…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, die KöR (im Folgenden Bf.), ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft), die auch unternehmerisch tätig wird. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung der Jahre 2005 bis 2009 kam es zu folgenden, nunmehr streitgegenständlichen Feststellungen: 1…
…Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2018) zu umfangreichen Vorsteuerkürzungen bzw…
…Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 17.12.2014 bzw Bericht über das Ergebnis der…
…Besteuerung von Grundstücksveräußerungen inländischer Körperschaften öffentlichen Rechts, ÖStZ 2015, S. 221ff). Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 vierter Teilstrich KStG 1988 ist ein Betrieb gewerblicher Art eine Einrichtung, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von KÖR sind durch die…
… E-Mail des Rechtsreferenten der steuerlichen Vertreterin vom 1.10.2015). Daraus folgt: Feststellungen : Die Bf , eine Körperschaft Öffentlichen Rechts (KÖR), verkaufte im Juli 2012 drei Grundstücke , die ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugehörig waren um 210.960 € ( Vorlagebericht des Finanzamtes vom 10.12…
…und die Mieterin (die Pfarrkirche X) zwei unterschiedliche Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind, die miteinander Geschäfte machen können. Strittig ist ausschließlich, ob die Miethöhe den Anforderungen des VwGH an eine unternehmerische Tätigkeit einer KöR genügt. Im nunmehr fortgesetzten Verfahren ist daher die Befassung des Senates…
…findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 17.12.2014 bzw Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 20…
…7104210/2019, findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2018) zu umfangreichen Vorsteuerkürzungen bzw Umsatzsteuerfestsetzungen. …
…AG zu den Mitgliedern, wie er für Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) untypisch ist. Die Zahl der Mitglieder ist durch die Bindung der Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fixiert. Zwischen der AG als KÖR und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Trennungsprinzip. Die AG bildet…
…2.1. Die Materialien zu Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 betonen eine "flexiblen Handhabung", die sogar eine Austöchterung auf Personengesellschaften der Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ermöglichen soll. Dem ist angesichts der Breitenwirkung und des Zukunftsbezuges, die von dieser Regelung ausgehen sollen, uneingeschränkt zuzustimmen…
…die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen […] unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren befreit". Die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung setzt voraus, dass Aufgaben einer KöR an eine juristische Person ausgegliedert und…
…AG zu den Mitgliedern, wie er für Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) untypisch ist. Die Zahl der Mitglieder ist durch die Bindung der Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fixiert. Zwischen der AG als KÖR und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Trennungsprinzip. Die AG bildet…
…sprechen). 5. Der Gesetzestext ist unbefriedigend: Bei wörtlicher Lesart des Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 wäre nicht einmal die Rückpacht begünstigt, weil die Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) "Mieter" sein muss, was bei einer Pacht begrifflich ausgeschlossen ist. Dieses Beispiel belegt eindrucksvoll, dass der…
…Beurteilung 3.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Die Beschwerdeführerin stellt als Gebietskörperschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) dar. Gemäß § 1 Abs 3 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG) unterliegt sie als inländische KöR nur der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Hinsichtlich des Umfangs der beschränkten Steuerpflicht verweist…
…UStG einzustufen seien, allerdings auf Grund der Sonderregelungen für Körperschaften öffentlichen Rechts und dem gesetzlich ausgeschlossenen Wettbewerb nicht der Umsatzsteuer unterliegen würden. Es lägen keine Gebühren gemäß Rz 197 ENAV-RL vor, welche unabhängig von einer konkreten Leistungserbringung der KÖR vorgeschrieben werden würden. Die vorgeschriebenen…
…der Norm § 85 Abs. 1 EStG 1988 trete die öffentliche Kasse für die Körperschaft öffentlichen Rechts (= KÖR) Stadt ABC in Erscheinung. Die vor der Ausgliederung von den Betrieben gewerblicher Art (= BgA) erbrachten unternehmerischen, gewerblichen Dienstleistungen der ABC Werke, würden ab dem Zeitpunkt der…
…wird durch diese Neuregelung die Option zur Steuerpflicht auch in solchen Fällen ausgeschlossen, in denen der Leistungsempfänger eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist. Errichtet ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ein Betriebsgebäude, steht ihm für die Errichtungskosten kein Vorsteuerabzug zu…
…Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ***Bf1*** (im Folgenden Bf) ist als Gemeinde eine Gebietskörperschaft und damit eine Körperschaft öffentlichen Rechts (im Folgenden: KöR). Im Jahr 2013 fand bei der Bf eine Außenprüfung (im Folgenden AP) ua betreffend USt 2009 bis 2011 sowie Nachschau betreffend 1/2012 bis…
…5. Auflage [2017] zu § 2 UStG Rz 192 und 201 f bzw zu § 1 UStG Rz 268; Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts, 3. Auflage [2014] Rz 685 und 883; Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON [Stand 1.1.2021] …
…Frage, "der zwischen den Eingangsumsätzen und den das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnenden Ausgangsumsätzen oder mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen besteht." Die teilweise kostenlose Verwendung zog daher keine Auswirkungen auf die Vornahme des (vollen) Vorsteuerabzugs nach sich. In einer weiteren Entscheidung vom 12.5.2016…