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BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 1/6

…Beschwerden vom 29.02.2016 gegen 37 Glücksspielabgabenbescheide gemäß § 201 BAO vom 24. Jänner 2017 über die Festsetzung der Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG für die Zeiträume 11-12/2012, 1-12/2013, 1-12/2014 und 1-11/2015, alle StNr. ****x1**** des…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 2/6

Gemäß § 59 Abs. 3 GSpG haben die Schuldner der Abgaben nach §§ 57 und 58 diese jeweils für ein Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 20. des dem Entstehen der Abgabenschuld folgenden Kalendermonats (Fälligkeitstag) an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Die…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 3/6

…§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG verwies definitiv im Klammerausdruck auf § 1 Abs. 1 GSpG. Die Frage in den Rechtsgeschäftsgebührenverfahren war nicht, ob Poker dem ordnungspolitischen Regime des Glücksspielgesetzes unterliegt, sondern ob es ein zumindest vorwiegend vom Zufall abhängiges Glücksspiel ist, weil nur…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 4/6

…Generalanwaltes C-591/15 Rn 95). …. Auch § 57 Abs. 2 GSpG differenziert nicht, ob der Glücksspielanbieter im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen Sitz hat. Schlussfolgerung Ich bin deshalb der Ansicht, dass Art. 56 AEUV nationalen Besteuerungsmaßnahmen mit Merkmalen wie…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 5/6

…2013). Aus dem zeitraumbezogenen Gesetzestext des § 57 Abs. 5 GSpG ist aber insoweit eine "mittelbare" Zufallsabhängigkeit des Gewinnes ableitbar. Besteuert wird iSd VwGH 17.1.1968, 897/67 "der Ertragsrest" der Spiele eines gewissen Zeitraumes. Aus diesen Gründen war die Glücksspielabgabe neu zu berechnen, wobei…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 6/6

Zu 1. Die Wortfolge "Ausspielungen…, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt" in § 57 Abs. 2 GSpG verstößt nicht gegen Art. 18 B-VG, da bei Onlinespielen, auch wenn sie grenzüberschreitend erfolgen, sowohl Anbieter als auch Spielteilnehmer wissen, an welchem geografischen Ort sie…

BFG RV/7100239/2021Glücksspielabgabe § 57 Abs.1 GSpG (Kartenpoker - Cashgame und Turniere), behauptete Unionsrechtswidrigkeit, exzessive Besteuerung, Beihilfenverbot
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2024Teil 1/3

…1 GspG die Glückspielabgabe unter Anwendung eines Steuersatzes von 16% mit folgenden Beträgen fest: | Zeitraum | Abgabenbetrag | 05/2019 | 1.416.431,15 € | 06/2019 | 4.068.645,99 € | 07/2019 | 3.550.513,99 €…

BFG RV/7100239/2021Glücksspielabgabe § 57 Abs.1 GSpG (Kartenpoker - Cashgame und Turniere), behauptete Unionsrechtswidrigkeit, exzessive Besteuerung, Beihilfenverbot
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2024Teil 2/3

…Tischgeldes ist eine Schätzung der Einsätze möglich. (Zur Höhe der geschätzten Einsätze für die einzelnen Monate siehe die von der ***1*** für die Monate Mai 2018 bis Jänner 2020 vorgelegten Anmeldungen GSp 50 sowie die damit übereinstimmenden Beträge, die den angefochtenen Bescheiden zu Grunde gelegt…

BFG RV/7102927/2020Glücksspielabgabe VLTs - § 57 Abs.3 GSpG iVm § 59 Abs. 1 und 5 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.06.2022Teil 1/2

…§ 2 GSpG mit Glücksspielgeräten durchgeführt. Die Aufstellung der Geräte erfolgte im Zeitraum Jänner 2013 bis Februar 2016 durch die Firma ***1***, und im Zeitraum März 2016 bis September 2017 durch die Firma ***2*** s.r.o. Am 19.01.2016 wurde eine Vereinbarung mit der…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6

…Erweiterung des Glücksspielmonopols auf Geschicklichkeitsspiele begründe die Kompetenzverletzung 2.3.2. Das Kartenpokerspiel sei keine Ausspielung iSd §§ 6 bis 12b GSpG, würde aber im Fall der Konzession der Spielbankabgabe unterzogen, obwohl es keinen Bankhalter gäbe 2.3.3. Da die Glücksspielabgabe an die Ausspielung anknüpft…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/5

