…der der in Deutschland gezahlten Steuer entspricht. Unstrittig ist, dass die Ausschüttungen auf die in Rede stehenden Genussscheine unter den Begriff "Zinsen" im Sinne des Art. 11 DBA-Deutschland zu subsumieren sind und dass der Bf in den Streitjahren im Sinne des DBA-Deutschland in…
…ausgehändigt erhielt. B erwarb weder Substanzgenussscheine für die Bf. noch besaß er - wie im Verfahren vor dem Landesgericht C zur Zahl 2 festgestellt wurde - selbst die rund 12.000 M-Genussscheine, an deren Ertrag er die Anleger der so genannten "Barschiene" zu beteiligen vorgab. Ob…
Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…
…des Art. 3 lit. d der Richtlinie 2008/7/EG und der zitierten Rechtsprechung wirft damit die vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis gewonnene Auslegung des Begriffs Genussrechte und der Subsumtion der in den Genussscheinen verbriefte Rechte unter das Tatbestandsmerkmal "Genussrechte" in § 5 Abs. 1 Z…
"Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den von der Bf. begebenen Genussrechten nicht um ein Darlehen, sondern um eine ‚unternehmerische' Beteiligung. Die Rechte aus den Genussscheinen der Bf. sind als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG zu qualifizieren, da die 6% (+2…
…sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts-und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 466). Eine Gewinnbeteiligung ist zwar ein typisches Vermögensrecht eines Gesellschafters, doch kommt infolge ihrer mannigfaltigen…
…4 Abs. 1 lit. d der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 ausgesprochen, dass Genussscheine, die ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn sowie am Liquidationsgewinn der begebenden Gesellschaft gewähren, grundsätzlich in den Anwendungsbereich von Art. 4 Abs. 1…
…1988) | | Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und –sanierung, Genussscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) | -730,00 € | Kirchenbeitrag | -171,00 € | Einkommen | 25.670,57 € | Die Einkommensteuer gem. § 33 Abs.1 EStG 1988 beträgt: |…
… 18 EStG 1988) | | Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und –sanierung, Genussscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) | -730,00 € | Einkommen | 30.198,10 € | Die Einkommensteuer gem. § 33 Abs.1 EStG 1988 beträgt: | | (30.198,45…
…einem an den Refinanzierungskosten des Darlehensnehmers angelehnten Satz, zuzüglich eines Risikoaufschlages. Dem Argument des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung (Seite 7 drittletzter Absatz), dass der Kauf eines Genussscheines zu einem beliebigen Geldbetrag nicht denkbar sei, könne nicht gefolgt werden. In Form einer Unterbeteiligung ist es sehr…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Im gemäß § 150 BAO über das Ergebnis einer Außenprüfung erstellten Bericht wurde unter Tz 7 Genussscheine - Berlin & CO Capital s.a.r.l. die Feststellung getroffen, dass Herr X (in der Folge Erblasser) am 8. Dezember…
…der so genannten "Barschiene", bei der die Anleger Geld an XY bzw. an die XY übergaben und sich im Gegenzug dafür an 12.000 angeblich in XY persönlichem Besitz befindlichen ZZZ-Genussscheinen beteiligen konnten. Dies hatte für die Anleger den Vorteil, dass keine Anschaffungsspesen (bis…
…der so genannten "Barschiene", bei der die Anleger Geld an XY bzw. an die XYF übergaben und sich im Gegenzug dafür an 12.000 angeblich in XY persönlichem Besitz befindlichen ZZZ-Genussscheinen beteiligen konnten. Dies hatte für die Anleger den Vorteil, dass keine Anschaffungsspesen (bis…
…sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts-und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 466). Eine Gewinnbeteiligung ist zwar ein typisches Vermögensrecht eines Gesellschafters, doch kommt infolge ihrer mannigfaltigen…
…kein "Zertifikat"), noch hatte der Bf die zugesagten ZZ-Genussscheine ausgehändigt erhalten. Mangels gegenteiliger Hinweise in den Verfahrensunterlagen sieht das BFG keine Veranlassung an der Richtigkeit dieser - unbekämpft gebliebenen - abgabenbehördlichen Feststellungen zu zweifeln und geht davon aus, dass im abgabenbehördlichen Verfahren kein Dokument über die…
…bei Veräußerung der Anteilsscheine realisiert worden. Im April 2006 sei bei Herrn XY direkt bzw. der XYF XY Finanzberatung GmbH die Anlage in ZZ-Genussscheine mit einem Betrag von 58.485,20 Euro (Zertifikat Nr. 4176) erfolgt und wurden folgende Zukäufe bzw. Verkäufe getätigt: Erstauflage…
…bzw. von ZZ zu entnehmen sei, habe er davon ausgehen können, dass es sich um Genussscheine gleich einer Aktie gehandelt habe, deren Kursgewinne einkommenssteuerfrei und KESt frei seien. Allfällige Spekulationsgewinne bei Veräußerung innerhalb eines Jahres hätten nach dieser Anlage unter Umständen zu steuerlichen Konsequenzen geführt…
…die belangte Behörde in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein darlehensähnliches Rechtsgeschäft vorliegend und beurteilte die monatlichen Auszahlungen von Herrn XY bzw. der XYF-GmbH als Zinsen, welche an die Wertentwicklung der ZZ-Genussscheine gekoppelt gewesen seien. Entsprechend setzte sie zu den zwei Zertifikaten Nr. 974 und Nr…
…genannten "Barschiene", bei der die Anleger Bargeld an XY bzw. an die XYF-GmbH übergaben und sich im Gegenzug dafür an 12.000 angeblich in XY persönlichen Besitz befindlichen ZZ-Genussscheinen beteiligen konnten. Dabei wurden bis 2007 Übernahmebestätigungen einer Kapitalanlage ausgestellt, ab dem Jahr 2008…