…während man überzeugt war, bei den privaten Investoren durch Beachtung der Spekulationsfrist eine Steuerpflicht zu vermeiden. Die BCCS wandte sich daher mit folgenden Ausführungen an die Genussrechtsinhaber (Schreiben vom 21.11.2007): "Wie im Schreiben vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, konnte der Beteiligungsverkauf mit dem…
…während man überzeugt war, bei den privaten Investoren durch Beachtung der Spekulationsfrist eine Steuerpflicht zu vermeiden. Die BCCS wandte sich daher mit folgenden Ausführungen an die Genussrechtsinhaber (Schreiben vom 21.11.2007): "Wie im Schreiben vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, konnte der Beteiligungsverkauf mit dem…
…während man überzeugt war, bei den privaten Investoren durch Beachtung der Spekulationsfrist eine Steuerpflicht zu vermeiden. Die BCCS wandte sich daher mit folgenden Ausführungen an die Genussrechtsinhaber (Schreiben vom 21.11.2007): "Wie im Schreiben vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, konnte der Beteiligungsverkauf mit dem…
a.) Liquidationsbeteiligung : Die BCCS wurde in den Streitjahren nicht liquidiert. Die Genussrechtsinhaber konnten daher gar keinen Anteil vom Liquidationserlös der BCCS erhalten. Wenn die GB von Liquidationserlösen sprechen, ist immer nur der Erlös aus einem bestimmten Geschäft, nämlich aus dem Verkauf der Zielaktien gemeint, also…
: Die BCCS wurde in den Streitjahren nicht liquidiert. Die Genussrechtsinhaber konnten daher gar keinen Anteil vom Liquidationserlös der BCCS erhalten. Wenn die GB von Liquidationserlösen sprechen, ist immer nur der Erlös aus einem bestimmten Geschäft, nämlich dem Verkauf der Zielaktien gemeint, also nicht der hier…
…Aus dieser rechtlichen Konstruktion folgt, dass die Genussrechtsinhaber selbst nicht Aktionäre der H Alpe Adria wurden und auch nicht Vertragspartner bei den Transaktionen über den Erwerb und über den nachfolgenden Verkauf dieser Aktien waren. Sie waren vielmehr am diesbezüglichen Ergebnis lediglich im Innenverhältnis mit der…
…stillen Reserven und am Liquidationsgewinn beteiligt gewesen. Denn alles was an stillen Reserven vorhanden gewesen sei, sei mit dem Verkauf des Aktienpaketes auch realisiert und an die Genussrechtsinhaber weitergeleitet worden. Wäre das Geschäftsfeld (über das Zielgeschäft hinaus) erweitert worden, dann hätte Punkt 9.3 der…
…stellte - den Ergebnissen der Betriebsprüfung folgend - die Einkünfte gemäß § 188 BAO fest. Gegen diese als Bescheid bezeichneten Erledigungen wurde im April 2003 von der Kanzlei BB GmbH, beauftragt durch die Firma II AG (als Treuhänder der vertretenen Mitgesellschafter und Genussrechtsinhaber o.a. Gesellschaft), Beschwerde erhoben…
…620.383,48 Euro ergibt. Im Rahmen der ursprünglichen Gewinnermittlungen wurde dieser Abschichtungsmehrbetrag bei der Emittentin als Firmenwert aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben sowie bei der Bf. als Genussrechtsinhaberin als steuerpflichtige Veräußerung behandelt. Der diesem Umstand Rechnung tragende Körperschaftsteuerbescheid der Bf…
…von insgesamt EUR ***16*** zum Aufbau eines Rechtenzentrums (zum Mining von Kryptowährungen) sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung zu erreichen. Das Gesamtgenussrechtskapital aller Genussrechtsinhaber (= Crowd-Investoren) bei Erreichen der EUR ***16*** hätte ***17***% vom Gesamtkapital des Unternehmens betragen. Dieses Anlageziel wäre nach einer Werbekampagne (zB Informationsveranstaltungen…
