…der Adresse ***50*** stellten insgesamt ein angemessenes Entgelt für die vom Gesellschafter-Geschäftsführer erbrachten Leistungen als Geschäftsführer dar. (Beschwerdevorentscheidung vom ***24***) 5.1. Im Betriebsvermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft befand sich in den von der Beschwerde betroffenen Zeiträumen an der Adresse ***52*** ein weiteres Betriebsgebäude. 5…
…sowohl gesetzlich unzulässig als auch faktisch undurchführbar wäre: Gemäß § 8 Abs 2 MRG hat der Mieter das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder die von diesen beauftragten Personen aus wichtigen Gründen zu gestatten, wobei allerdings die berechtigten Interessen des Mieters nach Maßgabe der Wichtigkeit…
…RV/7100665/2006) - ausgehend von den Angaben der steuerlichen Vertretung und des Betriebsprüfers sowie der Listung im Immobilienpreisspiegel -als fremdüblicher Mietzins für die gegenständliche Dienstwohnung herangezogen. Diesem Ansatz folgt das Bundesfinanzgericht aus denselben Überlegungen auch im beschwerdegegenständlichen Verfahren und zieht diesen Wert - da aus den…
…Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste (Jakom/Ebner EStG, 2023, § 15 Rz 6). Im Allgemeinen fließen Einnahmen in (Bar- oder Giral-)Geld zu; soweit jedoch Einnahmen in Form von geldwerten Vorteilen zufließen, sind diese in Geld zu bewerten. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen…
…Ehemann einer Gesellschafterin bzw Sohn des zweiten Gesellschafters von der Beschwerdeführerin einen monatlichen Barlohn iHv 3.500 Euro. Zusätzlich wurde ein Sachbezug iHv 477,40 Euro für die Überlassung der Räumlichkeiten im Erd- und Obergeschoß verrechnet. Das Dachgeschoß diente der Beschwerdeführerin als Büro und Firmensitz.…
…eine Leistung (societatis causae) erbringen, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung erbracht werde. Zu dieser Fallkonstellation würden die KStR 2013 in Rz 640 auch vorgetäuschte Rechtsgeschäfte zählen, die dazu dienen, die als verdeckte Ausschüttung zu qualifizierende Vorteilsgewährung zu verdecken. Zum Beispiel: in Scheinrechnungen vorgetäuschte Beauftragung von…
…durchzuführen und bezieht sich auf ein durchschnittliches (idealtypisches) Verhalten. Dabei ist von einer gewissen Bandbreite von (Leistungs-) Entgelten auszugehen...." Rz 961 (zur Geschäftsführervergütung): "Folgende Umstände können aber als Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung herangezogen werden: Gesamtausstattung (Zusammenfassung sämtlicher Geldvorteile und geldwerten Vorteile: Sondervergütungen, Mehrstundenabgeltung…
…Prüfung vom 23.4.2015 betreffend ua USt 11/2014-1/2015 ergaben keine Feststellung, die zu einer Änderung der BMG der USt für diesen Zeitraum geführt hätte. Das von der Bf im Vorlageantrag zitierte Erk des BFG vom 5.8.2016, RV/7102731/2013…
…sondern stünden diesen somit bloß fingierten Aufwendungen keine Leistungen der D-KG und des E gegenüber. Durch diese fingierten Ausgaben sowie die doppelt angesetzten Reiseaufwendungen sei es für die im Spruch genannten Zeiträume einerseits zu einer Verkürzung von Umsatzsteuer in der jeweils im Spruch genannten…
…mit dem Normalsteuersatz von 20% zu versteuern, die Umsätze aus der Vermietung der Wohnung Top 2 (Eigenmiete) unterliegen hingegen dem ermäßigten Steuersatz von 10%. 39. Da direkt mit diesen Umsätzen zusammenhängende Vorsteuern nicht auszumachen sind, müssen diese geschätzt werden. Eine Schätzung von Vorsteuern ist zulässig…
…dass unter Berücksichtigung des Barlohns und eines fremdüblichen Mietentgelts iHv 900 Euro der Vorteil aus der Nutzung der Räumlichkeiten als Dienstwohnung für den Geschäftsführer zu keiner unangemessenen Gesamtentlohnung geführt hat. Der anlässlich der Außenprüfung angesetzte Privatanteil für den PKW im Ausmaß von 20% wurde lediglich…
…und Unterkunftnehmer selbst sind weder der N. noch dem Geschäftsführer E.F. namentlich bekannt. Entgegen der Darstellung der Behörde besteht die Leistung von N. daher in der Ermöglichung der Vermittlung von Interessenten bzw. Gästen mit diesen gewerblichen Reiseveranstaltern. N. oder der Geschäftsführer sind jedoch in…
…des Jahres ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet. Zur Verteilung von Gewinn und Verlust enthält § 121 folgende Regelung: (1) Sind Gesellschafter zur Leistung von Diensten verpflichtet, so ist ihnen, sofern ihnen für die Dienste nicht eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt wird…
…nur Anspruch auf einen Gewinn hat. Gemäß § 109 Abs. 2 UGB kann die Einlage eines Gesellschafters auch in der Leistung von Diensten bestehen. Ist ein Gesellschafter zur Leistung verpflichtet, so ist im Zweifel aber nicht anzunehmen, dass ihm dafür eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt…
…5) auf der bloßen Behauptungsebene. Bezüglich Verhältnis des Beschwerdeführers zur APO Ort KG ist zunächst auf die Definition eines Arbeitsgesellschafters in § 109 Abs. 2 UGB hinzuweisen. Demnach kann sich der Beitrag eines Gesellschafters auch auf die Leistung von Diensten beschränken. Gemäß § 109 Abs. 2 iVm …
…eines Gesellschafters kann sich auch auf die Leistung von Diensten beschränken (Arbeitsgesellschafter). (3) Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, Nachschüsse zur vertraglich zugesagten Einlage zu leisten. (4) Auch ohne Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter mit Stimmenmehrheit die Leistung von Nachschüssen im Verhältnis ihrer Kapitalanteile beschließen…
…wenn Gesellschafter zur Leistung von Diensten verpflichtet sind, diesen, sofern ihnen für die Dienste nicht eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt wird, mangels anderer Vereinbarung ein den Umständen nach angemessener Betrag des Jahresgewinns zuzuweisen. Gemäß § 121 Abs. 2 UGB wird der diesen Betrag übersteigende Teil…
…für die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Art. 19 Abs. 1 DBA ist somit einerseits die Leistung von Diensten für den Staat oder eine Gebietskörperschaft ohne Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit der öffentlichen Hand bzw. der betreffenden Einrichtung, und andererseits die "Ausübung einer öffentlichen…
…die jeweilige Reiseveranstalter, die wie dargestellt als Vermittler der jeweiligen Unterkünfte von den Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgebern eingeschaltet würden. Auf diesen Umstand sei bereits in der Einspruchsbegründung am Beispiel der X-AG hingewiesen worden. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht würden hiermit weitere Vertragspartner benannt, die als Reisevermittler…
…Die relevanten Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes stellten sich wie folgt dar: Gemäß § 42 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 seien von der Leistung des Dienstgeberbeitrages der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds befreit…