IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…Familienbeihilfe bezogen haben, geht aus den übermittelten Unterlagen nicht hervor. Beweiswürdigung Der Bf leugnet nicht, den auf eine fremde dritte Person ausgestellten Behindertenausweis (BB; sie holte den Ausweis am 24.05.2014 bei der MA 40 ab) hinter die Windschutzscheibe gelegt zu haben, als er…
…Bayern) aufgegeben und in Österreich im Jahr 2007 ihren Hauptwohnsitz begründet haben. Den vom Bf. angeführten weiteren "Hauptwohnsitzen" in Deutschland kommt hingegen keine solche Qualität zu, weil die Mitbenützung fremder Wohnungen - auch bei längeren und regelmäßigen Verwandtenbesuchen - keinen Wohnsitz begründen kann (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, …
…Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Wie der Beschwerdevorentscheidung zu entnehmen ist, hat die Abgabenbehörde die Belege nur stichprobenartig überprüft. Werden zum Nachweis von Werbungskosten Belege in fremder Sprache offengelegt, hat die Abgabenbehörde - mag dies auch Mühe kosten - den Inhalt aller (lesbaren) Belege zu ermitteln (z. B…
…einem solchen Maße konkret sein, dass die Einschätzung des genauen Marktwerts der Leistung möglich ist und in der Folge die Feststellung getroffen werden kann, ob auch ein fremder Dritter diese Gegenleistung zu erbringen bereit gewesen wäre (vgl. VwGH 17.3.2021, Ra 2020/15/0113…
…Vor allem der Rechtsmittelbelehrung (VwGH 10. 5. 2000, 95/18/0972) sowie dem Tag der Bescheidzustellung hat ein Fremder, der die deutsche Sprache nur ungenügend beherrscht, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Weil aus der Rechtsmittelbelehrung die Zulässigkeit und die Art des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels sowie…
…zu entnehmen seien, erfolgt. Demnach sei der Betrieb eines Quartiers für AsylwerberInnen und sonstige hilfsbedürftige Fremde durch den Beschwerdeführer aufgrund der von ihm dem diesbezüglichen Vertrag mit dem Land Oberösterreich zufolge zu erbringenden Nebenleistungen nicht als Vermietung zu Wohnzwecken, sondern als Beherbergung iSd § 10 Abs…
…des rechtlichen Gehörs. Geheilt ist daher der Mangel der fehlenden Übersetzung insbesondere dann, wenn der Bescheidadressat den Inhalt eines in fremder Sprache abgefassten Schriftstücks tatsächlich verstanden hat oder er - als Angehöriger des Absendestaates - der Landessprache mächtig sein musste (vgl. OGH 19.12.2000, 10Ob99/00g…
…wurde und einige nicht nachvollziehbare Bewertungsgrößen (Miethöhe etc.) in dieses Gutachten eingeflossen sind, kann dieses Gutachten zur Verkehrswertermittlung nur bedingt herangezogen werden. So ist es kaum vorstellbar, dass ein Fremder, für ein nicht ausgebautes Dachgeschoss, welches nur durch eine herabziehbare Stiege (in Leiterform) erreichbar ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Günter Schmid, Rechtsanwalt, Hafferlstraße 7, 4020 Linz, wegen behaupteter rechtswidriger Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (Finanzpolizei Team 44-Finanzamt Freistadt Rohrbach…
Die Bereitstellung eigener Infrastruktur spricht für Selbständigkeit, wohingegen die Nutzung fremder Räume für ein Dienstverhältnis spricht. Die für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur (insbesondere das Mobiliar, die Separees sowie Tanzflächen und Bühnenbereiche) wurden ausschließlich durch die Bf. zur Verfügung gestellt. Eigene Infrastruktur wurde nicht von den…
… 24 BAO wurde bereits unter Punkt A. 3 dargestellt. Ein fremder Dritter hätte unter diesen Umständen keinen Schuldbeitritt zu einem bestehenden Kreditvertrag gleistet, zusätzliche Verbindlichkeiten übernommen und den für Privatliegenschaften aufgenommene Kredit zugunsten der Gesellschafterin bzw. deren Eltern getilgt. Im Übrigen ist darauf zu verweisen…
…des VwGH (VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126) zweifelsfrei, dass ein Anschaffungsvorgang vorliegt, der grundsätzlich zu einer Firmenwertabschreibung berechtigt hat. Zur Frage des Vorliegens eines Fremderwerbes iSd § 9 Abs 7 KStG 1988: § 9 Abs 7 KStG 1988 in der Fassung des AbgÄG 2010, BGBl…
…kein fremder Dritter ein Darlehen gewährt hätte, spricht alleine die mangelnde Marktkonformität bereits für verdecktes Eigenkapital (vgl. Ressler/Rohm in Lang/Rust/Schuch/Staringer, WU-KStG3, § 8, Rz. 51). Es entspricht aber auch der forensischen Erfahrung, dass beim völligen Fehlen von Kreditsicherheiten kein fremder Darlehensgeber…
…nicht veräußert, sondern liquidiert worden, hätte diese ebenfalls Werte von rund 100.000,00 € an die Gesellschafter ausgekehrt. Ein fremder Dritter hätte daher ebenso 100.000,00 € für die Beteiligung an der Bf. bezahlt. Der Verkauf der Beteiligung an der Bf. um 100…
…Wer hat die Gartenarbeit verrichtet? Besch.: Ein fremder Dritter. Die Parteien stellen keine weiteren Fragen und Beweisanträge. Schluss des Beweisverfahrens. Der Amtsbeauftragte beantragt seiner Beschwerde stattzugeben und eine schuldangemessene Bestrafung auszusprechen. Der Verteidiger beantragt die Beschwerde abzuweisen und führt dazu aus, dass das Beweisverfahren ergeben…
…Unternehmen ausgestellt wurden, ist aufgrund der sonstigen Vorgangsweise, der fehlenden Zahlungseingänge und dem Umstand geschuldet, dass sich ein Fremder eine derartige Rechnungslegung ohne Leistungserbringung nicht gefallen ließe, geschuldet. Hinsichtlich der Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer kann nur eine Schätzung nach dem Durchschnitt erfolgen. Der Richter geht…
…es liegt ein fremdüblicher Leistungsaustausch vor. Entscheidungswesentlich ist im vorliegenden Fall die Frage, ob ein fremder Vermieter bei vorliegender Sach- und Vertragslage so gehandelt hätte wie die Bf, die ihrem Bestandnehmer für die Dauer seines Auslandsaufenthaltes die Mietzinszahlungen für einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen…
…C-GmbH] übersteigenden Vermögens bedient zu werden brauchen. Damit ist eigentlich klargestellt, daß die Patronatserklärung der [B-GmbH] nur mehr die Fordemngen fremder Dritter betreffen konnte. Überdies war eine Patronatserklärung zur Beseitigung der Überschuldung nicht mehr notwendig, da durch den Rangrücktritt der beiden Großgläubiger die…
…auf den gegenständlichen Mietvertrag, wonach es sich bei der Erstfassung um ein Kanzleiversehen gehandelt hätte. Eine Fremdunüblichkeit in Bezug auf die Betriebskosten könne nicht festgestellt werden. Es komme auch unter fremden Dritten vor, dass die Betriebskosten in den Mietzins eingerichtet würden. Auch sei das bestehende…