23.2 Wir sind gesetzlich verpflichtet (insbesondere durch das Datenschutzgesetz 2004 in ****LAND****), alle Datenschutzanforderungen hinsichtlich der Art unserer Verwendung Ihrer persönlichen Informationen einzuhalten, die wir bei Ihrer Nutzung der Dienstleistungen gesammelt haben. Daher nehmen wir unsere Verpflichtung hinsichtlich der Art der Verwendung Ihrer persönlichen…
…Auch Wirtshauspoker sollte unter bestimmten, aus Spielerschutzperspektive unbedenklichen Bedingungen zulässig sein. Dadurch wollte man Bürger vor überhöhten Ausgaben bei unternehmerischen Glücksspielangeboten ohne begleitende Spielerschutzmaßnahmen schützen und die ordnungspolitischen Zielsetzungen des Glücksspielgesetzes weiter stärken. ( VwGH 16.3.2016, Ro 2015/16/0022 Rn 87 und Rn…
Die Glücksspielabgaben § 57 GSpG bis § 59 GSpG besteuern das Rechtsgeschäft Spiel, in Form der glücksspielgesetzlichen Ausspielung = unternehmerisches Glücksspielangebot: Die 1. Voraussetzung einer glücksspielgesetzlichen Ausspielung ist vorweg gegeben, da die von der Bf. durchgeführten Kartenpokerspiele schon aufgrund des § 1 Abs. 2 GSpG als Glücksspiele, deren…
…die er bei seiner Registrierung angebe, spiele dabei keine Rolle. Ein User mit österreichischer Registrierungsadresse könne sowohl von dieser inländischen Adresse als auch von seinem ausländischen Aufenthaltsort aus das Glücksspielangebot nutzen (z.B. ausländischer Arbeitsort, Urlaubsaufenthalt im Ausland). Die Registrierungsadresse des jeweiligen Users sei daher…
…Spielguthaben wäre wieder beim Personal zur Auszahlung gelangt. In dieser Konstellation stelle der beschriebene Terminal einen Glücksspielapparat iSd Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetzes dar. Dass das Glücksspielangebot der Internetseite auch über andere Zugänge genutzt werden könne, ändere nichts an dieser Betrachtungsweise. Ebenso wenig ändere die Abweichung der Beschaffenheit…
…einem bestimmten Verhältnis zum Einsatz stehen. Dies ist aber zweifellos nicht der Fall. Bei Turnierspielen wird die Glücksspielabgabe vom in Aussicht gestellten Gewinn berechnet, bei Glücksspielangebot über Glücksspielautomaten bzw. über elektronische Lotterien sind die Bemessungsgrundlage die Jahresbruttospieleinnahmen. Da im Fall der Bf. die Glücksspielabgabe gemäß …
…einem bestimmten Verhältnis zum Einsatz stehen. Dies ist aber zweifellos nicht der Fall. Bei Turnierspielen wird die Glücksspielabgabe vom in Aussicht gestellten Gewinn berechnet, bei Glücksspielangebot über Glücksspielautomaten bzw. über elektronische Lotterien sind die Bemessungsgrundlage die Jahresbruttospieleinnahmen. Da im Fall der Bf. die Glücksspielabgabe gemäß …
…einem bestimmten Verhältnis zum Einsatz stehen. Dies ist aber zweifellos nicht der Fall. Bei Turnierspielen wird die Glücksspielabgabe vom in Aussicht gestellten Gewinn berechnet, bei Glücksspielangebot über Glücksspielautomaten bzw. über elektronische Lotterien sind die Bemessungsgrundlage die Jahresbruttospieleinnahmen. Da im Fall der Bf. die Glücksspielabgabe gemäß …
…Angebot der Beschwerdeführerin, im lnternet Glücksspiele zu spielen, kann aber nicht nur über das lnternet, sondern auch über Mobiltelefone angenommen werden. Die Nutzung des Glücksspielangebots der Beschwerdeführerin kann zudem nicht nur über standortfeste Geräte, sondern auch über mobile Geräte, etwa bereits erwähnt, Mobiltelefone, Tablet-Computer…
…Auch Wirtshauspoker sollte unter bestimmten, aus Spielerschutzperspektive unbedenklichen Bedingungen zulässig sein. Dadurch wollte man Bürger vor überhöhten Ausgaben bei unternehmerischen Glücksspielangeboten ohne begleitende Spielerschutzmaßnahmen schützen und die ordnungspolitischen Zielsetzungen des Glücksspielgesetzes weiter stärken. ( VwGH 16.3.2016, Ro 2015/16/0022 Rn 87 und Rn…
