…Steuerberaters, ein effektiver Zugang zum Gericht verwehrt wäre. 3. Würdigung Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller gemäß § 6a Kommunalsteuergesetz 1993 und § 6a Wiener Dienstgeberabgabegesetz als Vertreter der Primärschuldnerin von der Abgabenbehörde zur Haftung herangezogen. Unter welchen Voraussetzungen ein Vertreter nach § 80 BAO zur Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Clemens Richter, Esteplatz 4/13, 1030 Wien, und Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse 2/2/8, 2372 Gießhübl, über die Beschwerde vom 23. Oktober…
Abgabe | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Dienstgeberabgabe | 01/2019 | 24,00 | 15.02.2019 | Dienstgeberabgabe | 02/2019 | 24,00 | 15.03.2019 | Dienstgeberabgabe | 03/2019 | 24,00 | 15.04.2019 | Dienstgeberabgabe…
…Die GmbH wurde gemäß § 14 Abs. 1 Kommunalsteuergesetz im Rahmen der gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge durch Organe der Öko GK einer Kommunalsteuer Prüfung mit dem Ergebnis unterzogen, dass die Abgaben und Bemessungsgrundlagen laut Jahreserklärungen mit denen laut Prüfung übereinstimmten, jedoch nur € 692…
…1) eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen; 2) den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass keine Abgabenrückstände gemäß Kommunalsteuergesetz und Dienstgeberabgabegesetz gegeben seien; in eventu 3) den angefochtenen Bescheid aufheben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurückverweisen; 4) der Beschwerde aufschiebende…
"Mein Mandant hat bereits die Haftungssumme in voller Höhe einbezahlt. Nunmehr ergibt sich, dass die Quote dabei noch nicht berücksichtigt war, somit sogar eine bedeutende Überzahlung vorliegt. Gegen Herrn P-4 wurde zwar, so viel wir wissen, ein Haftungsverfahren begonnen, jedoch ist in der Folge…
…Referat Landes- und Gemeindeabgaben, MA 6, vom 29. Juni 2023 betreffend gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes samt Nebenansprüchen und § 6a des Dienstgeberabgabegesetzes samt Nebenansprüchen, MA6/ARL-***xxx***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haft- und Zahlungspflicht vor. Es bestehe innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Sachverhalt und zum Ergebnis der Beweisaufnahme zu…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht der Bf vor. Der Bf werde gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens gegeben…
…damit die in § 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Wiener Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht des Bf vor. Dem Bf werde gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Schreiben blieb unbeantwortet…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, ***MA*** vom 10.10.2023 wurde der Antragstellerin gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes 1993 - KommStG 1993, BGBl. Nr. 819/1993, sowie …
…wurde jährlich für die Jahre 2013 bis 2017 festgesetzt; insgesamt wurden Euro 15.975,36 vorgeschrieben. Der Säumniszuschlag wurde iHv Euro 319,48 festgesetzt. In der Bescheidbegründung wurden die maßgeblichen Bestimmungen des Kommunalsteuergesetzes (KommStG) angeführt. Der Bf. habe die Kommunalsteuer auf Basis der Arbeitslöhne der…
…damit auch eine unternehmerische Tätigkeit gegeben war, war ihm nicht zu folgen. Tatsache ist, dass im Bereich des Kommunalsteuergesetzes bei gemeinnützigen Vereinen, die zwar die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet erfüllen, die aber nicht unter die Befreiung des § 8 Z 2 KommStG 1993 fallen…
…§ 9 Abs. 2 BAO gelte sinngemäß. Bezüglich der Kommunalsteuer haften gemäß § 6a Abs. 1 des Kommunalsteuergesetzes 1993 - KommStG 1993, BGBI.Nr. 819/1993 in der derzeit geltenden Fassung die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese…
…80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht des Bf vor, woraufhin sich der Bf wie folgt äußerte: Solange er Geschäftsführer der ***m GmbH*** gewesen war, seien Abgabenverbindlichkeiten regelmäßig und vollständig…
…20). Zur Haftung: Sodann war zu klären, ob und inwieweit die Haftungsinspruchnahme des Bf für die hier gegenständlichen Abgaben und Nebenansprüche zu Recht erfolgt ist: (1) Rechtliche Rahmenbedingungen § 6a Kommunalsteuergesetz 1993 regelt: "(1) Die in den §§ 80 ff der Bundesabgabenordnung bezeichneten Vertreter haften neben den…
…lägen die (in § 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht des Bf vor. Es werde dem Bf gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit dazu gegeben, den vorliegenden Sachverhalt und das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, Ritter-von-Gersdorff-Straße 64, 8970 Schladming, über die Beschwerden vom 8. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz…
…BAO keine Bedeutung. Diese geringfügig zu bezeichnenden Tätigkeiten in ***11*** würden keine Gemeindelasten begründen, welche zur Erfüllung des Zweckes des Kommunalsteuergesetzes zur Abdeckung der Gemeindelasten vorgeben würden. Die in der Stellungnahme der Gemeinde ***11*** angeführten, rechtlichen Ausführungen würden etwa nur den Gesetzeswortlaut wiedergeben. Detaillierte Ausführungen…
Zu dem unverständlicherweise eingebrachten und wiederholten Antrag auf Akteneinsicht darf festgehalten werden, dass Ihnen jederzeit das Recht auf Akteneinsicht nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Amtsleiter der ***Bf1*** zusteht, die Abgabenbehörde ist nicht verpflichtet dem Abgabenpflichtigen Akten vorzulegen. Weiters darf ich nochmals auf die gesetzlich verbindliche…