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BFG RV/3100409/2019Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck: Bemessungsgrundlage für Glücksspielabgabe gem. § 58 Abs. 1 GSpG sind "alle erzielbaren Einsätze", dh. die Summe aller aufgelegten Lose
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 1/2

…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, wonach zur "Lotterie ohne Erwerbszweck" die Glücksspielabgabe ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 1.800.000 mit 5 % in Höhe von € 90.000 selbst berechnet wurde. Nunmehr sei der Bf jedoch der Meinung, dass alle Lose, die auf Grund…

BFG RV/3100409/2019Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck: Bemessungsgrundlage für Glücksspielabgabe gem. § 58 Abs. 1 GSpG sind "alle erzielbaren Einsätze", dh. die Summe aller aufgelegten Lose
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 2/2

…im gegenständlichen Fall - die sonstige Nummernlotterie gemäß § 32 GSpG der ermäßigten Glücksspielabgabe gemäß § 58 GSpG von 12% aller erzielbaren Einsätze. Bei jenen Lotterien ohne Erwerbszweck, bei denen das gesamte Reinerträgnis ausschließlich für mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird, verringert sich die Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 1/3

…kein "Spielvertrag" mit dem Lotterieunternehmer zustande gekommen sei). Dieser Ansicht ist weder das BFG, noch der VwGH gefolgt. § 58 Abs. 1 GSpG lautet: " … Lotterien ohne Erwerbszweck nach §§ 32 bis 35 unterliegen einer Glücksspielabgabe von … ." § 32 Abs. 1 GSpG lautet: "Sonstige Nummernlotterien sind Ausspielungen…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 3/3

…GebG, 2. Aufl. 2020, GSpG, §§ 57-59, Rz 206). Bei den Lotterien ohne Erwerbszweck ist § 58 Abs. 1 GSpG in bezug auf § 57 Abs. 1 GSpG als lex specialis zu qualifizieren (Allram in Bergmann/Pinetz, GebG (2018) §§ 57 bis 59 GSpG Rz 404), genauso wie…

BFG RV/7106017/2018Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2019Teil 1/2

…40 GSpG). Bewilligungsinhaber unterliegen gemäß § 58 Abs. 1 GSpG der ermäßigten Glücksspielabgabe von 12% aller erzielbaren Einsätze. Bei jenen Lotterien ohne Erwerbszweck, bei denen das gesamte Reinerträgnis ausschließlich für mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird, verringert sich die Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 2 GSpG auf…

BFG RV/3100408/2019Nummernlotterie: Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe - Auslegung der Wortfolge "aller erzielbaren Einsätze"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2019

…ein synallagmatisches Verhältnis, wonach zwischen dem Einsatz und dem in Aussicht gestellten Gewinn ein Austauschverhältnis bestehe. Daraus ergebe sich wiederum, dass bei solchen Ausspielungen und Lotterien ohne Erwerbszweck ein Glücksspielvertrag vorliegen müsse, für dessen Zustandekommen Angebot und Annahme benötigt würden. § 58 Abs. 2 GSpG erfasse…

BFG RV/3100694/2020Auslegung der Wortfolge "aller erzielbaren Einsätze" in § 58 Abs.1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2021

…eine Abgabe mit Abgabenbescheid erstmalig festsetzen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist.   Erwägungen 1. Bei der von der Beschwerdeführerin durchgeführten Lotterie handelte es sich um eine Lotterie ohne Erwerbszweck gemäß den §§ 32 bis 35 GSpG, der gesamte Reinertrag wurde für kirchliche…

BFG RV/3100362/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…dazu die "Abrechnung über Glücksspielabgabe" (GSp 50) vom 24.6.2016, womit zur "Lotterie ohne Erwerbszweck" die Glücksspielabgabe ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 1.800.000 mit 5 % in Höhe von € 90.000 selbst berechnet wurde; ein Auszug aus dem Steuerkonto sowie ein Überweisungsbeleg…

BFG RV/3100364/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…Wiederaufnahme möglich. 2.) Im Akt erliegen dazu die "Abrechnung über Glücksspielabgabe" (GSp 50) vom 6.7.2017, womit zur "Lotterie ohne Erwerbszweck" die Glücksspielabgabe ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 1.800.000 mit 5 % in Höhe von € 90.000 selbst berechnet wurde; ein Kontoauszug…

BFG RV/3100363/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…verfassungsrechtlich bedenkliche Besteuerung.   Über die Beschwerde wurde erwogen: Streitpunkt: Sind bei einer Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder die erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose…

