…für das Jahr 2012 einen Verlust von € 1.707,03 aus. In den Ausgaben des Jahres 2012 wurden Gehälter von € 875,00 sowie ein Geschäftsführungshonorar von € 3.000,00 gewinnmindernd berücksichtigt. Bezahlte Pflichtversicherungsbeiträge sind in der Erfolgsrechnung zusätzlich mit € 455,19…
…führt die Bf im Wesentlichen aus, dass aufgrund der teilweisen Nichtabzugsfähigkeit von Managergehältern nunmehr höhere Aufwendungen für die Bf bewirkt werden, weil nur so weiterhin marktkonforme Gehälter bezahlt werden können. Damit werde ihre finanzielle Dispositionsfreiheit - und damit die Erwerbsfreiheit - eingeschränkt. Eine solche Einschränkung sei sachlich…
…20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 für hohe Gehälter trotz Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips dem Grunde nach durch den der Regelung immanenten Lenkungseffekt sachlich gerechtfertigt ist und dass auch der Höhe nach mit der 500.000 Euro-Grenze eine angemessene Beschränkung eingeführt wurde. Der…
…entsprechendes Urteil, wonach dem Bf die Auszahlung ausständiger Gehälter zustehe, sind aktenkundig. Allein das Schreiben seines Anwalts, wonach eine Pfändung des Arbeitgebers derzeit nicht möglich sei, weil schon andere Exekutionsverfahren ergebnislos verlaufen seien, beweist nicht den Anspruch des Bf auf Auszahlung ausständiger Gehälter. Da ein…
… 25 Abs. 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Die Bestimmung des § 41 FLAG definiert also die beitragspflichtigen Bezüge und soll gleichzeitig eine klare Abgrenzung von den beitragsfreien…
…sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Artikel 15: Abs. 1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden…
…2 lit. a Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG, § 6…
…Gesetzgebers. Es ergebe sich aus dem Fachhochschulgesetz, dass keine Verpflichtung zur Einhebung von Studiengebührengebühren bestehe. Auch die Höhe der Studiengebühren sei vom Verein gestaltbar. Es seien ausschließlich die Löhne und Gehälter des Lehrpersonals besteuert worden. Dass Lehrpersonal beschäftigt werde, werde vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Entgegen…
…und habilitierten Wissenschaftlern und Forschern an bestimmten Forschungseinrichtungen (Z 2) auch Personen, deren Tätigkeit überwiegend in Forschung und Entwicklung liegt, sofern die an sie zu bezahlenden Vergütungen (Löhne, Gehälter, Honorare) nach § 108c Abs. 1 EStG 1988 prämienbegünstigte Forschungsaufwendungen oder -ausgaben darstellen und mindestens das für…
– Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als…
– Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als…
1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit in dem anderen Vertragstaat ausgeübt wird. Wird die…
…dar und verzichtete auf eine Beschwerdevorentscheidung. Das BFG hat erwogen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von ab 1. März 2014 ausbezahlten, den Betrag von 500.000,00 € (pro Person und Wirtschaftsjahr) übersteigenden Gehältern (§ 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 iVm …
…gegen das Erkenntnis vom 6.9.2022 war erstmals vorgebracht worden, dass die den Lohnabgaben zugrunde liegenden Gehälter nicht mehr in voller Höhe ausbezahlt worden wären. Erfolgten in einem bestimmten Lohnzahlungszeitraum tatsächlich keine Lohnzahlungen mehr, bestand auch keine Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben…
…a Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG, b) im Falle…
…Behörden der Vertragstaaten gemäß Art. 25 DBA Schweiz. 2.4. Vorbehaltlich der Art. 16, 18 und 19 DBA Schweiz dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn…
…des gewonnenen Verfahrens über die Gehaltsnachzahlungen (ASG-Verfahren ***GZyy***, Urteil vom ***Tagyy***2017) wurde der Beschwerdeführerin eine Nachzahlung ihrer Gehälter vom ***Tagvv***.2012 bis ***Tagcc***2014 in der Höhe von € 154.143,95 zahlbar bis zum 21.12.2017, gerichtlich zugesprochen. Die geklagte Arbeitgeberin…
…Vergütungen" iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 zuzurechnen sind. Nach letzterer Norm fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nämlich auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47…
…Vergütungen" iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 zuzurechnen sind. Nach letzterer Norm fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nämlich auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47…
…EStG genannten Einkünften gem. § 22 Z 2 EStG 1988 gehören, soweit verfahrensrelevant: " (…) Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind stets die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 3) aufweisende…