…sondern es genügt, dass die Abgabenschuld mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl zB VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Im…
…des bei einem entsprechenden Schuld- und Strafausspruch von der Bf. voraussichtlich zu leistenden (pauschalen) Kostenersatzes ergibt sich aus § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG. Die für einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 172 FinStrG iVm § 232 BAO erforderliche Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung dieser Abgabenbeträge ergibt sich…
…die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 27.8.1998, 98/13/0062; VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). In der mündlichen Verhandlung am 16. Juni 2015 gab die damalige Prüferin ADir. A. zur Frage der Notwendigkeit der Erlassung…
…der Zustellung bzw. Übergabe des Vollstreckungsbescheides endet die Hemmung der Einbringung und sind sofort Vollstreckungsmaßnahmen zulässig. Die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides liegt im Ermessen und setzt voraus, dass während der Zeit der Hemmung der Einbringung Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren…
…für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Obwohl im Beschwerdeverfahren nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als Ausnahme vom Grundsatz, wonach für Beschwerdeentscheidungen grundsätzlich die Sachlage zur Zeit der Entscheidung maßgeblich ist…
…dass die Abgabenschuld dem Grunde nach (gemäß § 4 BAO) mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 24.01.1996, 95/13/0147). Im Hinblick auf…
…der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Die Einbringung der Abgabe(n) sei gefährdet, weil dringender Verdacht der Abgabenhinterziehung bestehe und die Abgabennachforderung nicht in einem vertretbaren Zeitraum aus dem laufenden erwirtschafteten Einkommen entrichtet werden könne. Ei ne Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der…
…Gefährdungshandlungen angesichts der mehrfach erwähnten Party selbst aus dem Spiel nehmen, konnte im Hinblick auf das festgestellte Faktenwissen bzw. das Wissen des Beschwerdeführers um Unredlichkeiten widerlegt werden. Die Tatsachen und Fakten rechtfertigen in Summe die Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der verfahrensgegenständlichen…
…der die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht gerechtfertigt erscheinen ließe, keine Rede sein. Mit dieser Sofortmaßnahme habe zumindest ein Teil des Abgabenanspruches gesichert werden können. Wenn die Beschwerdeführerin vorbringe, dass die Behörde willkürlich die Abgabe beliebig hoch angesetzt und somit die Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringlichkeit…
…werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (z.B. VwGH 31.1.2002, 96…
…für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Weshalb die Bf. die betragliche Höhe der sichergestellten Glücksspielabgaben bestreitet, erscheint völlig unerklärlich, da sie die von den eingehobenen Tischgeldern hochgerechneten Bemessungsgrundlagen selbst bekanntgab. Die Berechnung der Glücksspielabgaben…
…19.12.2013, 2012/15/0036). Zur Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Glücksspielabgaben hat das Finanzamt ausgeführt: "…Wenn die Beschwerdeführerin (Bf) vorbringt, die Behörde habe willkürlich die Abgabe beliebt hoch angesetzt und somit die Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringlichkeit selbst herbeigeführt, ist dem…
…gesetzt werden könne, sondern es genüge, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden sei und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben seien (vgl. VwGH 30.10.2001, 96/14…
…Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergebe, zu enthalten habe. Auch hier finde sich aber in Wahrheit wieder nur eine Scheinbegründung. Es handle sich wiederum um reine Spekulationen, gewichtige Anhaltspunkte lägen weder für die behauptete Höhe noch für die behauptete Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…
…ist. Zur Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringung Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Dies liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die…
…bestehenden Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringung ausgegangen werden müsse. Dies ergebe sich daraus, dass die Bf. im laufenden BP-Verfahren kaum zur Aufklärung ihrer wirtschaftlichen Lage beigetragen habe, es sei äußerst schwierig gewesen, Klarheit hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse zu erlangen. Außerdem werde darauf hingewiesen, dass der…
…Jänner 2014 zur einer ergänzenden Stellungnahme hinsichtlich der Frage einer Gefährdung bzw. wesentlichen Erschwerung der Einbringung aufgefordert und ihr folgende Tabelle zu den nach Abschluss der Betriebsprüfung relevanten Abgabenbeträgen übermittelt: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in € nach Bp | Umsatzsteuer | 2003 |…
…zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung gegeben sind (VwGH 31.01.2002, 96/15…
…abgewiesen. Dass der Bf über kein ausreichendes Vermögen verfügt bzw. keine finanziellen Vorkehrungen getroffen hat, um eventuelle später in ungewisser Höhe entstehende Steuernachzahlungen abdecken zu können, stellt kein derartiges Verhalten dar. Für die Erlassung von Sicherstellungsaufträge reicht eine Gefährdung bzw. mögliche Erschwerung der Einbringung aus…
…dar. Allein aus der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages kann nicht auf das Vorliegen von Gefährdungshandlungen geschlossen werden, weil dafür eine Gefährdung bzw mögliche Erschwerung der Einbringung ausreicht. Die Schlussfolgerung des Finanzamtes, die Bf habe im Jahr 2013 (also 3 Jahre vor der Betriebsprüfung) eine Liegenschaft erworben…