…auch dann der Kreditvertragsgebühr unterliegen, wenn sie lediglich technische Zusammenführungen von bestehenden und ordnungsgemäß vergebührten Krediten oder auf anderen Konten weitergeführte, unveränderte Kredite darstellen und, - ob ein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel vorliegt, wenn der ursprüngliche Kredit von der Bw. als Treuhänder und der…
…Beschwerdeführerin auf die P S.L. übergegangen ist, sodass nur ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat und vom Fortbestand der Forderung auszugehen ist. Wie bereits dargelegt, wird begründend diesbezüglich auf die nachstehend auszugsweise dargestellten Ausführungen im genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.02.2014, 2009/13/0254…
27.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1630: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 22 GebG ist die Wechselsumme, das ist die Summe, auf die der Wechsel lautet. Rz 1631: Die Gebühr beträgt 1/8% (= 0,125%) der Wechselsumme. Rz 1632: Für im…
27.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel Rz 1638: Nach § 33 TP 22 Abs. 1 GebG unterliegen die nach dieser Bestimmung näher beschriebenen Wechsel ohne Unterschied, ob sie im Inland oder im Ausland ausgestellt sind, der Gebühr. Rz 1639: Die Gebührenschuld für im Ausland ausgestellte…
…Aussage auch auf die Stellung des früheren Darlehensgebers als Gläubiger. Dieser formalrechtliche Standpunkt übersieht, dass der Gläubigerwechsel allein durch das Gesellschaftsverhältnis (bzw. das Naheverhältnis zum Gesellschafter und das zeitliche Naheverhältnis zur zukünftigen Gesellschafterstellung) veranlasst war. Die Qualifikation als wirtschaftliches Eigenkapital/Fremdkapital ist eine rein steuerliche…
…B*** GmbH auf Seite 3 Stellung bezogen worden. Das dort erstattete Vorbringen gelte hier analog. Das Schuldanerkenntnis vom 13.11.2015 liege bei. Auch hier handle es sich um einen reinen Gläubigerwechsel. Fraglich sei, ob die Beteiligungsverhältnisse und § 94 Z 2 EStG 1988 angemessen berücksichtigt…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person auf eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 13, II 116). In bestimmten Fällen überträgt das Gesetz selbst eine Forderung…
…16.9.1991, 90/15/0054). Wesentlich ist also, dass ein Gläubigerwechsel stattfindet. Der Begriff der Aufhebung des Kredites (Anm.: gilt ebenso für Darlehensverträge) hängt dabei nicht von einer bestimmten Form ab, sondern gilt als aufgehoben, wenn der Einmalkredit (Darlehensvertrag) im Zuge der Umschuldung zurückgezahlt…
…seien weder ein Abtretungsvertrag, noch eine beglaubigte Abschrift nach Österreich gebracht worden. Die AKv GmbH sei von dem Gläubigerwechsel verständigt worden.Die CcH AG habe ausschließlich gegenüber der AH AG eine Verpflichtung übernommen. Eine Begünstigung für die Berufungswerberin sei dadurch nicht entstanden. Diese habe als…
…im Ausmaß von 100 von der Ausschüttungsfiktion erfasst, weil die rückbezogenen tatsächlichen Entnahmen zeitlich vorgehen und im positiven Buchwert volle Deckung finden. Rz 972f: Die einbringungsveranlasst entstandene Ausschüttungsfiktion bleibt unabhängig von einem späteren Gesellschafter- oder Gläubigerwechsel wirksam. Auch wenn der Einbringende seine Beteiligung an eine…
…die vom Vater des damaligen Alleingesellschafters der Bf. getilgte Bankverbindlichkeit der Bf. in Höhe von 1.834.439,47 € gelten. Denn die durch den Gläubigerwechsel gemäß § 1422 ABGB ipso iure übergangene Haftung der ***15*** für diese Verbindlichkeit (siehe dazu z.B. OGH 30. 1…
…ABGB) zurückzugreifen, wonach eine solche dann vorliegt, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen wird und von dieser angenommen wird. Es kommt bei einer Zession somit zu einem Gläubigerwechsel, während der Inhalt der Forderung und der Schuldner der Forderung unverändert bleiben. Nach §…
…nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft…
…nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft…
…Vertreter nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (werde also zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber einem Gläubiger eine Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber diesem Dritten begründet; "Gläubigerwechsel"), so sei zu beachten, dass den Geschäftsführer lediglich die Pflicht treffe…
…des Rückforderungsbetrages von der PVA an das AMS erfolgte jedenfalls erst im Jahr 2018, womit beim AMS ein Zufluss erst im Jahr 2018 war. Die Abtretung (Zession) führt lediglich zum Gläubigerwechsel. Nach Verständigung des Schuldners von der Zession kann dieser schuldbefreiend nur noch an den…
…und Pflichten ipso iure erst infolge der OGH Entscheidung TE 2 Ob 104/09x auch auf den Verbotsberechtigten gemäß § 364c ABGB als Einlöser über, sodass damit in gleicher Weise ein Gläubigerwechsel eintritt, wie das auch im Falle einer einlösenden Person gemäß § 462 ABGB eintritt (vgl…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung…