…Entscheidung des VwGH vom 25.02.2015, 2011/13/0003 zu einer liechtensteinischen Stiftung, bei welcher der Stifter über einen weichen Mandatsvertrag verfügt habe, auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden sei. Nach Ansicht der Subvertretung sei dies zu verneinen, da sich die inhaltlichen Ausführungen des VwGH…
…Entscheidung des VwGH vom 25.02.2015, 2011/13/0003 zu einer liechtensteinischen Stiftung, bei welcher der Stifter über einen weichen Mandatsvertrag verfügt habe, auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden sei. Nach Ansicht der Subvertretung sei dies zu verneinen, da sich die inhaltlichen Ausführungen des VwGH…
…Urkunden seien Ausfluss des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts bzw. des Sorgfaltspflichtgesetzes und würden in erster Linie der Kontrolle der Banken dienen: Diese Gesetze würden verlangen, dass für jede Sitzgesellschaft nach Liechtensteinischem Recht ein Mandatsvertrag vorhanden und einsichtig sein müsse (u. a. die Novelle zum Liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz 1996…
…inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung sowie darüber gibt, ob und inwieweit dem…
…einer liechtensteinischen Stiftung gewidmeten Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte an die Stifterin abgelehnt. Die auf Vermutungsebene beruhende Annahme eines Mandatsvertrages reiche - wie auch die gelegentliche Teilnahme der Stifterin an Stiftungsratssitzungen - nicht aus, um von ihrer Dispositionsbefugnis über die Einkünfte ausgehen zu dürfen. Im Judikat…
…beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für den Stiftungsrat oder ähnliches. 1.4.4 Ergänzung vom 8. April 2020 Das BFG informierte den Bf. vom Einwand des FA und forderte ihn mit Beschluss vom 23. März 2020…
…Indizien einer kontrollierten Stiftung w ä ren, dass der Stifter als Stiftungsratsmitglied und Erstbeg ü nstigter einen Rechtsanspruch auf Zuwendungen h ä tte oder etwa ü ber einen Mandatsvertrag Ein fl uss nehmen kann. Weiters kann die Annahme einer transparenten Stiftung verst ä rkt werden…
…Behörde am Montag, 29.11.2021 eingelangt, bringt der Bf ergänzend vor, bei einer transparenten Liechtensteinischen Stiftung und dem der Konstruktion zugrunde liegenden Mandatsvertrag handle es sich um eine Sonderform der Treuhandschaft (VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003). Der Stifter sei berechtigt, dem Stiftungsrat…
…um kein mit einer inländischen Körperschaft vergleichbares Rechtsgebilde handle, die FL-StiftungA als "transparente" Stiftung anzusehen sei und die vertretungsbefugten Organe der FL-StiftungA auf Grund des Mandatsvertrages als Treuhänder anzusehen seien. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 21.09.2012. Darin wird i.w…
…nach dem Tod der Stifterin erstmals Gebrach gemacht worden, wobei der Bf davon nicht betroffen gewesen sei (er habe die Abgabennachforderung selbst bezahlt). Der Mandatsvertrag sei nach dem Tod der Stifterin für die Beurteilung der Frage, ob es sich um eine transparente oder intransparente Stiftung…
…2011 nicht ausreichend konkretisiert war. Die Betriebsprüfer gelangten im Zuge ihrer Tätigkeit aufgrund von Indizien zu der Überzeugung, dass von jeher ein zumindest mündlicher Mandatsvertrag bestanden habe und dass der Beschwerdeführer unzweifelhaft Weisungs - und Einflussrechte gegenüber dem Stiftungsvorstand hatte. Daraus sei im Weiteren zu schließen…
…Einkunftsquelle verfügen und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Es sind hiebei die maßgeblichen Grundsätze des österreichischen Rechts ausschlaggebend. Sofern der ausländischen Struktur das Stiftungsvermögen und die daraus generierten Einkünfte nicht zuzurechnen sind, kommt ihr auch keine Abschirmwirkung zu. Was Mandatsverträge betrifft, ist entscheidend…
…Privatstiftung, eine Treuhandschaft nicht gegenüber der Finanzverwaltung offenzulegen; der Vorstand einer liechtensteinischen Stiftung sei nicht zwingend weisungsfrei und im konkreten Fall aufgrund eines aufrechten Mandatsvertrages an die Weisungen des Instruktionsberechtigten gebunden; nahe Angehörige der Begünstigten und juristische Personen dürften bei liechtensteinischen Stiftungen dem Vorstand angehören…
…der Ausübung der Machthaberschaft lasse sich nicht aus den der Behörde vorliegenden Urkunden erklären. Es müssten daher Beistatute, darauf basierende Reglements oder ein Mandatsvertrag existieren, die dem Stifter und Begünstigten derartig weitgehende positive Gestaltungsrechte - insbesondere das Recht, dem Stiftungsrat jederzeit Weisungen zu erteilen - einräumen würden…
…anders als bei der österreichischen eine Treuhandschaft nicht gegenüber der Finanzverwaltung offenzulegen; der Vorstand einer liechtensteinischen Stiftung sei nicht zwingend weisungsfrei und im konkreten Fall aufgrund eines aufrechten Mandatsvertrages an die Weisungen des Instruktionsberechtigten gebunden; nahe Angehörige der Begünstigten und juristische Personen dürften bei liechtensteinischen…
…die Erträgnisse hieraus sowie ein allfälliges Liquidationsergebnis. 2. Selbst unter der Annahme, dass tatsächlich kein Mandatsvertrag vorliegen würde, sei dies kein Indiz für die von Frau Bf1 behauptete Intransparenz, da der wirtschaftliche Stifter und Begünstigte trotzdem Einfluss auf die Stiftung nehmen könne: - Durch regelmäßige Teilnahme…
…bzw. deren Inhalte - alle vorhandenen Mandatsverträge bzw. deren Inhalte - falls keine Mandatsverträge bestehen: * schriftliche eidesstaatliche Erklärung aller Stiftungsräte, dass aktuell keine Mandatsverträge bestehen und auch in der Vergangenheit keine bestanden haben und keine Weisungsgebundenheit gegenüber sonstigen Personen oder Gremien besteht oder bestanden hat (z.B…
… den Stiftern bzw. Begünstigten sei zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Abberufung des Stiftungsrats zugestanden; es liege keine Information über das Bestehen eines ausdrücklichen oder konkludenten Mandatsvertrags vor. Es sei daher davon auszugehen, dass die X Stiftung mit 1.1.2014 intransparent und somit in…
…entscheidend, ob die Stiftung bzw. der Stiftungsrat tatsächlich über das gestiftete Vermögen verfügen konnte oder ob der Stifter gleich einem wirtschaftlichen Eigentümer einen bestimmenden Einfluss nehmen konnte bzw. aufgrund eines entsprechenden Mandatsvertrages nehmen hätte können (zur diesbezüglichen Diskussion in der Literatur vgl. ua. Tanzer, Der…
…die Stiftung1 als „transparente Stiftung“ anzusehen sei und die vertretungsbefugten Organe der Foundation auf Grund des Mandatsvertrages als Treuhänder anzusehen seien. Das FA folgte diesen Feststellungen und erließ am 20.08.2012 entsprechende Einkommensteuerbescheide 2006 – 2010. Gegen diese Rechtsansicht richtet sich die Berufung (nunmehr Beschwerde…