…Untenehmer und wurde mit Strafverfügung vom 8. November 2021 finanzstrafbehördlich bestraft. Diesem Finanzstrafverfahren lagen Feststellungen der Umsatzsteuerprüfung für den Zeitraum 3/2020 bis 3/2021 zugrunde. Am 2.12.2022 erstellte er die Jahressteuererklärungen (USt und ESt) für 2020. In diesen Steuererklärungen wurden die zuvor…
…nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen habe der Beschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme…
…Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 19.752,67 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen zu haben und durch die vorsätzliche Nichtabgabe [verspätete Einreichung] der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben…
Soweit jedoch die Finanzstrafbehörde die aus diesem Sachverhalt zu erschließende Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als gewerbsmäßig begangen qualifiziert hat, ist im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten anzumerken, dass die in der in Rede stehenden Voranmeldung offengelegte Zahllast nach dem im gesamten…
…UVA-Daten, Finanzstrafakt, Bl. 19). Die Einreichung von Jahressteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2009 hat A jedoch - offensichtlich in Fortsetzung seiner Tradition der Vorjahre - wider besseres Wissen und trotz entsprechendem Andrängen der Abgabenbehörde (Zusendung der Steuererklärungen am 17. Dezember 2009, vergebliche Erinnerung vom 5. August 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15.03.2019 (Arbeitnehmerveranlagung) zu StNr. XY zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
"Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, würde - wie das Bundesfinanzgericht…
…Der Bescheid enthält auch die Urgenz der Vorlage von Jahressteuererklärungen für Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2018. **** Mit Schreiben vom 6.11.2025 wurde den Verfahrensparteien die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung übermittelt und eine Bewertung von Finanzvergehen nach den Ermittlungsergebnissen der mündlichen Verhandlung beigelegt. Der Amtsbeauftragte hat…
…sobald finanzielle Mittel vorhanden seien, die Abgabe richtiger Steuererklärungen zu veranlassen, kann nicht über die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Jahressteuererklärungen hinwegtäuschen, die zweifellos gegeben war. Damit ist nach Ansicht des Senates der Tatbestand einer (für die Einkommensteuern teils versuchten) Abgabenhinterziehung gemäß §…
…dass ***Bf1*** bzw. seine Firma umfassend mit der steuerlichen Beratung und Vertretung beauftragt war und nicht nur "vereinbart worden sei, dass der [***Bf1***] lediglich die Jahressteuererklärungen erstelle". Die bereits vormals von mir vorgelegten Nachweise zeigen zudem nicht nur, dass ***Bf1*** die angebliche Einreichung der Einkommensteuererklärung…
…strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, welche jeweils zwei Jahressteuererklärungen für zwei Veranlagungsjahre betroffen haben, sowie die Deliktsmehrheit in Form der zusätzlichen, mehrfachen und nicht strafrahmenerhöhend wirkenden Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…alle fünf Bestandseinheiten fremdvermietet würden bzw. in Zukunft werden sollten und die selbst genutzte Ordination einen untergeordneten Anteil ausmache, der durch entsprechende Adaptierungen der Überschuss- und der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung in den Jahressteuererklärungen berücksichtigt werde, stelle nach Meinung des Bf. das Gesamtgebäude die steuerliche Beurteilungseinheit…
…strittig, wann der Antrag, die stillen Reserven des Grund und Bodens einer steuerfreien Rücklage zuzuführen, zu stellen ist. Die Jahressteuererklärungen 2008 wurden am 1. September 2010 elektronisch eingereicht. Dabei wurden irrtümlicherweise die Zahlen des Jahres 2007 an das Finanzamt (FA) übermittelt. Da das mit 15…
…zehn Jahre keinerlei Gewinne ausgeschüttet werden würden. An den Sohn wären daher keinerlei Auszahlungen geleistet worden. Die "fiktiven Gewinnanteile" wären in den Jahressteuererklärungen "richtig und vollständig verzeichnet" worden. Im Zuge einer Steuerprüfung wäre es zu Gewinnerhöhungen "um ca € 4000,--" gekommen. Es sei nicht nachvollziehbar…
…die unrechtmäßige Geltendmachung von Aufwendungen als Werbungskosten und die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Vorsteuern im buchhalterischen Rechenwerk, weshalb diese in den diesbezüglichen Jahressteuererklärungen der Jahre 2014 und 2015 erfasst wurden und in Folge darauf beruhenden Erstbescheide mit zu niedrigen Abgabenfestsetzungen erlassen wurden, eine Verkürzung an a…
…Beschwerdevorentscheidung, die wie folgt begründet wurde: Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften - Feststellungserklärung) wären samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so…
…unterlässt die geforderte Einreichung von Erklärungen (Besteuerungsgrundlagen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahressteuererklärungen) und riskiert somit langfristig erhebliche Vermögensnachteile etwa durch Zwangsstrafen Verspätungszuschläge, Gebühren und Auslagenersätze nach der Abgabenexekutionsordnung). Außerdem ist bereits ein Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht anhängig. Die Notwendigkeit der Vertretung durch einen geeigneten Vertreter zur Erhebung von…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten, nämlich durch Vortäuschung überhöhter Aufwendungen (durch Einbuchung überhöhter Eingangsrechnungen im buchhalterischen Rechenwerk) und in der Folge Geltendmachung dieser in den diesbezüglichen Jahressteuererklärungen (samt den Bezug habenden Bilanzen), sodass mit der Erlassung der darauf beruhenden Erstbescheide für die Kalenderjahre 2006 bis 2011 eine…