Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
…liegt, ist diese für die Annahme des Zufließens eines Kursgewinnes erforderliche Sicherheit im Konvertierungszeitpunkt - unabhängig von der Frage, ob zivilrechtlich eine Novation des alten Schuldverhältnisses vorliegt - grundsätzlich nicht gegeben. Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass…
…Dieses Recht erlösche, wenn während der Knock-Out-Periode im Kassamarkt ein Kurs von EUR/CHF von 1,43 erreicht werde. Durch den Abschluss des Swaps habe sich die Bf wiederum dem vollen Kursrisiko ausgesetzt. Der Kurs von 1,43 wurde mit 31.3.2010…
…bis 2025 umgeschuldet worden. Die dabei vertraglich vereinbarten Zinskonditionen sowie das - Fremdwährungskrediten generell anhaftende – beträchtliche Zinsen- und Kursrisiko ließen die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Zinsenbelastungen gänzlich unrealistisch erscheinen. Nicht zuletzt sei der Bf einnahmenseitig auch insofern von zu optimistischen Erwartungen ausgegangen, als er keinerlei Mietausfälle…
…keine Eigenmittel - hohe Besicherung des Kredites), sodass deswegen auch infolge des Kursrisikos (= typisches Betätigungsrisiko) seit jeher immer mit der Veräußerung des Mietobjektes vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten gerechnet werden hätte müssen. Die Veräußerung sei somit Folge einer von vornherein gegebenen…
…anlässlich der Tilgung zur Beurteilung anstehe, sondern vielmehr dieser vor oder bei Kreditaufnahme festzustellen sei und des Weiteren auch das mit der Aufnahme eines Darlehens in Fremdwährung einhergehende Kursrisiko in letztgenanntem Zeitpunkt verwirkt worden sei. Im Übrigen sei dem Bf. das beharrliche Festhalten der belangten…
…die einzige bekannte Anlageform gewesen seien, die eine ähnliche Rendite erwirtschaftet hätte. XY hätte also eine Verbindlichkeit mit fixem Zinssatz gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht, und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche Vorgangsweise jedenfalls widersprechen. Solche "Kredite" werden…
…die einzige bekannte Anlageform gewesen seien, die eine ähnliche Rendite erwirtschaftet hätte. XY hätte also eine Verbindlichkeit mit fixem Zinssatz gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht, und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche Vorgangsweise jedenfalls widersprechen. Solche "Kredite" werden…
…anlässlich der Tilgung zur Beurteilung anstehe, sondern vielmehr dieser vor oder bei Kreditaufnahme festzustellen sei und des Weiteren auch das mit der Aufnahme eines Darlehens in Fremdwährung einhergehende Kursrisiko in letztgenanntem Zeitpunkt verwirkt worden sei. Im Übrigen sei dem Bf. das beharrliche Festhalten der belangten…
…Veranlagungsmöglichkeit seien ZZ Genussscheine zur Verfügung gestanden, die wohl einzige bekannte Anlageform die ähnliche Renditen erwirtschaftet hätte. Herr XY hätte also eine Verbindlichkeit mit (fixem Zinssatz) gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht, und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche…
…die ähnliche Renditen erwirtschaftet hätte. A hätte also eine Verbindlichkeit mit fixem Zinssatz gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht - und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche Vorgangsweise widersprechen. Solche „Kredite“ würden von der Finanzverwaltung beispielsweise im Verhältnis Gesellschaft zu…
…Kredit in Schweizer Franken verlagert. Die Verlagerung in den Schweizer Franken sollte zur Reduzierung des Kursrisikos beitragen. Überdies wurden die Zinsen beträchtlich reduziert. Die entsprechenden Konten wurden beigelegt. Mit Bescheid vom 2.4.2010 wurde der Feststellungsbescheid vom 30.10.2009 gemäß § 299 BAO aufgehoben…
…Entgelt für den Darlehensgeber dar, weil dieser kein Kursrisiko trägt, das auf diese Weise abgedeckt würde. Dass es sich bei diesen Mehraufwendungen nicht um ein Nutzungsentgelt für das empfangene Kapital handelt, zeigt sich auch darin, dass der Kreditgeber kein Kursrisiko trägt, das er auf diese…
…Der Erwerb der Anleihen erfolgte freiwillig. Das Risiko eines Kursverlustes ist Ihnen zuzurechnen. Den Verlust der Verfügungsgewalt innerhalb einer verfügten Sperrfrist und das damit verbundene Kursrisiko trifft auch Anleger, welche nicht im Banksektor beschäftigt sind; dass Sie in Ihrer leitenden Funktion auf Grund von Insiderinformationen…
…gestanden, weil diese die einzige bekannte Anlageform gewesen sei, die eine ähnliche Rendite erwirtschaftet hätte. X hätte also eine Verbindlichkeit mit fixem Zinssatz gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht, und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche Vorgansweise jedenfalls widersprechen…
…gestanden, weil diese die einzige bekannte Anlageform gewesen seien, die eine ähnliche Rendite erwirtschaftet hätte. B hätte also eine Verbindlichkeit mit fixem Zinssatz gegen eine Veranlagungsmöglichkeit mit Kursrisiko eingetauscht, und das ohne eine wesentliche Marge. Einem vernünftigen kaufmännischen Denken würde eine solche Vorgansweise jedenfalls widersprechen…
…mit der EZ 325 versehenen Liegenschaft besichert (Punkt 8 "Sicherstellung" dritter Satz) Betreffend die Tragung des Kursrisikos lautet der drittletzte Satz obigen Kreditvertrags unter Punkt 8 "Sicherstellung" wortwörtlich wiedergegeben: "Jegliche Kursdifferenzen und alle Umrechnungs- und Konvertierungskosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten." Im Anschluss an einen…
…mit der EZ 325 versehenen Liegenschaft besichert (Punkt 8 "Sicherstellung" dritter Satz) Betreffend die Tragung des Kursrisikos lautet der drittletzte Satz obigen Kreditvertrags unter Punkt 8 "Sicherstellung" wortwörtlich wiedergegeben: "Jegliche Kursdifferenzen und alle Umrechnungs- und Konvertierungskosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten." Im Anschluss an einen…
…wobei zunächst eine Laufzeit bis zum 13.10.2011 bedungen wurde. Betreffend die Tragung des Kursrisikos lautet der drittletzte Satz obigen Kreditvertrags unter Punkt 8 "Sicherstellung" wortwörtlich wie folgt: "Jegliche Kursdifferenzen und alle Umrechnungs- und Konvertierungskosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten." Im Anschluss an einen…
…Jahre 2007 - 2009. Bei den im Rahmen der Außenprüfung nicht anerkannten Werbungskosten handelte es sich um Optionsprämien, die zur Absicherung des Kursrisikos bezahlt wurden. Die Außenprüfung hat dieses Devisenoptionsgeschäft als eigenes Geschäft behandelt und den Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abrede…