…GmbH & Co KG i.L. für März 2016 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 3.900,00 zu verantworten. Die hinterzogene Umsatzsteuer ist uneinbringlich (Kontoabfrage). 8.6.9. Betreffend die E-GmbH i.L…
…die anfallende Zahllast sich aus den Beträgen von drei Monaten zusammensetzt hat, weshalb im nur die Verkürzung eines Drittels des Quartalsbetrages vorgeworfen werden kann. A hat daher betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer für Jänner bis März 2017 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach …
…die anfallende Zahllast sich aus den Beträgen von drei Monaten zusammensetzt hat, weshalb im nur die Verkürzung eines Drittels des Quartalsbetrages vorgeworfen werden kann. A hat daher betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer für April bis Juni 2017 eine Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach …
…Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes noch ein Restbetrag von € 1.188,63 ausständig gewesen ist (Abgabenkonto). A hat daher betreffend das II. Quartal 2016 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 6.398,70 zu verantworten…
…ist. Eine Bestrafung wegen einer Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumiert eine Strafbarkeit wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dergestalt, dass der Unternehmer die von ihm selbst zu berechnende Zahllast…
…Voranmeldungszeiträume, in welchen er seinen Plan einer steuerpflichtigen Veräußerung aufgegeben hat, unrichtige Voranmeldungen eingereicht und zu niedrige Zahllasten entrichtet bzw. sogar nicht zutreffende Umsatzsteuerguthaben geltend gemacht habe. Er habe hiedurch Hinterziehungen an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Guthaben) in noch festzustellender Höhe gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach…
…von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der StrNr. 091/2012/00002-001 gegen A erhobenen Vorwürfe, nämlich einer Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2011, einer weiteren Hinterziehung von Vorauszahlungen an…
…2011 für die versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer und die vorsätzliche Nichteinreichung der Körperschaftsteuererklärung bei der F-GmbH betreffend das Veranlagungsjahr 2010; sowie nunmehr verfahrensgegenständlich für die strafrelevant verbliebenen, in den Jahren 2010 und 2011 begangenen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und an Normverbrauchsabgabe bei der…
…Unternehmens. Gegen diese weitere Entscheidung des Spruchsenates hat die Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben, wobei sie unter gleichlautender Begründung wie in ihren Berufungsschriftsätzen gegen die vorangehende Entscheidung des Spruchsenates einen Schuldspruch gegen A wegen (versuchter) gewerbsmäßiger Hinterziehung von Umsatzsteuer und Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach §…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach…
…eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Keiner Hinterziehung nach…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Dabei war gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung…
…UStG 1994 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine (derartige) Abgabenverkürzung (vgl. dazu Abs. 3 lit. b leg. cit.) ist bereits dann bewirkt, wenn die (gesetzlich geschuldete) Abgabe dem Abgabengläubiger, von den Fällen einer…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (bedingt vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht infolge der Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen) oder den von Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (zumindest wissentliche Nichtentrichtung der Zahllasten und zumindest bedingt vorsätzliche Nichteinreichung…
…93, wegen Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, März, Juni bis Dezember 1990, Februar bis September 1991 (Anzeige, Finanzstrafakt, Bl. 83) zu einer unbedingten Geldstrafe von ATS 130.000,00 (umgerechnet € 9.447,47)…
…lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der genannten Voranmeldungspflicht des § 21 UStG 1994 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine (derartige) Abgabenverkürzung (vgl. dazu Abs. 3…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise (am Fälligkeitstag) nicht entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach…
…hat. Die möglicherweise von der Finanzstrafbehörde angestrebte Thematisierung der in den Zahllasten für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Oktober 2011 in Zusammenhang mit den Scheinrechnungen zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern und der dadurch von A bewirkten Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt €…