…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, die KöR (im Folgenden Bf.), ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft), die auch unternehmerisch tätig wird. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung der Jahre 2005 bis 2009 kam es zu folgenden, nunmehr streitgegenständlichen Feststellungen: 1…
…Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2018) zu umfangreichen Vorsteuerkürzungen bzw…
…Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 17.12.2014 bzw Bericht über das Ergebnis der…
…Besteuerung von Grundstücksveräußerungen inländischer Körperschaften öffentlichen Rechts, ÖStZ 2015, S. 221ff). Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 vierter Teilstrich KStG 1988 ist ein Betrieb gewerblicher Art eine Einrichtung, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von KÖR sind durch die…
…zufolge bis dato kein Zahlungsfluss stattgefunden. Überdies hänge die Fiktion des Betriebes gewerblicher Art bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts davon ab, ob auf Grund seiner Entgeltlichkeit ein zivilrechtlicher Miet- oder Bestandsvertrag begründet worden sei. In diesem Zusammenhang verwies die…
… E-Mail des Rechtsreferenten der steuerlichen Vertreterin vom 1.10.2015). Daraus folgt: Feststellungen : Die Bf , eine Körperschaft Öffentlichen Rechts (KÖR), verkaufte im Juli 2012 drei Grundstücke , die ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugehörig waren um 210.960 € ( Vorlagebericht des Finanzamtes vom 10.12…
…Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988; vgl. dazu auch Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG § 1 Tzen 337ff). Anders ist die Besteuerung von KöR geregelt…
…und 3. Obergeschoß an eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), die diese Gebäudeteile im Wesentlichen nicht unternehmerisch nutzt. Nur ein Büroraum im Ausmaß von 18 m2 wird von der KöR seit 1.1.2013 an einen selbständigen Trainer und Coach für Führungskräfte (=Untermieter) weitervermietet, der ausschließlich…
…an die Stelle des Festsetzungsbescheides) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Bei der Gemeinde (G), also einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), wurde eine Betriebsprüfung (BP) durchgeführt. Dabei führte die BP zum Vorsteuerabzug "Bauhof/Feuerwehrzeughaus" folgendes aus: a…
…sind (Ruppe, UStG, § 1 Tz 99). Bei Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ist das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter, auch wenn Gesellschaftszweck die Erfüllung von Aufgaben ist, die dem Gesellschafter obliegen. Tritt die…
…und die Mieterin (die Pfarrkirche X) zwei unterschiedliche Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind, die miteinander Geschäfte machen können. Strittig ist ausschließlich, ob die Miethöhe den Anforderungen des VwGH an eine unternehmerische Tätigkeit einer KöR genügt. Im nunmehr fortgesetzten Verfahren ist daher die Befassung des Senates…
…Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Demzufolge sei die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen jedenfalls umsatzsteuerpflichtig. Die für das Funktionieren des Verkehrs in (größeren) Gemeinden erforderliche ordnungspolitische Aufgabe von Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) bringe es mit sich, für den fließenden und ruhenden…
…Erträge dieses Vermögens sollen lt. Statut ausschließlich der Vorsorge für die Ordensangehörigen, insbesondere im Krankheitsfalle und für die Gewährleistung des Unterhaltes im Alter dienen. Als inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) unterliegt der Konvent grundsätzlich mit seinen in § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988…
…14.05.2009, RV/1085-W/06 wird ausgeführt, dass bei Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter darstellt. Der Gesellschaftszweck wird dabei durch vertragliche Vereinbarung begründet. Analog dazu…
…der Folge auch als Auftragnehmerin bezeichnet) schließt mit einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) als Auftraggeberin einen so genannten Public-Private-Partnership-Vertrag (kurz: PPP-Vertrag) ab. Darin verpflichtet sich die Gesellschaft, einen vertraglich genau festgelegten Streckenabschnitt einer öffentlichen Straße (= Projektstrecke) auf eine bestimmte Vertragsdauer…
…Agrarmarketing - Leistungsaustausch oder Subvention Eine GmbH, Gesellschafterin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KÖR), ist unternehmerisch im Bereich Agrarmarketing tätig. Die KÖR ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Förderung des Agrarmarketing verpflichtet und hebt aufgrund gesetzlicher Vorschriften Kostenbeiträge ein. Sie beauftragt ihrerseits die GmbH mit der Durchführung…
…findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 17.12.2014 bzw Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 20…
…7104210/2019, findet sich zur relevanten Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bedürfnisanstalten im Wesentlich ausgeführt: "Bei der Beschwerdeführerin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), kam es in Folge einer durchgeführten Außenprüfung (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2018) zu umfangreichen Vorsteuerkürzungen bzw Umsatzsteuerfestsetzungen. …
…AG zu den Mitgliedern, wie er für Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) untypisch ist. Die Zahl der Mitglieder ist durch die Bindung der Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fixiert. Zwischen der AG als KÖR und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Trennungsprinzip. Die AG bildet…
…2.1. Die Materialien zu Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 betonen eine "flexiblen Handhabung", die sogar eine Austöchterung auf Personengesellschaften der Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ermöglichen soll. Dem ist angesichts der Breitenwirkung und des Zukunftsbezuges, die von dieser Regelung ausgehen sollen, uneingeschränkt zuzustimmen…