…Sinne einer unangemessenen Gestaltung gewählt hat, welche ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet oder ob für die Bf beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung gegeben waren. Im vorliegenden Fall wurde eine Kette von Rechtshandlungen gesetzt, welche ihren Ausgang vom Anteilsinhaber in…
…als Missbrauch im Sinne der § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt…
…wird." Ein "Missbrauchs-Sachverhalt" kann in der im tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen, kann also eine Kette von Rechtshandlungen bilden. Für den VwGH war der Aktienerwerb "lediglich der letzte Schritt in einer Kette von Rechtshandlungen". Bezüglich der Bf. sah er "keine…
…Die rechtlichen Ausführungen des Bw. laufen aufgrund dieser mit Händen zu greifenden Umgehungskonstruktion ins Leere. Die Auflösung des ursprünglichen Kaufvertrages war der logische Beginn der Handlungskette. Dem Wesen eines Umgehungsgeschäftes entsprechend sind die getätigten Rechtshandlungen und -geschäfte auch zivilrechtlich gültig, ansonsten nach § 916 ABGB nichtige…
…der Türkei im Hinblick auf den Quellensteuersatz für Ausschüttungen um 5 Prozentpunkte günstiger ist als das DBA zwischen Türkei und Luxemburg. Der VwGH teilt die Auffassung von Stoll, BAO, Kommentar, 246 ff, dass im allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen…
…an der die [Beschwerdeführerin] zu 30 % Gesellschafterin ist; S-GmbHuCoKG, an der I-GmbH Komplementärin ist. Ohne diese Verschränkung wären diese Verträge über Miete bzw Gründung oder Beteilung an Gesellschaften nicht zustande gekommen. Im Zuge dieser Kette von Rechtshandlungen mit Blick auf die Gesamtgestaltung ist…
…geführt habe, sodass der Ehegatte gegenüber der Bf. zu Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen sei. Die Vermietung im Familienbereich, mit der die Folge des § 22 BAO verbunden sei, sei das Ergebnis einer Kette von Rechtshandlungen. Die erste Rechtshandlung sei der Abschluss der Bestandverträge zwischen der Bf. als…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…entspricht, dass „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" eine missbräuchliche Gestaltung sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 (2) BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir nur die Aussage des VwGH vom 10.12.1997, 93…
…kann daher nicht mit der Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir dazu nur die Aussage des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, zitieren: „Im Allgemeinen erfüllt nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt…
…kann daher nicht mit der Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir dazu nur die Aussage des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, zitieren: „Im Allgemeinen erfüllt nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt…
…und ***I-GmbH*** der Bf. als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen waren, ist nach Auffassung erkennenden Senates kein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO gegeben. Soweit die BP einen Missbrauch iSd § 22 BAO in einer Kette von Rechtshandlungen erblickt, dass die Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** durch…
…einzigen Rechtsschritt, sondern um eine Kette von Rechtshandlungen, die nur mit der Ersparnis von Gesellschaftsteuer zu begründen ist. Da von der Beschwerdeführerin für die hier gegenständliche ungewöhnliche und unangemessene Vorgangsweise keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorgebracht werden konnten, ist auch im Lichte der Missbrauchsbestimmungen des § 22…
…hinsichtlich Spanien und der dafür erteilten Patronatserklärung verstehen. 3.6 Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung iSd § 22 BAO": Wie die Bf. selbst ausführe, bestehe der Tatbestand des Missbrauches gemäß § 22 BAO nicht in einer einzelnen Rechtshandlung (der Übertragung der Beteiligungen), sondern in einer Kette von Rechtshandlungen…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…die vorliegende Struktur unter der Annahme positiver Zukunftsprognosen etabliert worden. Missbrauch iSd § 22 BAO sei zudem nur bei Vorliegen einer ungewöhnlichen Reihe von rechtsgeschäftlichen Schritten anzunehmen, die in ihrer Gesamtheit eine Gestaltung ausmachen. Es werde somit auf eine Kette von Rechtshandlungen und nicht auf einen…
…Es werde daher auf eine Kette von Rechtshandlungen abgestellt, mit der ein Umweg bzw. Kreislauf erzielt werde. Eine einzelne Rechtshandlung könne daher den Tatbestand des § 22 BAO nicht erfüllen. Die Übertragung von Beteiligung an sich, könne nach hA und der Rechtsprechung des VwGH daher schon…
…Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen (VwGH 15. Mai 2020, Ra 2018/15/0113). Es bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den…
…und ***I-GmbH*** der Bf. als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen waren, ist nach Auffassung erkennenden Senates kein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO gegeben. Soweit die BP einen Missbrauch iSd § 22 BAO in einer Kette von Rechtshandlungen erblickt, dass die Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** durch…