…Beschwerdeführerin auf die P S.L. übergegangen ist, sodass nur ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat und vom Fortbestand der Forderung auszugehen ist. Wie bereits dargelegt, wird begründend diesbezüglich auf die nachstehend auszugsweise dargestellten Ausführungen im genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.02.2014, 2009/13/0254…
…Aussage auch auf die Stellung des früheren Darlehensgebers als Gläubiger. Dieser formalrechtliche Standpunkt übersieht, dass der Gläubigerwechsel allein durch das Gesellschaftsverhältnis (bzw. das Naheverhältnis zum Gesellschafter und das zeitliche Naheverhältnis zur zukünftigen Gesellschafterstellung) veranlasst war. Die Qualifikation als wirtschaftliches Eigenkapital/Fremdkapital ist eine rein steuerliche…
…B*** GmbH auf Seite 3 Stellung bezogen worden. Das dort erstattete Vorbringen gelte hier analog. Das Schuldanerkenntnis vom 13.11.2015 liege bei. Auch hier handle es sich um einen reinen Gläubigerwechsel. Fraglich sei, ob die Beteiligungsverhältnisse und § 94 Z 2 EStG 1988 angemessen berücksichtigt…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person auf eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 13, II 116). In bestimmten Fällen überträgt das Gesetz selbst eine Forderung…
…16.9.1991, 90/15/0054). Wesentlich ist also, dass ein Gläubigerwechsel stattfindet. Der Begriff der Aufhebung des Kredites (Anm.: gilt ebenso für Darlehensverträge) hängt dabei nicht von einer bestimmten Form ab, sondern gilt als aufgehoben, wenn der Einmalkredit (Darlehensvertrag) im Zuge der Umschuldung zurückgezahlt…
…die vom Vater des damaligen Alleingesellschafters der Bf. getilgte Bankverbindlichkeit der Bf. in Höhe von 1.834.439,47 € gelten. Denn die durch den Gläubigerwechsel gemäß § 1422 ABGB ipso iure übergangene Haftung der ***15*** für diese Verbindlichkeit (siehe dazu z.B. OGH 30. 1…
…ABGB) zurückzugreifen, wonach eine solche dann vorliegt, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen wird und von dieser angenommen wird. Es kommt bei einer Zession somit zu einem Gläubigerwechsel, während der Inhalt der Forderung und der Schuldner der Forderung unverändert bleiben. Nach §…
…nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft…
…nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft…
…Vertreter nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (werde also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so sei zu beachten, dass den Geschäftsführer lediglich die Pflicht treffe…
…des Rückforderungsbetrages von der PVA an das AMS erfolgte jedenfalls erst im Jahr 2018, womit beim AMS ein Zufluss erst im Jahr 2018 war. Die Abtretung (Zession) führt lediglich zum Gläubigerwechsel. Nach Verständigung des Schuldners von der Zession kann dieser schuldbefreiend nur noch an den…
…und Pflichten ipso iure erst infolge der OGH Entscheidung TE 2 Ob 104/09x auch auf den Verbotsberechtigten gemäß § 364c ABGB als Einlöser über, sodass damit in gleicher Weise ein Gläubigerwechsel eintritt, wie das auch im Falle einer einlösenden Person gemäß § 462 ABGB eintritt (vgl…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung…
…Schuldners auch ein Neuerungsvertrag iSd §§ 1376 ff ABGB; bei einem Gläubigerwechsel trifft dann eine Zession mit einem Neuerungsvertrag zusammen, während bei einem Schuldnerwechsel nach der ausdrücklichen Anordnung des § 1410 ABGB sogar nur die Wirkungen eines Neuerungsvertrages eintreten (OGH 21.09.1982, 4 Ob 559/81…
…der Anteile des ***12*** zugunsten der ***21*** durch die Pfandbestellungsurkunde vom 21.9.2011. Hinsichtlich der Schuld des ***12*** über € 277.000,98 hat somit zunächst nur ein Gläubigerwechsel stattgefunden. Ein Zusammenhang besteht mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem gegenständlichen Kaufvertrag lediglich insofern…
…dar, weil ***12*** alleine durch die Überweisung des gesamten offenen Betrages noch nicht von seiner Schuld befreit wurde. Es fand lediglich ein Gläubigerwechsel statt, wie die Einbuchung einer Forderung seitens der OG am Verrechnungskonto des ***12*** zeigt. Erst anlässlich des Weiterverkaufes von Anteilen durch die…
…dem Vermögen des Abgabepflichtigen ausgeschieden ist und er die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber verloren hat (VwGH 22.1.2004, 98/14/0025). Die Abtretung (Zession) führt lediglich zum Gläubigerwechsel. Nach Verständigung des Schuldners von der Zession kann dieser schuldbefreiend nur noch an den neuen Gläubiger leisten …
…die Abtretung nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen. Nach § 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116).