…Genussrechte zu den Gesellschaftsrechten. Gemäß § 5 (2) KVG gelten als Gesellschafter jene Personen, denen die im § 5 Abs. 1 KVG bezeichneten Gesellschaftsrechte zustehen. Da die zuschussleistende GENOSSENSCHAFT Genussrechtsinhaberin der Bf. sei, gelte sie aufgrund der Bestimmung des § 5 Abs. 2 KVG als Gesellschafter der Bf…
…Genussrecht weder ein Recht auf die Beteiligung am Totalgewinn noch am Liquidationsgewinn der das Genussrecht emittierenden Gesellschaft, sind die dem Genussrechtsinhaber zustehenden Gestaltungs- und Kontrollrechte minimal und liegt die faktische Laufzeit des Genussrechtsverhältnisses unter zwei Jahren, dann überwiegen nach Qualität und Quantität klar die Kriterien…
…beim Abschichtungsgewinn (pauschalierte Berechnung basierend auf dem Umsatz der letzten Jahre). befristete Laufzeit bis 31.12.2018 Erträge aus einem obligationenähnlichen Genussrecht unterliegen grundsätzlich nicht der Kapitalertragsteuer, sondern führen Erträge aus dem Genussrecht beim Genussrechtsinhaber zu Einkünften aus Kapitalvermögen, die zum Tarif zu erfassen sind…
…insbesondere neue Genussrechte oder andere Nachranginstrumente zu emittieren. Im Falle der Emittierung weiterer Genussrechte werden allfällige neue Genussrechtsinhaber nicht bessergestellt als die Crowd-Investoren betreffend die gegenständlichen Genussrechte. 8.3. Der Crowd-Investor erhält elektronisch von der Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr bis zur vollständigen Rückzahlung…
…ist also klargestellt, dass es der Besteuerung nicht entgegen steht, wenn der Genussrechtsinhaber im Falle der Liquidation der GESELLSCHAFT nur den Genussrechtsnominalbetrag (siehe Punkte 3.3. der Genussrechtsbedingungen) erhält und die Leistung keine Beteiligung an der Substanzwertsteigerung vermittelt und den Liquidationserlös nicht erhöht. Nach der…
…eine Gewinnbeteiligung erhält. Beim Genussrecht ist zwar nicht gefordert, dass der Genussrechtsinhaber am Verlust der Gesellschaft teilnimmt, aber hier ist der Inhaber der Namensschuldverschreibungen auch am Verlust beteiligt, da nach den Bedingungen der Namensschuldverschreibungen die Rückzahlung der Forderungen aus diesen Namensschuldverschreibungen nur unter anteiligem Abzug…
…Beträge, welche entsprechend Punkt 13.2 an jeden Genussrechtsinhaber auszuzahlen sind, innerhalb von 10 Kalendertagen nach vollem Erhalt der Ausstiegserträge berechnet (Ausstiegsberechnungsdatum) und jeder betroffene Genussrechtsinhaber über die entsprechenden Beträge (Ausstiegsberechnungsbetrag) und den Zeitpunkt, zu welchem diese Beträge an die betroffenen Genussrechtsinhaber bezahlt werden, in…
…aufgrund derer sie am wirtschaftlichen Erfolg der BCC beteiligt waren. Den EPR-Inhabern standen neben ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung als Genussrechtsinhaber auch schuldrechtliche Ansprüche auf Auszahlung der vereinbarten wirtschaftlichen Beteiligung zu. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Konsequenzen für die steuerliche Beurteilung: Es ist ausschließlich das Rechtsverhältnis…
…Genussrecht weder ein Recht auf die Beteiligung am Totalgewinn noch am Liquidationsgewinn der das Genussrecht emittierenden Gesellschaft, sind die dem Genussrechtsinhaber zustehenden Gestaltungs- und Kontrollrechte minimal und liegt die faktische Laufzeit des Genussrechtsverhältnisses unter zwei Jahren, dann überwiegen nach Qualität und Quantität klar die Kriterien…
…man überzeugt, durch Beachtung der Spekulationsfrist eine Steuerpflicht zu vermeiden (seitens der Parteien unwidersprochen gebliebene Ausführungen in BFG RV/1100324/2011). Die BCC wandte sich daher im Schreiben vom 21.11.2007 mit folgenden Ausführungen an die Genussrechtsinhaber: "Wie im Schreiben vom 11. Oktober 2007…