…ab 21.9.2015 bis 14.10.2015 die Tochter der Bf. bei der Kindesmutter gewohnt hätte und in diesem Zeitraum auch kein Leistungsbezug aus der Grundversorgung für das genannte Kind erfolgt sei. Durch diese Änderung im Sachverhalt mit September 2015 beschränkt sich somit für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***5***, nunmehr vertreten durch Mag. iur. Peter Bechinie, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, 1130 Wien, Diabelligasse 1/1/1, vom 11. Mai 2022 gegen den Bescheid des…
Es ergibt sich somit eine Verpflichtung aller Wirtschaftsteilnehmer, ein vertretbares Maß an Sorgfalt beim Leistungsbezug anzuwenden. Von einem Unternehmer darf im Hinblick auf seinen Vorlieferanten ein durchaus nennenswertes Maß an Sorgfalt erwartet werden. Es ist einem Unternehmer durchaus zumutbar, aufgrund einer gewissen Wachsamkeit sich über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. März 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Allenfalls im Bereich…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 09.07.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an, also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug. Subjektive Momente, wie Verschulden an der (ursprünglichen oder weiteren) Auszahlung der Familienbeihilfe (etwa durch unrichtige Angaben im…
…in Rede stehenden landwirtschaftlichen Ackerflächen, als Partei in behördlichen Verfahren, als Auftraggeber von Leistungsbezügen von dritten _Unternehmern [zB für die Durchführung des Anbaues und der Ernte], als Abnehmer von Warenlieferungen [zB Zukauf von landwirtschaftlichen Produkten und anderen Warenlieferungen wie Saatgut], als Verkäufer der selbst erzeugten…
…wonach die Bf. von 04.08.2025 bis voraussichtlich 31.01.2027 im Rahmen der Fördermaßnahme Aqua - Arbeitsplatznahe Qualifizierung - die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau mit dem Ziel der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung absolvier und während dieser Zeit einen Leistungsbezug vom AMS erhalte: [...] 4. Mit Auskunftsersuchen vom 16.12…
…etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Allenfalls im Bereich der Strafbarkeit nach…
…3*** - die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit dem Ziel die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen. Während dieser Zeit erhält er einen Leistungsbezug des AMS (Arbeitslosengeld und Schulungszuschlag). Das Finanzamt Österreich (FAÖ) wies den Antrag mit Bescheid vom 11.11.2025 "ab September 2025" unter Verweis auf § 3 Abs…
…Arbeitslosengeld oder Einkommen aus unregelmäßiger Beschäftigung stelle keinen Ausschlussgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe dar, da dies keine Leistung aus der Grundversorgung sei. Der tatsächliche Leistungsbezug (von Arbeitslosengeld) sei dem Finanzamt bekannt; dieser entspräche nicht der Grundversorgung. Um vollinhaltliche Aufhebung des Bescheides werde daher ersucht…
…Lebensinteressen abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit. Es komme nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezuges der Familienleistungen an, also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug. Subjektive Momente, wie Verschulden an der ursprünglichen oder weiteren Auszahlung der Familienleistungen, Gutgläubigkeit…
…Kontrolle Neuromuskulärer Einlagen ***55*** vom 09.01.2019 (im Original) als Beilage ./16; - Melderegisterauszug für ***11*** vom 28.07.2023 in Kopie; Auszug über Leistungsbezug Pensionsversicherung vom 18. April 2024 Zeitraum 1.1.2017 bis 1.1.2024; 1 Abschrift der Studiendaten ***56*** vom 15…
…hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs der Familienleistungen an, also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug. Subjektive Momente, wie Verschulden an der (ursprünglichen oder weiteren) Auszahlung der Familienleistungen (etwa durch unrichtige Angaben im Antrag gemäß …
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…Die Beschwerdeführerin hätte bis 05.09.2022 die Leistungen aus der Grundversorgung bezogen, die Kinder seien bis Ende des Jahres 2022 im Leistungsbezug gestanden. Die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe seien erst ab Jänner 2023 erfüllt gewesen. Die Beschwerdeführerin brachte einen Antrag auf Vorlage…