…geltend gemachte Haftung einen erheblich geringeren Umsatzsteuerbetrag umfasste, als den von der B GmbH „betrügerisch“ an Bf verrechneten. Die gemeldete und abgeführte Mehrwertsteuer der B GmbH kann aber nicht Gegenstand eines Mehrwertsteuerbetrugs sein! Schon daraus ergibt sich, dass diese Argumentation des Finanzamtes keine höhere Versagung…
…wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war (vgl auch EuGH 12.1.2006, C-354/03 "Optigen Ltd"). In diesem Fall (Betrug oder Missbrauch) sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schweitzer + Partner Steuerberatungsges.m.b.H., Große Neugasse 8 Tür 23, 1040 Wien, sowie die AMM Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1100 Wien, Jagdgasse 25, über die…
…Glauben handelte. Das Bundesfinanzgericht ist überzeugt davon, dass sich die Bf. der Gefahr bewusst war, in ihrem Geschäftsfeld mit den von ihr vertriebenen Gütern Teil eines Mehrwertsteuerbetrugs zu werden. Das leuchtet schon daraus hervor, dass sie selbst angab, dass sie sämtliche IMEI- und Seriennummern der…
…im bekämpften Bescheid davon aus, es soll sich aus der Beantwortung des an die zuständige Behörden in Tschechien gerichteten Amtshilfeersuchens ergeben haben, B habe offensichtlich als Funktionsträger im Rahmen eines in Lieferketten organisierten Mehrwertsteuerbetruges gehandelt. Im Bericht vom 5. März 2014, der auf Grundlage der…
In diesem Zusammenhang darf auf den Bericht vom 5. März 2014, der auf Grundlage der VO 413/98 ergangenen ist, verwiesen werden. Aus diesem ergibt sich, dass gemäß den CMR bei Lieferungen der L der ursprüngliche Lieferant festgestellt werden konnte, nämlich (im Auftrag von L…
…er sämtliche Maßnahmen getroffen hat, die von ihm vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass sein Umsatz nicht Teil eines Mehrwertsteuerbetruges ist. Ob ein Unternehmer "wissen konnte" oder "hätte wissen müssen", dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung…
…dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der diesem Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hievon Kenntnis hat oder haben kann (vgl. EuGH 12.1.2006, Rs C-354/03, C-355/03…
…machen, ist der Vorsteuerabzug in den angeführten Fällen zu versagen, weil der Bf. wissen musste, dass seine Umsätze in Zusammenhang mit einem Mehrwertsteuerbetrug standen. 7. Gegenstandsloserklärung Die Beschwerde betr. Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2013 und 2014 wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Sie war daher gem…
…als auch den Leistungszeitraum. Außerdem verbiete der EuGH vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und insbesondere des zentralen Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer den Vorsteuerabzug nur aus formalrechtlichen Gründen zu verweigern. Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab…
…brachte die Behörde vor, dass genauso auch Gf. eine Mitschuld zu verantworten hätte, da sie die gebotene Sorgfalt beim Handel mit einer zum Mehrwertsteuerbetrug anfälligen Ware nicht eingehalten hätte. Diese Sorgfaltspflicht bestehe unabhängig vom Prozentanteil am Gesamtgeschäftsvolumen. Die gebotene Sorgfalt wäre Gf. im konkreten Fall…
…dass darunter ein Mehrwertsteuerbetrüger sein könnte. Der Bf. bzw. den für sie handelnden Personen war also das Risiko bewusst, dass ein Geschäftspartner ein Mehrwertsteuerbetrüger sein könnte. Dies bedeutet aber nicht, dass die Bf. beim Abschluss eines Geschäftes wusste, dass der Geschäftspartner ein Mehrwertsteuerbetrüger war. Die…
…In der Praxis sei es für Händler unmöglich, über Ihre Kunden und Lieferanten hinaus Nachforschungen über eine Umsatzkette anzustellen, um so eventuell auf Mehrwertsteuerbetrug zu stoßen. Eine unwissentliche Involvierung in einen Umsatzsteuerbetrug sei bei folgenden Umständen überprüfungsbedürftig: marktunübliche Bezugspreise, Mehrfachumlauf (mehrmaliger Import und Export) von…
…weiterer Folge "Summe 1") in Anspruch genommen. Es war festgestellt worden, dass die von der Bf. vorgenommenen Anmeldungen im Zusammenhang mit einem groß angelegten Mehrwertsteuerbetrug standen. Mit Erkenntnis des BFG vom 03.11.2017, GZ. RV/7200223/2013, bestätigte das BFG die Inanspruchnahme der Bf…
…Branchenwechsel beim leistenden Unternehmen, Barzahlungen) bewusst war und nicht die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt hat und somit vom Mehrwertsteuerbetrug "wusste oder wissen hätte müssen". Im vorliegenden Fall konnte die Bf nach dem vom Bundesfinanzgericht festgestellten Sachverhalt erkennen, dass ihr Umsatz in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war. Maßgebend…
…oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen standen. Der Außenprüfungsbericht führte auch die dadurch betroffenen Umsätze und die Umstände, aufgrund derer von einem Mehrwertsteuerbetrug auszugehen war, einzeln an. Laut Niederschrift zur Schlussbesprechung am 29.9.2017 wurden sämtliche Feststellungen (über 250 betroffene Lieferungen) dem Bf. vor…
…und Recolta Recycling, Rn. 53 ff). Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Lieferant des Steuerpflichtigen den Mehrwertsteuerbetrug begeht, oder ob dieser von einem anderen Händler in der Lieferkette verübt wird (vgl. nur die Urteile des EuGH vom 6. Juli 2006, C-439/04…
…39). Der Vorsteuerabzug der Revisionswerberin kann demnach - entgegen der Ansicht des Bundesfinanzgerichts - nicht bereits mit der Begründung versagt werden, dass die N GmbH keine Steuerpflichtige gewesen sei. 34 Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug (hier) eines Lieferanten wusste oder hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab…
…sind. Der Vorsteuerabzug setzt somit auch voraus, dass in der Rechnung jener Unternehmer ausgewiesen wird, der die Leistung tatsächlich erbracht hat. Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer…
…Waren sei ein Umstand, auf Grund dessen die Bf. hätte erkennen müssen, dass die Waren mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind. Die Bf. hat dazu - neben einer ausführlichen Darstellung der Rechtsprechung des EuGH – wie folgt Stellung genommen: 1. Der Geschäftsführer der Bf. wurde vom Vorwurf der…