…EStG 1988. Die Ausgestaltung des Darlehens bleibt der freien Vertragsdisposition überlassen. Rz 6112b: Kapitalerträge sind sämtliche Ansprüche des Genussrechtsinhabers, die er neben dem Anspruch auf die Rückzahlung des ursprünglich einbezahlten Kapitals auf Rechtsgrundlage der Genussscheinbedingungen gegen den Emittenten hat. So kann etwa vorgesehen werden, dass…
Haben österreichische Investoren von deutschen Banken emittierte Genussscheine erworben, für die ein fester Verzinsungsbetrag und eine 11jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen…
…Personen für die Anschaffung von Genussscheinen vor dem 01.01.2011 im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1982 idgF, sind als Sonderausgaben innerhalb des allgemeinen Sonderausgabenhöchstbetrages absetzbar. Rz 542: Begünstigt ist nicht nur der Ersterwerb, sondern auch jeder weitere Erwerb eines Genussscheines…
…680/1994); eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung der Einlagen oder eine Auflösung des Genussscheinfonds bzw. eine Liquidation der Aktiengesellschaft innerhalb der Frist von zehn Jahren erfolgt. Rz 622: Bei Entnahme der Genussscheine und jungen Aktien erfolgt die Nachversteuerung in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, höchstens aber in…
…der der in Deutschland gezahlten Steuer entspricht. Unstrittig ist, dass die Ausschüttungen auf die in Rede stehenden Genussscheine unter den Begriff "Zinsen" im Sinne des Art. 11 DBA-Deutschland zu subsumieren sind und dass der Bf in den Streitjahren im Sinne des DBA-Deutschland in…
…die Anschaffungskosten, wobei es im Sinne der vereinbarten frühest möglichen Kündigung nach Ablauf von zwanzig Jahren laut Genussschein von einer Nutzungsdauer des Genussrechtes von 20 Jahren ausging. Sonach erachtete das Finanzamt eine Abschreibung des Genussrechtes über einen Zeitraum von zwanzig Jahren als angemessen. Diese Beurteilung…
Die gegenständliche Genussverpflichtung ist daher schon auf Grund des im Bilanzrecht verwurzelten Gläubigerschutzgedankens dem Prinzip der Vorsicht entsprechend auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu passivieren. Es wäre nämlich paradox und würde dem Vorsichtsprinzip widersprechen, hätte man, wie im Gegenstandsfall laut dem Erkenntnis des VwGH 99/15…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG ist für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Lässt sich der gemeine…
…iSd § 2 Z. 1 KVG mit einer Gegenleistung von S 1.000.000,00 erfolgt sei. Angeschlossen war eine Genussscheinurkunde über eine Genussrechtsemmission vom 8. Jänner 2001 über ein Genussrechtsnominalkapital von S 1.000.000,00 sowie Genussrechtsbedingungen ebenfalls vom 8. Jänner 2001. Diese haben…
…€ | 757,90 € | Zinsen, die grundsätzlich der 25% KeSt unterliegen (Genussscheine) | 1.153,00 € | 288,25 € | | 6.701,50 € | 1.046,15 € Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. September 2009 erhöhte das Finanzamt die anerkannten…
…ermöglichen, ,im Zeitablauf einen unterschiedlichen Kapitalbedarf der Gesellschafter der Bw. zur Befriedigung der Renditevorstellungen der Gesellschafter und Genussscheininhaber zu bedienen'. Diese Darstellung ist nicht glaubhaft, würde doch mit einer Bevorzugung eines der Gesellschafter (B oder Iv) im gleichen Ausmaß eine Benachteiligung des anderen Gesellschafters einhergehen…
Die Bw. hat im Rahmen ihrer Vorhaltsbeantwortung auf die Entscheidung des VwGH vom 2.8.2000 Zl. 98/13/0152 verwiesen, wonach die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht unter der Voraussetzung bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt hat, dass die Willensbildung…
…Gesellschaft einen von einer österreichischen Gesellschaft ausgegebenen Genussschein gezeichnet, der ein obligatorisches Genussrecht (EStR 2000 Rz 6139) verbrieft, dann sind die daraus abreifenden Erträge wegen des Zinsencharakters nach den vorstehenden Grundsätzen vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten. Sollte die den Genussscheinertrag auszahlende österreichische Gesellschaft aus Haftungsgründen nicht…
…obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch keine "schädliche" Gewinnabhängigkeit abgeleitet werden. Wird allerdings von der deutschen Finanzverwaltung den Genussscheinen der Charakter einer "Forderung mit Gewinnbeteiligung" deshalb zugeordnet, weil der Zinsenanspruch davon abhängig gemacht wurde, dass er in…
…des Zuschusses. .............................. § 5 Rückzahlung des Genußrechtskapitals .............................. (2) Der auf die Genußscheine entfallende Anteil des Liquidationserlöses bemißt sich grundsätzlich nach dem Verhältnis des Stammkapitals der Gesellschaft zuzüglich der von den Gesellschaftern geleisteten Zuschüssen, Einlagen und in der Gesellschaft gelassenen Gewinne zum Nominale des Genußrechtskapitals zuzüglich allfälliger…
…der Bilanz zum 31. Dezember 1995 wurde ein Genussrechtskapital von S 100,000.000,00 ausgewiesen, dessen Zusammensetzung lautete: | 20 Inhaber Genussscheine, Gesamtnominale Zuschuss (Aufzahlung) | S S | 2,000.000,00 98,000.000,00 Mit Schreiben vom 9. April 1997 wurde…
…der Gesellschaftsteuer finanzielle Beiträge unterliegen, die eine Muttergesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, die ihr Gesellschaftsvermögen durch Ausgabe von Genussscheinen erhöht, leistet, damit diese Genussscheine von einer Tochtergesellschaft der genannten Muttergesellschaft erworben werden können. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte im Erkenntnis vom 19. Dezember 2002, Zl 2002/16/0239…
…dass es sich um Leistungen im Depotgeschäft handelt. Dies gilt bei Leistungen im Rahmen einer Portfolioverwaltung iSd Rz 767a auch für die Transaktionskosten. Rz 770: Die Ausgabe von Genussscheinen durch Beteiligungsfondsgesellschaften stellt einen steuerfreien Wertpapierumsatz dar. Die treuhändige Übernahme und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen durch diese…
…bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Der Begriff Genussrecht steht für verbriefte und unverbriefte Genussrechte. Genussscheine sind verbriefte Rechte…
…wenn die Gegenleistung in Geld besteht, vom Geldbetrag berechnet. Nach der jüngsten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Zuschüsse Dritter, die den Anteil der Genusscheinerwerber am Liquidationserlös erhöhen, jedenfalls dann als Gegenleistung für die Einräumung der Genussrechte anzusehen, wenn dies schon bei der Einräumung der Genussrechte vereinbart…