…nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird gemäß § 21 ErbStG auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen. Dienste, die früher als…
…Haushalt des Erblassers, sondern um den gemeinsamen Haushalt des Erblassers und der Berufungsführerin. Da als Dienste ohne Barlohn lediglich die Haushaltsführung bzw der "Anteil für den Erblasser" geltend gemacht wird, liegt keine Leistung vor, die nur dem Erblasser zu Gute gekommen wäre, wie etwa eine…
…unterliegender, Erwerb von Todes wegen iSd.§ 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gegeben. Der Bestimmung des § 21 ErbStG liegt der Gedanke zu Grunde, dass in der Zuwendung Ersparnisse enthalten sind, die der Erblasser dadurch erzielt hat, dass der Erwerber ohne Barlohn Dienste geleistet hat. Einsparungen…
…Barlohn im Sinne des § 21 ErbStG erbracht hat. Die geltend gemachte Begünstigung nach § 21 ErbStG 1955 setzt voraus, dass die Dienste im Haushalt des Erblassers ohne bestehende Verpflichtung erbracht wurden. Der Berufungswerberin wird beigepflichtet, dass im Rahmen einer Lebensgemeinschaft keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht. Nicht von…
…Barlohn im Sinne des § 21 ErbStG erbracht hat. Die geltend gemachte Begünstigung nach § 21 ErbStG 1955 setzt voraus, dass die Dienste im Haushalt des Erblassers ohne bestehende Verpflichtung erbracht wurden. Der Berufungswerberin wird beigepflichtet, dass im Rahmen einer Lebensgemeinschaft keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht. Nicht von…
…um eine neben dem Gehalt erhaltene Zuwendung. Die Anerkennung dieser Prämienzahlung als Betriebsausgabe sei daher von der Prüfung, ob zwischen der Leistung der Ehegattin im Rahmen des Betriebes und den dafür zuerkannten Vergütungen (Gehalt und Versicherungsprämien) ein wirtschaftlich gerechtfertigter, in gleichgelagerten Fällen entsprechender Zusammenhang vorliege…
…Anwendung. 2.1. Widerrufsgründe: Direkte Leistungszusagen im Sinne des BPG müssen rechtsverbindlich gestaltet sein. Für Leistungszusagen, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich sind und keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vorsehen, gilt das BPG nicht. Eine schriftliche Zusage wird vom BPG nicht verlangt. Unterliegt eine direkte…
…Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen. Dienste, die früher als drei Jahre vor dem Tode des Erblassers geleistet wurden, werden nicht berücksichtigt." Die Rechtssprechung führt dazu aus: § 21 Erbschaftssteuergesetz setzt voraus, dass der Erwerber im Haushalt des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch…
…Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen. Dienste, die früher als drei Jahre…
…der Erblasser dadurch erzielt hat, dass der Erwerber ohne Barlohn Dienst geleistet hat. Ersparungen dieser Art sollen in der Hand desjenigen Erben oder Vermächtnisnehmers, dem sie der Erblasser zu verdanken hat, von der Erbschaftsteuer verschont bleiben aus der Erwägung heraus, dass der Erwerb durch Erbschaft…
…21 ErbStG wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet hat. Seit seinem in einem verstärkten Senat geschöpften Erkenntnis…
…Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen. Dienste, die früher als drei Jahre…
…Entschädigung im Sinne einer Entlohnung für ihre langjährigen, ohne Barlohn geleisteten Tätigkeiten erbracht worden sei. Aber selbst bei von der Berufungswerberin nicht eingeräumter Annahme des Vorliegens einer eingetreten Bereicherung sei nach ständiger Rechtssprechung des VwGH bezüglich Subsumtion eines Sachverhaltes unter den Steuertatbestand des § 2 Abs…
…klaren Wortlaut des § 21 ErbStG unabdingbare Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit sei, dass der Erwerber "im Haushalt" des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Auf dieses Erkenntnis beruft sich der UFS auch in einem Vergleichsfall (UFS am 29. Mai 2006,…
…sagen: Gemäß § 21 ErbStG wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet hat. Dienste, die früher als drei Jahre…
…Gemäß § 21 ErbStG wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste…
…Für das Vorliegen von Einkünften aus unselbständiger Arbeit stehe also der Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung und der Vergütung im Vordergrund, wobei grundsätzlich jede Gegenleistung für eine unselbständige Arbeit zu erfassen sei, unabhängig davon, ob es sich um einen Barlohn oder einen Sachbezug handle oder ob…
…EStG6, § 47 Tz8). Für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft ist auch von Bedeutung, inwieweit die erbrachte Leistung einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit des Leistungsempfängers darstellt, welches Unternehmen Verantwortung und Risiken für die Arbeitsergebnisse der natürlichen Person trägt, wer die Leistungserbringung kontrolliert, wer die nötigen Arbeitsmittel zur…
…der Adresse ***50*** stellten insgesamt ein angemessenes Entgelt für die vom Gesellschafter-Geschäftsführer erbrachten Leistungen als Geschäftsführer dar. (Beschwerdevorentscheidung vom ***24***) 5.1. Im Betriebsvermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft befand sich in den von der Beschwerde betroffenen Zeiträumen an der Adresse ***52*** ein weiteres Betriebsgebäude. 5…
…dass, sofern der Erwerber im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat, ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen werde. Die Gesetzesstelle mache dies nicht abhängig vom Vermögen oder…