…Zwar beruhe das österreichische Glücksspielmonopol tatsächlich auf dem Ziel, die Glücksspieltätigkeit in kontrollierte Bahnen zu lenken. Ob es sich bei den Werbekampagnen der Konzessionäre nur um eine Information über das bestehende Glücksspielangebot handle, wurde bezweifelt und daraus eine Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopol abgeleitet. (Kohl…
…Zwar beruhe das österreichische Glücksspielmonopol tatsächlich auf dem Ziel, die Glücksspieltätigkeit in kontrollierte Bahnen zu lenken. Ob es sich bei den Werbekampagnen der Konzessionäre nur um eine Information über das bestehende Glücksspielangebot handle, wurde bezweifelt und daraus eine Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopol abgeleitet. (Kohl…
…ähnliche Glücksspielangebote dann verpflichtet ist, wenn durch die Nichtvornahme einer Ausschreibung ein unionsrechtswidriger Zustand hergestellt, prolongiert oder einzementiert würde oder wenn dadurch eine Schlechterstellung potenzieller neuer Marktteilnehmer gegenüber einem bestehenden Anbieter bewirkt würde? Darf der Umstand, dass ein Betreiber einer Spielbank oder ähnlicher Glücksspielangebote keine…
…gelten hier als abgegeben und angenommen. Im Falle von Streitfällen oder Anspruchsforderungen im Zusammenhang mit bei der Bf. platzierten Spieleinsätzen unterliegen diese der Rechtsprechung XxXs. … Zur Nutzung des Glücksspielangebotes der Bf. muss sich der Kunde zunächst bei der Bf., hier im Speziellen auf der…
…nicht wesentlich verändert. Teilnahme von Spielern aus Österreich In den hier gegenständlichen Zeiträumen haben unter anderem zahlreiche Spieler, die sich körperlich in Österreich aufgehalten haben, das Glücksspielangebot der Bf. in Anspruch genommen und Online Glücksverträge mit der Bf. abgeschlossen. Bei der Selbstberechnung hat die Bf…
…anderes Land einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben könne, ohne Bf. darüber zu informieren - einen Arbeitsort außerhalb Österreichs habe und von dort aus an dem Online-Glücksspielangebot teilnehmen könne (ständig oder temporär - etwa ein Vorarlberger, der in Italien arbeite, ein in das Ausland nur vorübergehend entsandter…
…In einem solchen Fall werde ihres Erachtens, mangels Umgehungssachverhaltes, die Abgabenpflicht durch bloß passive Annahme von Glücksspielangeboten von Kunden, die sich (möglicherweise) im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebotes auf österreichischem Staatsgebiet befänden, nicht ausgelöst. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könne im Bereich des Steuerrechts eine…
…in ein anderes Land umgezogen sein könne, ohne die Bf. darüber zu informieren - einen Arbeitsort außerhalb Österreichs haben und von dort aus an dem Online-Glückspielangebot teilnehmen könne (ständig oder temporär - etwa ein Salzburger, der in Deutschland arbeite, ein in das Ausland nur vorübergehend entsandter…
…nicht aber der Endgeräte (Kolmhofer, Gutachten "Zuverlässigkeit der Positionsbestimmung von Internet-Teilnehmern", S. 27). Ein Nutzer des Glücksspielangebots der Bf. könne daher etwa durch Nutzung eines solchen IP-Proxy-Servers seinen Aufenthaltsort "verschleiern". Dies führe dazu, dass in Abhängigkeit davon, welche vom Aufenthaltsort des Kunden…
…liegt auch keine Ausspielung vor und es besteht keine Abgabepflicht. Die Antragstellerin ist weder Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 GSpG noch macht sie ein öffentliches Glücksspielangebot im Sinne des § 2 Abs. 1 GSpG. Selbst wenn man die Anwendbarkeit des GSpG auf die Antragstellerin…