…solle ein Schätzungsergebnis erreicht werden, das den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahe komme dazu wird der VwGH 25.20.2998, 85/13/055 zitiert, gemeint war wohl eher VwGH 26.01.2012, 2009/15/0155. Die Höhe des Sicherheitszuschlages habe sich an Anhaltspunkten für eine gebotene…
…ii./ Umsatzsteuer für das Jahr 2011 in Höhe von 80.606,83 Euro; B./ unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (sowie dazu ergangener Verordnungen) entsprechender Lohnkonten, nämlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für ihm zurechenbare Dienstnehmer, eine Verkürzung nachstehender Abgaben…
…dass für die Jahre 2007 bis 2011 keine globale Schätzungsberechtigung bestehe. Auf Grund der formellen Mängel (Nichtführung von Arbeitsaufzeichnungen) wäre für die Jahre 2007 bis 2010 ein Sicherheitszuschlag von höchstens € 3.000,-- angebracht. Die Nichtanmeldung von Personal für eine kurze Zeit im Jahr 2011…
…FNb) verpflichtet, für jeden seiner Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen, in welchem bestimmte Informationen betreffend den Arbeitnehmer zu erfassen waren. Welche Informationen dies gewesen ist, war teilweise direkt der gesetzlichen Bestimmung, teilweise aber auch einer ergänzenden Verordnung zu entnehmen: "Lohnkonto § 76.[EStG 1988] (1) Der…
…Ein Verstoß gegen diese Meldevorschrift stellt eine Verwaltungsübertretung dar (§ 111 ASVG). Handelt der Steuerpflichtige als Arbeitgeber, treffen diesen auch steuerliche Verpflichtungen nach § 47ff EStG 1988, wie etwa die Führung eines Lohnkontos (§ 76 EStG 1988) oder die Ausstellung eines Lohnzettels (§ 84 EStG 1988). Die Nichtführung einkommensteuerlich…
…waren, hatte der Arbeitgeber in einem von ihm für jeden Arbeitnehmer gemäß § 76 EStG 1988 und der dazu ergangenen Verordnung zu führenden Lohnkonto zu verzeichnen. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG idF BGBl I 2010/104 macht sich ein Arbeitgeber einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn…
…ist daher mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht auszuschließen, dass A auch zu den jeweiligen Fälligkeitstagen ab einschließlich den 16. Jänner 2012 der Ansicht gewesen ist, ordnungsgemäße Lohnkonten zu besitzen. Betreffend die Lohnzahlungszeiträume ab einschließlich Dezember 2011 ist daher eine diesbezüglich zumindest bedingt…
…der (zumindest bedingte) Vorsatz hinsichtlich der Nichtführung von Lohnkonten, somit unabdingbare Voraussetzungen für die Beurteilung als (vorsätzliche) Abgabenhinterziehung, nicht zweifelsfrei gegeben waren. Die seitens des Finanzamtes einzige Begründung, nämlich die (mögliche) Kenntniserlangung im Jahr 2008 reicht hier keinesfalls aus. Ein (möglicher) Entschluss zur Nichtentrichtung nach…
…1988 entsprechenden Lohnkonten, nämlich infolge des Vortäuschens einer Selbständigkeit der von ihm (unselbständig) beschäftigten D1 und D2 und in der Folge durch Nichtführung von Lohnkonten für diese beiden Beschäftigten bei gleichzeitiger Nichtabfuhr der Lohnabgaben, für die [Lohnzahlungszeiträume der] Jahre 2010 und 2011 eine Verkürzung an…
…die subjektive Tatseite mit Vorsatz festzustellen und mit Spruchberichtigung zum Tatzeitraum vorzugehen. Zur Anlastung die lohnabhängigen Abgaben vorsätzlich nicht binnen 5 Tagen ab Fälligkeit entrichtet zu haben, ist darauf zu verweisen, dass Nichtführung von Lohnkonten für einen Dienstnehmer unter eine andere, wesentlich höhere, Strafdrohung fällt (…
…zumindest bedingte) Vorsatz hinsichtlich der Nichtführung von Lohnkonten, somit unabdingbare Voraussetzungen für die Beurteilung als (vorsätzliche) Abgabenhinterziehung, nicht zweifelsfrei gegeben waren. Die seitens des Finanzamtes gegebene einzige Begründung, durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Geschäftsführers in Österreich und der damit verbundenen Begründung einer Betriebsstätte der Bf…
… 76 Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer 8 - 12/2012 in Höhe von € 15.927,06 1 - 9/2013 in Höhe von € 24.698,48 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe 8 - 12/2012 in Höhe von € 4.712,15 1 - 9…
…auch - wie vom Spruchsenat formuliert - das (alleinige) Nichtführen eines Lohnkontos eine Verkürzung der Lohnabgaben. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Wissentlich handelt gemäß…
…ein fahrlässiges Verhalten insoweit ableiten, als der Bf auf den Erhalt des oben erwähnten Bescheides der Gebietskrankenkasse vom 7. Jänner 2003 über die Feststellung der Versicherungspflicht des B.H. nicht mit der ihm zumutbaren Sorgfalt reagiert hat und seine falsche Vorgangsweise (der Nichtführung von Lohnkonten…
…Abgaben abgabenrechtliche Nachforderungen ergeben, die mangels Vorlage von überprüfbaren Lohnkonten im Schätzungsweg ermittelt werden mussten. Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzungen für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum auf den Punkt objektiver Tatbestand verwiesen. Eine Umsatzsteuernachschau wurde ebenfalls ohne Mitwirkung des Beschuldigten durchgeführt, weswegen die Besteuerungsgrundlagen im…
…Ein Vergleich der Löhne lt. Lohnkonto und der tatsächlich ausbezahlten Löhne ergibt laut Tabelle für den Zeitraum vom Juli 2006 bis Juni 2007 eine Differenz von 25.252,52 Euro. | Monat | Lohn laut Auszahlungsbuch (in EUR) | Lohn laut Konto | Differenz |…
…die Nichtanführung der Textpassage so zu interpretieren sei, dass die kumulative Anwendung der Kriterien von § 3 Abs 1Z 35 sowie § 124b Z 408 EStG aus Sicht der Finanzverwaltung entweder selbstverständlich oder aber nicht notwendig sei. Eine Aufrollung zu diesem Zeitpunkt hätte für jeden Arbeitgeber ein…
…August 2011 gab es eine weitere Begehung durch die Finanzpolizei. Es gab auch zu diesem Zeitpunkt kein Zeichen dafür, dass die Firma ***Sub12*** an dieser Adresse operativ tätig war. Es war weder ein Firmenschild noch ein Briefkasten vorhanden. Die Bemessungsgrundlagen für das Jahr 2011 mussten…
…die für eine weitere Reduzierung der Haftungsbeträge bzw gegen die Inanspruchnahme des Bf als Haftenden sprachen, war die Beschwerde darüber hinaus als unbegründet abzuweisen. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…Verfügung stehenden Mittel für die darauf entfallende Lohnsteuer nicht ausreichen, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar. Auch hier konnte die allgemeine Berufungseinwendung die Partei nicht entschulden. Die Behörde gelangt daher zur Ansicht, dass die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin auf ein schuldhaftes Verhalten…