… 22 Abs. 6 UStG 1994 wirksam erfolgen kann. In der Literatur besteht dazu folgende Auffassung: Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2018, 1. Auflage, § 22 RZ 2917: "Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer…
…ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Rz 204 UStR). Will der Betriebsübernehmer zB bei unentgeltlicher Betriebsübergabe oder Erbanfall weiterhin die Regelbesteuerung anwenden, muss er innerhalb der im § 22 Abs 6 vorgesehenen Frist neuerlich eine…
…Die Option zur Regelbesteuerung sei ein höchstpersönliches Recht und wirke bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch beim Betriebsübernehmer weiter. Wolle der Betriebsübernehmer weiterhin die Regelbesteuerung anwenden, müsse er innerhalb der im § 22 Abs. 6 UStG 1994 vorgesehenen Frist eine Optionserklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Mit…
…hervor gekommenen Tatsachen nur beurteilt werden, ob ein Abgehen von der pauschalen Gewinnermittlung bzw. der Ermittlung der USt-Zahllast nach § 22 UStG 1994 zulässig war und in weiterer Folge eine Schätzungsberechtigung bestand. Die festgestellten Umsätze betreffen die Lebensmittelketten Hofer, Spar, REWE und Unternehmen aus dem…
…der Bf als die Tätigkeit alleine fortsetzender Einzelunternehmer Gesamtrechtsnachfolger der GesbR ist oder die GesbR weiterhin fortbestand und der Bf ein Einzelunternehmen neu begründete. Nach den hier maßgeblichen bzw. einschlägigen Bestimmungen des § 125 BAO und des § 22 UStG 1994 beginnt die Buchführungspflicht für einen luf…
…Überdies führe der Bf in analoger Anwendung des § 142 UGB als Gesamtrechtsnachfolger ab August 2012 als Einzelunternehmer den Betrieb der früheren GesbR fort. Diese Auslegung des § 125 BAO solle auch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 22 BAO verhindern. Durch ein beliebiges Zuordnen eines Betriebes zu einem Einzelunternehmen…
…21 UStG 1994 sind dann Vorschriften hinsichtlich der Ermittlung der Zahllast und Erklärungs- und Entrichtungspflichten enthalten. Von dieser Regel-Umsatzbesteuerung abweichend normiert § 22 UStG 1994 für nicht buchführungspflichtige LuF unter den dort angeführten Bedingungen die Möglichkeit einer Pauschalierung. § 22 UStG 1994 Abs. 1 Bei nichtbuchführungspflichtigen…
…der er keinesfalls nachgekommen ist. So wie § 22 UStG 1994 keine materielle Entlastung für Landwirte sondern eine Erleichterung bei der Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten bewirkt, stellt die vollpauschalierte Ertragsermittlung nicht buchführungspflichtiger LuF nach dem Konzept der PauschVO lediglich eine Gesamtschätzung des Ertrages und keine materielle Begünstigung…
…nationales Recht übernehmen darf, wenn die Anwendung des Normalregimes zu Schwierigkeiten bei Landwirten führen würde. Es stellt sich daher die Frage, ob § 22 UStG 1994 in der anwendbaren Fassung für den hier vorliegenden Fall richtlinienkonform interpretierbar ist. Ausgangspunkt einer richtlinienkonformen Interpretation muss sein, "das mit…
…a. - die nationalen österreichischen Pauschalierungsregelungen kraft Unionsrechts bei Steuerpflichtigen, die unter diese fallen, nicht anwendbar sind, was vom Verwaltungsgerichthof verneint wurde: 17 Im Revisionsfall ist nicht strittig, dass die mitbeteiligte Partei die Voraussetzungen für die Anwendung des § 22 UStG 1994 dahingehend erfüllte, dass sie Umsätze…
…existieren aufgehört bzw. eine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der UStR liege vor, noch niemals Stellung bezogen habe. Bei Vorlage der Beschwerde an die Abgabenbehörde zweiter Instanz werde von den Bf eine mündliche Verhandlung gewünscht. Hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 188 Abs…
… 27.07.2016, 2013/13/0083). Nimmt man an, dass die Ausgliederung ein nicht umsatzsteuerbarer Vorgang sei und dass umsatzsteuerliche Gesamtrechtsnachfolge bei der KG eintrete (vgl Ruppe/Achatz, UStG5 § 2 Tz 205/1), wird dies wohl zur Folge haben, dass die steuerpflichtige Vermietung des Rathauses…
…daher liegt Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 UStG vor." Beigelegt waren das Verf 24 und der Übergabsvertrag. Laut Verf 24 wurden die Vermietung bzw. die Verpachtung einer Schottergrube und unbebauter Grundstücke bekanntgegeben. Bei Art der Einkünfte wurde Forstwirtschaft angeführt, wobei der Beginn der Tätigkeit mit 01.01…
…auf Mieter- oder Vermieterseite für Umsatzsteuerzwecke ein neues Mietverhältnis begründe“. Warum bei einer Gesamtrechtsnachfolge ohne neue Willenseinigung ein neues Mietverhältnis vorliegen soll, wird auch hier nicht erläutert. Kanduth/Kristen in Berger/Bürgler u.a. UStG ON § 6 Tz 515 dazu: Nach Ansicht des BMF begründet…
…Da die Berechnung der anzuerkennenden Vorsteuer im vorliegenden Erkenntnis schließlich vom Betrag laut ursprünglichem USt-Bescheid 2012 vom 22. Mai 2013 abgeleitet wird, ist die Diskrepanz bei der vorhergehenden Addition nicht entscheidungsrelevant Das Finanzamt X legte am 11.8.2016 die Beschwerde vom 11.9…
…ergehen. 3.1.2 Umsatzsteuer Gemäß § 21 Abs 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum…
…Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten…
…so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über." § 19 BAO lautet auszugsweise: "(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers…
…vom 22. April 2026. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Zur verfahrensrechtlichen Rechtslage nach dem Ableben des Beschwerdeführers: Nach § 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge…
…ohne Liquidation erloschen und ging deren Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die ***XXX GmbH*** über. Die diesbezüglichen Eintragungen im Firmenbuch erfolgten am ***tt.12.2013***, die zugrundeliegenden Firmenbuchgesuche datieren mit ***tt.12.2013***. Im Laufe des Jahres 2016 fand bei der ***XXX GmbH*** eine…