…für eine Schätzungsbefugnis relevanten Abweichungsgrößen siehe unter "Rechtslage". Wiederaufnahmegründe Die Begründung der Verfahrenswiederaufnahme stützte sich auf angenommene, aber wie oben dargelegt im Wesentlichen gar nicht vorliegende Losungsverkürzungen und - in Verbindung damit - auf die vermeintlich resultierende Berechtigung zu einem Sicherheitszuschlag auf Basis von pauschal ermittelten Kalkulationsdifferenzen…
…Keine Geringfügigkeit liegt nach VwGH 31.03.1998, 93/13/0093, bei einer Umsatzsteuernachforderung von öS 32.224 und einer Einkommensteuernachforderung von öS 22.000 (beides für 1988) vor. Im Erk. 12.04.1994, 90/14/0044, hat der VwGH hinsichtlich der Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe…
…2015/15/0023 hinsichtlich Erlassung von gesonderten Feststellungsbescheiden gemäß § 92 BAO; sowie VwGH 28. 11. 1973, 585/73 und VwGH 20. 9. 1983, 82/14/0341, 83/14/0013 hinsichtlich der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung von Wiederaufnahmsgründen). Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung lag somit nicht…
…Saldierung von Soll- und Habenzinsen aus steuerlicher Sicht gesehen zulässig ist) wird auf den Pkt. 2 dieses Erkenntnisses verwiesen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf die Jahre 2009 bis 2011 erfolgte in Ansehung des Vorliegens tauglicher Wiederaufnahmegründe zu Recht. Was die Wiederaufnahme hinsichtlich der…
…für die konkret neu hervorgekommene Nachweise zu einer Kürzung geführt haben und die Darstellung der steuerlichen Auswirkungen von konkreten Wiederaufnahmegründen im Verhältnis zum Ergebnis der neuen Sachentscheidung, wurde von der Abgabenbehörde nicht angeführt. Dies wäre jedoch unserer Ansicht nach für die Beurteilung betreffend Geringfügigkeit bzw…
…Grund der dargelegten betraglichen Geringfügigkeit der gegenständlichen Auswirkungen auf die Anspruchszinsenbescheide erklärte die Bf., die Bescheidbeschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide gem. § 256 BAO zurückzunehmen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: G) Erwägungen über die umsatzsteuerliche Rechtslage G/a) Ursprünglich strittig war die Einstufung der gegenständlichen Leistungen (Übertragungen von…
…eingewendete Geringfügigkeit der Abgabennachforderung vorgebracht, dass die Differenzbeträge weder in einer Einzel- noch in einer Gesamtbetrachtung als geringfügig einzustufen seien, da die gesamten Lohnsteuernachforderungen 524 Euro betragen und jeweils über den nach einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes als relativ und absolut geringfügig bezeichneten Prozentsatz von 1…
…auch die Verbuchung der EUSt auf dem Abgabenkonto zu Unrecht erfolgte. Somit ergibt sich im gegenständlichen Fall durch die Wiederaufnahme auf Grund der anderen rechtlichen Subsumtion durch den bundesweiten Fachbereich eine Auswirkung von 0,00 €; Verfügungen von Wiederaufnahmen bei Geringfügigkeit der Auswirkungen stellen jedoch…
…Prüfungsberichtes festgestellten steuerlichen Auswirkung der maßgeblichsten Wiederaufnahmegründe von in Summe 44.556,37 € (zur gemeinsamen Betrachtung mehrerer Verfahren vgl VwGH 28.11.2002, 98/13/0143; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016, mwN), kann von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung jedoch keine Rede…
…der Einnahmen und Ausgaben zu den Betrieben. Beispielsweise wurden in allen beschwerdegegenständlichen Jahren Aufwendungen für eine Lagermiete von EUR 1.500,00, die für den Versandhandels-Webshop anfielen, im Rahmen des bisherigen Gewerbebetriebes verbucht. Die vom Bf. ins Treffen geführte Geringfügigkeit der Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe…
…mehr von Geringfügigkeit gesprochen werden kann, gibt es nicht. Als Richtschnur können jedoch jene Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs dienen, bei denen jedenfalls keine oder eine Geringfügigkeit vorlag. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof vom 10.07.1996, 92/15/0101, sind Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe, nämlich Zahllasterhöhungen von…
…die insgesamte Auswirkung und nicht die Auswirkung des einzelnen Verfahrens zu berücksichtigen. Umfasst der Prüfungsauftrag nur einen Teil der Jahre in denen Wiederaufnahmegründe hervorkommen, sind auch die anderen Jahre, welche nicht vom Prüfungsauftrag umfasst sind, wiederaufzunehmen und in die Gesamtbetrachtung der Geringfügigkeit der Wiederaufnahmsgründe miteinzubeziehen…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtkraft…
…mwN zur Rechtsprechung). Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch die Abwägung zu treffen, ob die steuerlichen Auswirkungen des konkreten Wiederaufnahmegrundes nicht bloß geringfügig sind (vgl. Ritz, a.a.O, Tz 71, und die dort angeführten höchsgerichtl. Judikatur). Keine Geringfügigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs …
…dient grundsätzlich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung; dies unabhängig davon, ob sie sich zu Gunsten des Abgabengläubigers oder zu Gunsten des Abgabenschuldners auswirkt. Sie darf somit (aus Ermessensüberlegungen) nur ausnahmsweise - insbesondere bei absoluter und relativer Geringfügigkeit der Auswirkungen, bei Vortäuschung von Aktiva in Gläubigerschädigungsabsicht…
…Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der…
…So die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren steuerlichen Folgen des Wiederaufnahmegrundes und den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines allfälligen neuen Sachbescheides, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wiederaufzunehmenden Verfahren oder den Grundsatz von Treu…
…Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der…
…€) von in Summe 2.940,28 € (mit 2014 und 2015 in Summe 4.497,28 €) (zur gemeinsamen Betrachtung mehrerer Verfahren VwGH 28.11.2002, 98/13/0143; 26.2.2013, 2009/15/0016) könne von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung jedoch keine…
…Euro keine Geringfügigkeit (vgl. VwGH 22.04.2009, 2006/15/0257). Eine steuerliche Auswirkung von über 28.000 Euro ist daher nicht geringfügig. Zusammenfassend lag daher ein tauglicher Wiederaufnahmsgrund vor. Die belangte Behörde übte das ihr zustehende Ermessen, indem sie dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang…