…Anhang der Mutter-Tochter-RL genannt ist und auch die übrigen Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt (insbesondere 10%ige Mindestbeteiligung), sind die Dividenden bereits nach § 94a EStG befreit. Gesellschaften im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 90/435/EWG über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und…
…dem Recht des Quellenstaates, der die RL-Begünstigung gewähren muss, noch die Bestimmungen eines DBA dürfen für die Qualifikation einer Gesellschaft als Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaates herangezogen werden (Tumpel, Die Bedeutung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit für die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Fusionsrichtlinie, in Gassner/Lang…
…dass die Begünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Gewinne österreichischer Kapitalgesellschaften durch Zwischenschaltung funktionsloser (Mutter-)Gesellschaften steuerfrei ins EU-Ausland gelangen und von dort unbesteuert in Steueroasen weitergeleitet werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug wurden…
…April 2018 stellte die Beschwerdeführerin Ltd 1 einen Antrag gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 und der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) auf Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer für in den Jahren 2012 bis 2017 zugeflossene Dividenden, wobei sie die Rückerstattung für folgende Kapitalertragssteuerbeträge begehrte: …
…entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Auch gemeinschaftsrechtlich erlaubt die Mutter-Tochter-Richtlinie in solchen Fällen statt einer Befreiung die Entlastung im Wege der Rückerstattung vorzusehen (Art 1 Abs 2 der RL 90/435/EWG). 6. Am 25.6.2015 fand ein Gespräch zwischen dem…
…dass die Immobilie von FT bzw seiner Tochter ST rein privat verwendet wird - die Überlassung (als Lohnbestandteil) gar nicht in die Gesamtausstattung mit einzubeziehen und somit losgelöst von der Anstellung des FT zu beurteilen sei (vgl 13.). Dieser Ansicht kann sich der erkennende Richter nicht…
…Der von Seiten des Bundesfinanzgerichts vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung ist klarstellend vorauszuschicken, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30.11.2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/121 vom…
…Der von Seiten des Bundesfinanzgerichts vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung ist klarstellend vorauszuschicken, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30.11.2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/121 vom…
…zuzurechnen. Der einzig erkennbare Zweck der gewählten Gesellschaftsstruktur ist die Durchleitung von Gewinnausschüttungen der L AG nach Cayman Islands - möglichst unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (welche ja ausschließlich von in der EU nicht missbräuchlich eingesetzten Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden können). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe als Holding jedenfalls aus ertragsteuerlicher Sicht und Zurechnungssubjekt der AT1-SE-Beteiligung anzuerkennen. Dies würde zu einer Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie (in weiterer Folge "MTR") - nämlich im Verhältnis Ltd. 2 - AT1-SE - und zum Erfordernis einer Steuerfreistellung der Dividende führen…
…auf weitere Judikate zitiert, bezweckt die Mutter-Tochter-Richtlinie durch die Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems jede Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaats zu beseitigen und so den Zusammenschluss von Gesellschaften auf Unionsebene zu erleichtern. Die Richtlinie soll…
…internationaler Beteiligungen - vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Wie das Finanzamt zutreffend aufzeigt, hat die Bf. lediglich eine Beteiligung einer Schwestergesellschaft bei gleich bleibender Mutter erworben. Gegen diese Ansicht brachte die Bf. im Beschwerdeverfahren keine konkreten Einwände vor, auf die einzugehen gewesen wäre. Kein "Briefkasten…
…BGBl 1995/56, im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-Richtlinie). Die gegenständliche Befristung von Rückerstattungsanträgen mit nur einem Jahr ist jedoch im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach der Verbrauchsteuerrichtlinie (siehe oben angeführte EuGH-Judikatur) mit Unionsrecht nicht vereinbar. Vielmehr hat für diese Zwecke die Befristung des…
…Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist auch insoweit nicht gegeben. Zur Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie und damit zur Frage der Steuerfreiheit der verdeckten Ausschüttung in Österreich: Auch in diesem Zusammenhang ergibt sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Die zum KESt-Abzug verpflichtete Bf ist…
…Tz. 4 vom 1.12.2009). Die Mutter-Tochter-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die Beteiligungserträge an eine empfangende EU-Muttergesellschaft geleistet werden." Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung (nunmehr Beschwerde) führte aus: "Die E-GmbH (Steuemummer 05 XXX/XXXX) befindet sich seit ihrer Gründung am…
…gegenständlichen Objekts sei nur möglich gewesen, da zuerst Mieter und Vermieterin gemeinsam eine Zwischenfinanzierung aufgenommen hätten und später - nach dem Verkauf des bisherigen Wohnhauses die Mutter/Mieterin eine Schenkung von min EUR 400.000 an die Tochter/Vermieterin getätigt hätte. Besichert sei der Kredit u…
…die im Kern dem österreichischen Schachtelbeteiligungsprivileg bzw. der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechen. Es kam also für den Kernbereich der wirtschaftlichen Betätigung der SARL zu keiner der Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung in Luxemburg. Auch die nachfolgende Auskehr der dabei realisierten Gewinne im Februar 2009 blieb in Luxemburg…
…wird durch die Republik Österreich auf Antrag zur Gänze zurückerstatten sein (§ 94 a Abs 2 EStG 1988). Zur Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie: Die zum KESt-Abzug Verpflichtete Bf ist eine unbeschränkt steuerpflichtige österreichische Kapitalgesellschaft, an deren Stammkapital eine spanische Kapitalgesellschaft (PQX) unmittelbar zu 100…
…asylberechtigt noch subsidiär schutzberechtigt ist, aber Mutter und damit Angehörige i.S.d. Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), jedenfalls einer österreichischen Staatsbürgerin, nämlich ihrer Tochter D E. Das Bundesfinanzgericht hat bereits vor Erlassung der Beschwerdevorentscheidung mehrfach entschieden, was von jedermann in…
…zwar Drittstaatsangehörige, die weder asylberechtigt noch subsidiär schutzberechtigt ist, aber Mutter und damit Angehörige i.S.d. Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), jedenfalls eines österreichischen Staatsbürgers, nämlich ihres Sohnes S. Da es sich beim Streitzeitraum um die ersten beiden Monate nach…