| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…
…1988 werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen wie bei Einkommensteuersubjekten zu beurteilen ist (vgl. z.B. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083…
…1988 würden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folge, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen sei wie bei Einkommensteuersubjekten. Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken diene…
… 9 KStG, womit die Ergebnisse mehrerer Körperschaftsteuersubjekte gemeinsam versteuert werden können. Die durch das System der Gruppenbesteuerung ermöglichte Durchbrechung des Trennungsprinzips kann einem Einzelunternehmer bzw einer natürlichen Person nicht zu Gute kommen. Weder hat der österreichische Gesetzgeber ein System der Zusammenführung von steuerlichen Ergebnissen zwischen…
…inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. Die Aufhebung begründete er im Wesentlichen wie folgt (wörtlich): 32 Gemäß § 7 Abs. 1 KStG 1988 ist bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekten das Einkommen zugrunde zu legen, das sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. Im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist gemäß § 7 Abs…
…ab 1.1.2016). Wie aus der Home-Page ersichtlich, handelt es sich bei der gegenständlich begünstigten Einrichtung um einen Verein. Vereine gelten als juristische Personen des Privatrechts und somit als Körperschaftsteuersubjekte iSd § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988. Mitgliedsbeiträge an begünstigte Einrichtungen iS…
…für die abgeleiteten Einkommensteuerverfahren entfalten, offenbart den grundlegenden Unterschied zum hier vorliegenden Fall. Denn mit der Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden geht die Parteistellung der Einkommen- bzw Körperschaftsteuersubjekte im Feststellungsverfahren einher, wodurch etwaige Einwendungen gegen Feststellungsbescheide im Zuge einer Beschwerde dargelegt werden können (vgl § 191 Abs 3…
…in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (vgl VwGH 20.6.2000, 98/15/0169). Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz…
…Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20.6.2000, 98/15/0169). Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz…
…für angemessen halte oder bei Abschichtung der Beteiligung. Die Bf. verfüge über eine eingeschränkte Rechtspersönlichkeit. Sie sei nach US-Recht ein intransparentes Körperschaftsteuersubjekt, dass aber auf Grund der Steuerbefreiung für Pensionsfonds keine Einkommensteuer bezahle. Eine Besteuerung bei den Anteilinhabern würde erst bei der Ausschüttung an…
…über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist, wie bei Einkommensteuersubjekten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind…
…u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20.6.2000, 98/15/0169). Nach § 8 Abs. 1 KStG…
…a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (vgl. VwGH 20.06.2000, 98/15/0169). Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter…
…Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20.06.2000, 98/15/0169). 2a) Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen: Der Verwaltungsgerichtshof führt zur Frage der Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum notwendigen Betriebsvermögen in ständiger…
…M-GmbH** anwendbar. Ziel der Norm ist es, Doppelbesteuerungen und Kaskadeneffekte von Kapitalerträgen bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen von Körperschaftsteuersubjekten zu vermeiden. § 8b Abs. 1 KStG ordnet hierzu die Steuerfreiheit von bestimmten Kapitalerträgen (insbesondere Gewinnausschüttungen), die von Körperschaftsteuersubjekten erzielt werden, an. Die Freistellung wird auf Veräußerungsgewinne ausgedehnt…
…VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0047). Aus § 7 Abs. 2 KStG 1988 ergibt sich, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern auch bei Körperschaftsteuersubjekten, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, nach den gleichen Grundsätzen wie bei Einkommensteuersubjekten zu beurteilen ist (VwGH 3.4…
…den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20.06.2000, 98/15/0169). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist zunächst zu untersuchen, ob das vermietete Gebäude dem…
…einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten. Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind…
…Erben zufließen, die andernfalls gegebene Notwendigkeit, Einkünfte der Verlassenschaft in eigenen Verfahren (eines eigenen Körperschaftsteuersubjektes) einer Besteuerung zu unterziehen (vgl VwGH 26.5.1998, 93/14/0191). Erwirbt der Erbe das Nachlassvermögen aus Sicht des Einkommensteuerrechts unmittelbar vom Erblasser folgt daraus allerdings auch, dass es…
…einschließlich der von der Verlassenschaft erwirtschafteten (oder verminderten) Werte letztlich den Erben zufließen, die andernfalls gegebene Notwendigkeit, Einkünfte der Verlassenschaft in eigenen Verfahren (eines eigenen Körperschaftsteuersubjektes) einer Besteuerung zu unterziehen (Hinweis E 26. Mai 1998, 93/14/0191). Gibt der Erbe zwar eine Erbserklärung ab…