…hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen habe der Beschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Vergehen und den lange Deliktszeitraum…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 1.057,39 zu verantworten. Betreffend das Veranlagungsjahr 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 30. Juni 2010 der Abgabenbehörde per FinanzOnline Umsatz- und Einkommensteuererklärungen zu übersenden, was nicht geschehen ist (Veranlagungsakt, Veranlagung…
…über Steuerpflichtigkeit von Schweizer Einkünften bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Abgabepflichtigen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Auch ohne die Informationsleistungen eines Bankkundenservices und den Medienberichten über die Steueramnestien 1982 und 1993 war beim Bf. ein bloß fahrlässiges Verhalten bei der Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen für die…
…§ 2 UStG 1994 iVm §§ 119 ff und 134 BAO die Verkürzung einer Einkommen- und Umsatzsteuer bewirkt, indem für die diesbezüglichen Veranlagungsjahre infolge Nichtabgabe von Abgabenerklärungen rechtswidrige Abgabenvermeidung eintreten würden (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, zweite Alternative): hier verfahrensgegenständlich Verkürzungen der Umsatzsteuer 2014 bis 2018…
…V: Zum Sachverhalt/objektiven Tatbestand: Verkürzungen der Jahresumsatzsteuer 2018 und 2019 Wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 wurde am 6.12.2021 ein Schätzungsbescheid erlassen und eine Nachforderung zu den eingereichten Voranmeldungen von € 7.364,66 festgesetzt. Es folgte am 04.05.2022 ein Antrag…
…die Verpflichtung zur Einreichung von Jahreserklärungen zu kennen, daher hat er es auch ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass er bei ausgeübter Geschäftstätigkeit und Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen entsprechende Abgabenverkürzungen bewirken würde. Die Verkürzung bei der Einkommensteuer 2019 und 2020 ergibt sich daraus…
…in Höhe von 43.448,33 Euro; bb./ am 04.03.2011 für das Jahr 2010 in Höhe von 61.475,-- Euro; b./ am 30.6. des jeweiligen Folgejahres durch die Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen, nämlich i./ Einkommensteuer für das Jahr 2011 in Höhe von 118…
…vollendet Verkürzung der Einkommensteuer € 7.312,00 Umsatzsteuer 2017, Einkommensteuer 2017 und Umsatzsteuer 2018 Finanzordnungswidrigkeiten der Nichtabgabe von Jahreserklärungen. Zum Täter und subjektiven Tatbestand: Der Beschuldigte war seit August 2017 im Transportgewerbe selbständig tätig. Am 20.7.2017 wurde der erste Wagen angemeldet. Folgende…
…Adr***, a) am 30.06.2010, 30.06.2011 und 30.06.2012 durch die Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen samt den bezughabenden Bilanzen eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Körperschaftssteuer für die Jahre 2009 bis 2011 zu bewirken versucht, nämlich Körperschaftssteuer 2009 EUR 6.016,- Körperschaftssteuer 2010…
…des von ihr unter der Steuernummer x geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Straße, vorsätzlich 1) für die Zeiträume 2007 und 2008 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterfassung von Umsätzen und Erlösen im buchhalterischen Rechenwerk und in der Folge Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen…
…einen Bekannten von Herrn ***75***, nämlich Herr ***74***. Vert: Sie haben bis Ende 2018 die Buchhaltung gemacht? Z: Ja. Vert: Die UVZ demnach auch bis Ende 2018 errechnet, wenn auch verspätet? Z: Ja. Ich glaube, dass in der Folge mangels Bezahlung keine Jahressteuererklärungen eingereicht wurden…
…Anspruchszinsen, Zwangsstrafen), die aus dieser Nichtzahlung von Abgaben und der Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen resultierten und vom FA bescheidmäßig bis in das Jahr 2013 vorgeschrieben wurden, wurden ebenfalls nicht beglichen. Dies ergibt sich aus dem Abgabenkonto der Gastronomie GmbH. Mit Schreiben vom 11.05.2015 forderte…
…Jahresbescheid vom 12. Mai 2014 berücksichtigt, wonach für 1-12/2012 lediglich eine Gesamtzahllast von € 18.938,45 angefallen ist. Mit Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen einer steuerlich erfassten Abgabepflichtigen liegt ein Versuch der Verkürzung von Jahresumsatzsteuer 2010, Jahresumsatzsteuer 2011 und Einkommensteuer 2010 vor. Gemäß § 21…
…keine ergänzenden Unterlagen vorgelegt wurden, könne die griffweise Hinzuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, die auf keiner konkreten Kalkulation beruhen. Hinsichtlich der Höhe des Sicherheitszuschlages habe sich die Außenprüfung am Gesamtbild des steuerunehrlichen Verhaltens des Beschwerdeführers orientiert (Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen, Hausdurchsuchung wegen des Verdachtes der…
…durch die Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen am 30. Juni 2009 für das Jahr 2008 um 21.668,65 Euro und am 30. Juni 2012 für das Jahr 2011 um 682.619,01 Euro. Hiefür wurde der Bf. zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.000…
…Am 15. November 2010 wurde das Unternehmen ebenfalls geschlossen [ FN4 ]. Aufgrund einer Meldung des BV Teams 22 [des Finanzamtes Innsbruck] vom 24. Februar 2011 wegen Nichtabgabe von Erklärungen wurde [nunmehr] die steuerliche Gebarung [des Beschuldigten als Einzelunternehmer] einer näheren Überprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass…
…Höhe des Verkürzungsbetrages bestanden hat. Für das Jahr 2021 kannte die Behörde bei Ablauf der Erklärungsfrist nur einen Bruchteil der tatsächlich angefallenen Jahreszahllast, daher musste der Beschuldigte bei Nichtabgabe der Jahreserklärung von einer zu niedrigen Schätzung ausgehen, was den Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer darstellt…
…Verjährung von 10 Jahren ab Verjährungsbeginn ist bei den verfahrensgegenständlichen Abgaben ebenfalls noch nicht eingetreten. Subjektive Tatseite: Die Beschuldigte war über viele Jahre hinweg als Unternehmerin tätig und hat steuerliche Belange gänzlich ignoriert. Bei diesem Vorgehen hat sie die bewirkten Abgabenverkürzungen durch Nichtabgabe von Erklärungen…
…die Voranmeldungszeiträume Jänner 2007 bis Dezember 2008 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 19.752,67 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen zu haben und durch die vorsätzliche Nichtabgabe [verspätete Einreichung] der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…bzw. lediglich repräsentativer Ausgaben und Aufwendungen als betrieblich veranlasst - betreffend 2002 eine unrichtige Jahressteuererklärung einreichte, welche zu einer zu niedrigen Festsetzung der Jahresumsatzsteuer führte bzw. unter Abgabe unrichtiger Voranmeldungen und nachfolgender Unterlassung der Einreichung von Jahressteuererklärungen eine zu niedrige bescheidmäßige Festsetzung der Jahresumsatzsteuern anstrebte, wobei…