BFG RV/3100949/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 1/2

…verfassungsrechtlich bedenkliche Besteuerung.   Über die Beschwerde wurde erwogen: Streitpunkt: Sind bei einer Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder die erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose…

BFG RV/7102182/2024Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…einer Lotterie ohne Erwerbszweck die gesamte Lotterie Gegenstand der Glücksspielabgabe und als Bemessungsgrundlage das gesamte Spielkapital heranzuziehen ist, kann - hinsichtlich des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach…

BFG RV/7102180/2024Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…einer Lotterie ohne Erwerbszweck die gesamte Lotterie Gegenstand der Glücksspielabgabe und als Bemessungsgrundlage das gesamte Spielkapital heranzuziehen ist, kann - hinsichtlich des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach…

BFG RV/7101760/2022Nur Teilnahme vom Inland aus unterliegt der GSpA gemäß § 57 Abs 2 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025Teil 2/2

…einer Lotterie ohne Erwerbszweck die gesamte Lotterie Gegenstand der Glücksspielabgabe und als Bemessungsgrundlage das gesamte Spielkapital heranzuziehen ist, kann - hinsichtlich des der Glücksspielabgabe unterliegenden Einsatzes - auf den gegenständlichen Revisionsfall schon deshalb nicht übertragen werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einer Lotterie ohne Erwerbszweck nach…

BFG RV/7102169/20121. Glücksspielabgabenpflicht für tombolaähnliche Glücksspiele, die aber nicht dem Tombolaspiel des § 33 GSpG entsprechen 2. Aufzeichnungs- und Belegaufbewahrungspflichten des Selbstberechners gemäß § 59 Abs. 3 GSpG iVm § 132 BAO und Schätzungsbefugnis des Finanzamtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2016Teil 1/2

…eine Tombolakarte auszusehen habe und dass die Treffer mit jenen Tombolakarten erzielt werden müssten, die eine nach den Spielbedingungen als gewinnend bezeichnete Zahlenkombination aufweisen, weswegen es sich bei diesem Spielverlauf nicht mehr um eine Lotterie ohne Erwerbszweck handle, weswegen das Spiel nicht unter § 4 Abs…

BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 4/7

…Posch in Strejcek/Bresich, GSpG 19892 30). - gemäß § 22 GSpG Konzessionen zum Betrieb einer Spielbank als Pokersalon (Pokersalonkonzession) übertragen. - gemäß § 36 GSpG mehrere Bewilligungen zur Durchführung von –ebenfalls taxativ aufgezählten – Lotterien ohne Erwerbszweck durch Bewilligungen für Lotterien ohne Erwerbszweck übertragen. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 16…

BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 6/7

…Rechtsgeschäftes Spiel. Die aus dem Gebührengesetz transferierten Bestimmungen besteuerten ursprünglich Lotterien ohne Erwerbszweck, ds Sonstige Ausspielungen gemäß §§ 32 bis 35 GSpG wie Sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen, Juxausspielungen, bei welchen das Spielkapital pro Jahr 4.000 Euro nicht übersteigen darf und Lotterien für gemeinnützige Zwecke. Die…

BFG RV/7100055/2013Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2021Teil 1/3

…auch Glücksspielautomaten betrieben ("großes Automatenglücksspiel; Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol 57 f, 61). Der Konzessionär hat gemäß § 28 GSpG eine Spielbankabgabe zu entrichten. - gemäß § 36 GSpG mehrere Bewilligungen zur Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck, sonstige Nummernlotterien (§ 32 GSpG), Tombolaspiele (§ 33 GSpG), Glückshäfen (§ 34 GSpG) und Juxausspielungen…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 2/3

…Einzelzwecke mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Art im Inland angestrebt wird. (3) Das Finanzamt Österreich kann im Interesse der Sicherstellung einer gemeinnützigen Mittelverwendung die näheren inhaltlichen Bedingungen für die Übertragung des Rechts zur Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck regeln und Höchstgrenzen für die Verwaltungskosten festsetzen." § 40…

BFG RV/6100648/2016Glücksspielabgabe für Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen / Elektronische Ausspielung mittels Video-Lotterie-Terminal, der über das Internet mit Glücksspielautomaten in der Steiermark verbunden ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2020Teil 2/2

…Video-Lotterie-Terminals, wenn diese auf Basis einer Konzession nach § 14 GSpG durchgeführt werden, im Ergebnis eine maximale Glücksspielabgabenbelastung iHv 25% der um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten Jahresbruttospieleinnahmen unterliegen (vgl dazu Allram in Bergmann/Pinetz [HrsG], GebG2 §§ 57-59 GSpG Rz 189 ff), während ohne…