…Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Franz Rabeder und Mag.pharm. Christoph Vigl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Köchin und ehem. Gastwirtin, whft. XXX, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a, § 38…
…Die einkommensteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinnes erscheint als Spezialwissen, welches der Gastwirtin im Zeitpunkt der Versäumung der gesetzlichen Erklärungsfrist und auch danach mangels entsprechender Anhaltspunkte in der gegebenen Aktenlage trotz einer ihr in eigener Sache bekannten Entscheidung des Berufungssenates I der damaligen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, GZ…
…worden, wobei das Unternehmen vorerst fortgeführt wurde. Mit Beschluss vom 12. März 2015 wurde die Schließung der Gastwirtschaft der Beschuldigten angeordnet. Aus dem Insolvenzverfahren beim Landesgericht Linz wurde an das Finanzamt als Insolvenzgläubiger keine Quote ausbezahlt. Im nachfolgenden Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht XX zu GZ. kkx1…
…Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder, Marktplatz 2, 4650 Lambach, als Verfahrenshelfer, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß …
…spekulativ gesehen - entsprechende Lebensumstände eintreten würden, z.B. ein entsprechender Bedarf zur Fortführung der Gastwirtschaft ihres Ehemannes, bei welchem sie bereits als Köchin tätig ist. Auch der Aspekt einer nunmehr geständigen Verantwortung der Beschuldigten ist zu relativieren, weil diese späten Einlassungen nicht mehr entscheidend zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide des FA vom 05.09.2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2006 bis 2011 sowie betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für 1-3/2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. vvvvv, und 2. B, geb. wwww, beide Gastwirte, whft. XXX, vertreten durch Dr. Raimund Danner, Rechtsanwalt, Nonntaler Hauptstraße 46A, 5020 Salzburg, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs…
Blendet man aber als solcherart notwendige Konsequenz die Rechtsfigur eines fortgesetzten Deliktes aus, ist für sämtliche verfahrensgegenständliche Fakten mit Ausnahme der Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten: So sind zuletzt die…
…sie Strafverfahrenskosten in Höhe von € 300,00 zu tragen. Zu den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt: "Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beschuldigten: Die am ***74*** in ***75*** geborene - bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ***Bf1*** ist österreichische Staatsbürgerin und seit vielen Jahren als Gastwirtin selbständig erwerbstätig…
…einzustellen sein. Es geht demnach nur noch um zwei Taten (Verkürzungen betreffend das Jahr 2013) USt 2013 in der Höhe von € 920,36 und Einkommensteuer 2013 in der Höhe von € 1.879,00. Die Beschuldigte ist seit vielen Jahren als Gastwirtin selbständig erwerbstätig…
…am 21.11.2023: Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten werden anhand der Seite 1 der Vorlage der Amtsbeauftragten überprüft und ergänzt wie folgt: Die Beschuldigte ist nach wie vor Gastwirtin und betreibt die ***8*** Tanzbar in ***9*** und das Restaurant/Cafe ***14*** in **…
…87/14/0086, iZm gewerblichen Einkünften im Fall einer Gastwirtin, die gegen Zahlung eines einmaligen Betrages durch die Brauerei eine Abnahmeverpflichtung übernahm. In der Entscheidung vom 18.01.1983 führte der Verwaltungsgerichtshof aus: "Baukostenzuschüsse oder Mietvorauszahlungen des Mieters sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…rückläufiger Geschäftsentwicklung) ähnliche Verlustursachen feststellen müssen. Die diesbezügliche Nachweisführung könne nicht der Abgabepflichtigen aufgebürdet werden. Der Umstand, dass das übrige Einkommen der Bf die Finanzierung der aus der Gastwirtschaft entstandenen Verluste ermöglicht habe, berühre die Einkunftsquelleneigenschaft des gegenständlichen Engagements (ebenso wie das fortgeschrittene Alter, vgl…
…kann, der Bf zugestanden werden muss, dass sie diese zumindest teilweise in ihrer Eigenschaft als Gastwirtin in Erwartung eines positiven Einflusses auf die Steigerung der Besucherzahl tätigte. Den strukturverbessernden Maßnahmen sind schließlich auch das verstärkte Engagement im Abendgeschäft, von dem man sich höhere Roherträge erhoffte…
…Weder Frau GK. noch der Gesellschafter MK. hätten je EDV-Kenntnisse erworben, auch die damaligen Bediensteten seien ahnungslos gewesen. Weder GK., ursprünglich Hausfrau und dann Gastwirtin in einem Lokal im ersten Bezirk, noch MK., durch viele Jahre Barkeeper, hätten es geschafft, vom Start weg einen…
…einen "Fulltime - Job" bei der Firma S in C. Den Gastgewerbebetrieb (und auch die Landwirtshaft) betreue die Gattin. Diese sei (lt. Anmeldung bei der GKK) nur 20 Stunden pro Woche in der Gastwirtschaft tätig. Ob diese Zeit ausreiche, um sämtliche Arbeiten zu erledigen, sei dahingestellt…