…2004/15/0090, vergleiche auch BFH 25.06.2009, V R 25/07, BStBI 2010 II 239). Bei Leistungseinheit liege umsatzsteuerlich nur eine Leistung vor. Die steuerlichen Folgen richteten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Inhalt der Gesamtleistung bzw. der Hauptleistung. Das gelte für die Frage…
…Aufspaltung einheitlicher Vorgänge. Seine Anwendung erfordert eine Beurteilung zusammengesetzter Vorgänge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bzw der Verkehrsauffassung (Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar6 (2024) § 1 Rz 35). Ob Leistungseinheit vorliegt, ist stets von der Leistungsseite her zu beurteilen (VwGH 27.8.1990, 89/15/0128). Nicht entscheidend sind…
…nichts daran, dass die Empfänger der strittigen Leistungen die Subunternehmer waren, wovon auch die Revisionswerberin ausging. Mangels Leistungseinheit konnten die Leistungen, die für sich genommen keine Bauleistungen waren, somit auch nicht als unselbständige Nebenleistungen in Bauleistungen als Hauptleistungen aufgehen." Das BFG hat ausgesprochen, dass die…
…Einheitlichkeit der Leistung: Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine (einzige) Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung…
…des Finanzamtes in der BVE halten wir zunächst entgegen, dass dadurch das Entgelt pro in Anspruch genommener Leistungseinheit im Vergleich zum Tarif laut Entgeltbestimmungen (sehen Sie dazu bitte https.//***3***) willkürlich erhöht wird und im Ergebnis von Nutzer zu Nutzer vollkommen unterschiedlich ist, je nachdem…
…um jeweils einzelne Leistungen zu beziehen, die im Tarif auch jede für sich und pro Leistungseinheit bepreist sind und erst in diesem Zeitpunkt wird der entsprechende Guthabensteil zu einer umsatzsteuerlichen Gegenleistung. Der einzige Unterschied zu einem "post-paid"-Tarif (siehe unsere Ausführungen zu Beginn zu…
…sind. Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine (einzige) Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung bzw. der…
…sind. Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine (einzige) Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung bzw. der…
…Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Sollte eine Leistungseinheit anzunehmen sein, so richten sich die umsatzsteuerlichen Folgen dieser einen (einzigen) Leistung nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung bzw im Falle von Haupt- und Nebenleistung nach der Hauptleistung (vgl VwGH 27…
…Haupt- oder Nebenleistung Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine (einzige) Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung…
…dass es der Realität widerspräche, die Beförderung des Hundehalters und des Hundes durch die Bf. nicht als wirtschaftliche Einheit aufzufassen. Da somit von einer Leistungseinheit auszugehen sei, würden sich die umsatzsteuerlichen Folgen in Bezug auf Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamt…
…Zl. 93/14/0055; 17.12.1996, Zl. 96/14/0016; 15.9.2011, Zl. 2011/17/0047). Nach dem Grundsatz der Leistungseinheit ist umsatzsteuerlich nur eine Leistung gegeben, wobei sich die wirtschaftlichen Folgen nach der Hauptleistung richten (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 1 Rz. 33…
…Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen (vgl. VwGH 22.11.2018, Ra 2017/15/0091). Sollte eine Leistungseinheit anzunehmen sein, so richten sich die umsatzsteuerlichen Folgen dieser einen (einzigen) Leistung nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung bzw. im Falle von Haupt- und Nebenleistung nach…
…Honorarnote vom 30.04.2009 von Herrn ***K*** wurden neben 167 Calls zu 1,10 €/Call, 6 Leistungseinheiten à 8 € pro Leistungseinheit in Rechnung gestellt; diesbezüglich findet sich in dem dazu übermittelten Dienstvertrag keine Erwähnung.] Die steuerliche Vertretung der Bf verwies auch darauf…
…sind. Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur eine (einzige) Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung bzw. der…
…Hauptleistung. Ist Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerrechtlich nur eine Leistung gegeben, wobei sich die steuerlichen Folgen (hier Steuersatz) nach dem wirtschaftlichen Inhalt der Gesamtleistung bzw der Hauptleistung richten (Ruppe, aaO, § 1 TZ 31, 33; VwGH 19.3.2002, 97/14/0133). Ob Leistungseinheit anzunehmen ist…
…Lieferungen von zwei verschiedenen Personen vorliegen, an den Erwerber zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen führen würden, ist die BF auf die oben angeführte Judikatur zu verweisen. Ob eine Leistungseinheit vorliegt, kann bei mehreren Umsätzen nur von der Leistungsseite her betrachtet werden. Umsatzsteuer wird grundsätzlich für jede…
…Durchschnittsentgelt pro Leistungseinheit beträgt demnach € 1,0075858 (Beweis: Mengentabelle lt. A und AR Bf.). Laut den Eingangsrechnungen an den Bf. habe er 2013 folgende Leistungen von Subunternehmern bezogen und dafür folgendes Entgelt bezahlt: | Subunternehmer | Leistungsmenge | Nettoentgelt | Durchschnittsentgelt pro Leistungseinheit |…
…2005, Levob Verzekeringen BV, OV Bank NV, C-41/04). Die Frage, ob jede einzelne Leistung zu versteuern ist oder eine Leistungseinheit vorliegt, ist stets anhand der Leistung zu beurteilen (vgl. VwGH 27.8.1990, 89/15/0128). Maßgeblich dabei ist der Leistungsvorgang und nicht…
…(Ruppe/Achatz, UStG 5 (2017), § 1 Rz 31). Die Frage, ob jede einzelne Leistung zu versteuern ist oder eine Leistungseinheit vorliegt, ist stets anhand der Leistung zu beurteilen (VwGH 27.8.1990, 89/15/0128). Maßgeblich dabei ist der Leistungsvorgang und nicht, ob die Leistungen…