IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
…um den Eindruck zu vermeiden, monatelanges nicht fristgerechtes Entrichten von Abgaben bliebe ohne Konsequenzen. Allerdings kommt dem Umstand der mangelnden Schuldeinsicht - es wurde kein Geständnis abgegeben - insoweit Bedeutung zu, als bei einer Geldstrafe am Rande der Mindestgeldstrafe des § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei einem…
…das Geständnis, die Unbescholtenheit, die volle Schadensgutmachung gewertet. Festzuhalten ist, dass aus der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses nicht nachvollziehbar ist, weshalb der Spruchsenat eine Geldstrafe unter der Mindestgeldstrafe ausgesprochen hat. Der Spruchsenat hat seine Strafbefugnis insoweit überschritten, als es die in § 23 Abs. 4 erster…
…in der Zukunft nicht mehr vorkommen können. In Anbetracht des Gesamtverhaltens des Bf. und den Umfang seiner Unternehmungen erscheine eine Geldstrafe in Höhe von 17% des Strafrahmens als zu hoch gegriffen und es werde eine Festsetzung der Geldstrafe in Höhe der Mindestgeldstrafe des § 23 Abs…
…Selbstberechnungsabgaben auferlegt. Die entsprechenden Regelungen dienen unter anderem dazu, die zeitnahe Entrichtung dieser Selbstbemessungsabgaben sicherzustellen, welchen grundlegende Bedeutung für das gesamte Steueraufkommen zukommt. Dies wurde vom Gesetzgeber durch die Einführung der „Mindestgeldstrafe“ durch die Neufassung des § 23 Abs. 4 FinStrG im Steuerreformgesetz 2005, BGBl. I…
13.4. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2014 hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, den 15. Mai 2014, für die B-GmbH eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.233,49 zu entrichten gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt…
14.1. Nach dem Ableben ihres Vaters hat F als neue Eigentümerin der Liegenschaft XXX, EZxxx, gegenüber dem Beschuldigten A Verkaufsbereitschaft signalisiert, woraufhin dieser diesbezüglich im Mai oder Juni 2014 erste Überlegungen hinsichtlich eines Erwerbes angestellt hatte. Zu dieser Zeit war das Erdgeschoss des Hauses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Handelsvertreterin und Humanenergetikerin, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung (Beschwerde) der Beschuldigten vom 11…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf des 15. August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 303,83, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,90 und Zuschläge zu diesen in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
6. Am 12. 11. 2018 war ich mit meiner Ehefrau MF wegen dem Zollverfahren bei dem Zollamt in Ort6. /Es kann meine Ehefrau MF bestätigen./ 7. Ich möchte wissen, woher wusste Hr. U. A. in seiner Anzeige die Fahrgestellnummer eines der roten Fahrzeuge? Oder habe…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
… 23, Anm 8), eine sogeannte "Mindestgeldstrafe vor. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall der gesetzliche Strafrahmen bei € 182.576,98 und die im § 23 Abs. 4 FinStrG normierte Mindestgeldstrafe bei € 18.257,69 liegt, so wird überdeutlich, dass den festgestellten Milderungsgründen durch Verhängung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 9. November 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 9. Juli 2021, GZ. MA67/Zahl/2021, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde der Bf., Dorf, vertreten durch FS, G-Gasse, vom 20. August 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 7. August 2019, MA67…
§ 6. (1) Übersteigt die Abstellzeit fünfzehn Minuten, ist für die elektronischen Parkscheine ein Entgelt zu entrichten. Dieses wird durch die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), festgesetzt. (2) Zur Entrichtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske, Wipplingerstraße 21, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat GA 7021-6 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Albert Salzmann, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch und die fachkundigen Laienrichter Dr. Edgar Atzmannstorfer und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Klaus…
c) eine Zusatztafel mit Pfeilen den Verlauf des Straßenabschnittes, in dem das Verbot gilt; solche Pfeile können statt auf einer Zusatztafel auch im Zeichen selbst angebracht werden, sind dort aber in weißer Farbe auszuführen. Wenn der Geltungsbereich des Verbotes auf diese Weise unmißverständlich zum Ausdruck…