…Z 7 GebG 1957 idF vor dem 1.1.2011) amtlich festgestellt worden. Auf dieser Grundlage argumentiere der Bf., dass er gar nicht unter § 57 ff GSpG falle: Das bedeute faktisch auch, dass die Glücksspielabgaben, abgeleitet von den Einsätzen ein Vielfaches des tatsächlich erzielten Umsatzes…

BFG RV/2100581/2012Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame oder in Turnierform und des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 1/3

…Die Beschwerdeführerin weist auch darauf hin, dass auf Grund der geltenden Übergangsbestimmung der Glücksspielgesetznovelle 2008 § 57 GSpG idgF nicht anwendbar sei und daher der Antrag gestellt wird, die Abgabe gemäß § 201 BAO bescheidmäßig festzusetzen. In den Abgabenmeldungen der Beschwerdeführerin wurden für den hier zu beurteilenden…

BFG RV/7100239/2021Glücksspielabgabe § 57 Abs.1 GSpG (Kartenpoker - Cashgame und Turniere), behauptete Unionsrechtswidrigkeit, exzessive Besteuerung, Beihilfenverbot
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2024Teil 3/3

…04 vom 7. September 2006, ein und schließt mangels vergleichbarer Sachverhalte und Zielsetzungen eine Übertragung auf die abgabenrechtlichen Bestimmungen des GSpG aus. Abschließend merkt der VwGH in diesem Zusammenhang an, dass der EuGH auch in seiner weiteren Rechtsprechung ausdrücklich an seiner Aussage, wonach Abgaben nicht…

BFG RV/7101404/2020Heranziehung zur Haftung gem. § 59 Abs. 4 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2023

… 59 Abs. 4 lit. a GSpG für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ***NN*** GmbH im Ausmaß von € 298.864,97 in Anspruch. U.a. gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde des Bf. vom 02.05.2019. Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom…

BFG RV/7102560/2020Keine Haftung nach § 59 (4) GSpG für den Vermieter von Räumlichkeiten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.11.2023

…3***, über die Beschwerde vom 08. Jänner 2020 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 59 Abs. 4 lit a GSpG des ***FA*** vom 10. Dezember 2019, ***4***, betreffend Glücksspielabgabe 04-08/2011 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I. Der…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 1/3

…als die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG für die nachstehend angeführten Zeiträume gemäß § 201 BAO ausgehend von den angeführten Bemessungsgrundlagen jeweils mit einem Steuersatz von 16% mit den angeführten Abgabenbeträgen festgesetzt werden. Auf Grund der festgesetzten und der selbstberechneten Beträge ergeben sich die nachstehend…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 2/3

…Gegenstand der Besteuerung beim Tatbestand nach § 57 Abs. 1 GSpG Dazu gibt es keine Ergänzungen. 2. Höhe der Bemessungsgrundlage - Einbeziehung der "Servicepauschale" Wie in den bisherigen Schriftsätzen bereits ausgeführt. Das Erörterungsgespräch wurde mit folgendem Ergebnis beendet: Vereinbart wird, dass mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 3/3

…Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach § 2 Abs 2 GSpG, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübt, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Ebenso unstrittig ist…

BFG RV/7102927/2020Glücksspielabgabe VLTs - § 57 Abs.3 GSpG iVm § 59 Abs. 1 und 5 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.06.2022Teil 2/2

…§ 57 Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 GSpG. Die Bescheide gemäß § 201 BAO, mit welchen der Beschwerdeführerin die Glücksspielabgabe vorgeschrieben wurde, bestehen daher zu Recht. Zu der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Einstellungsbenachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien vom 16.7.2019 hinsichtlich der ***2*** s.r.o…

BFG RV/7105302/2016Abweisung; Die Bemessung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 3 GSpG, auf Grundlage aller der inländischen Öffentlichkeit in Aussicht gestellter Gewinne, erfolgte zu Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2021

…von der Bf. selbstberechneten Glücksspielabgabe idHv € 1.065,00 ergäbe sich eine Nachforderung von € 10.344,20. Gemäß § 58 Abs.3 GSpG unterliege ein Gewinnspiel der Glücksspielabgabe, wenn es sich auch an die inländische Öffentlichkeit richte. In diesem Falle würde die Gesamtheit aller…