachverhaltsdarstellung übernommen. Der Bf. führte in seiner Beschwerde aus: …
…Wintersaison 2005/2006 einer professionellen Ferienhaus-Vermietungsgesellschaft zur Nutzung überlassen, wobei eine Mietenhöhe vereinbart worden sei, die eine objektive Ertragsfähigkeit des Mietobjekts sichergestellt habe (5.200,- € netto). Zu Beginn seiner Vermietungstätigkeit sei nicht absehbar gewesen, dass dieses Mietverhältnis in der nachfolgenden Wintersaison 2006/2007…
…dieser zuzurechnen. Im vorliegenden Fall stelle selbst die BVE fest, dass die Miete iHv EUR 20.000,00 p.a. nicht fremdüblich sei. Dass von Beginn an eine objektive Ertragsfähigkeit der Tätigkeit vorgelegen sei, ergebe sich bereits, wenn man nur die angemessenen Mieterlöse berücksichtige. Der…
… 1 Abs. 2 L-VO einzustufen. Eine objektive Ertragsfähigkeit dieser Tätigkeit habe nicht nachgewiesen werden können. Mit der Neuanschaffung der Rennfahrzeuge in den Jahren 2007 und 2008 habe sich die Art der Bewirtschaftung gegenüber den Vorjahren wesentlich geändert. Die wesentlich höheren Anschaffungskosten für diese Fahrzeuge…