…Abs. 4 FLAG bestehen beim Bundesfinanzgericht daher nicht. Auch das Unionsrecht verlangt keine Gleichbehandlung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf die Gewährung von Familienbeihilfe: Die Rechtsstellung von subsidiär Schutzberechtigten ist unionsrechtlich in der Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011 geregelt ("Statusrichtlinie")…
…der neben rechtlichen Ausführungen zu Bestimmungen des AVG und zu § 2 Abs. 8 FLAG 1967 das Antragsvorbringen aufrecht erhalten, auf die (mit Bescheiden des unabhängigen Bundesasylsenates) am 11.05.2007 erfolgte Anerkennung ihrer und ihrer Kinder Flüchtlingseigenschaft gemäß §§ 66 Abs. 4 AVG iVm 38 Abs…
…aus der Grundversorgung haben oder beziehen, aber- in dem relevanten Zeitraum arbeitslos war, was grundsätzlich richtig ist.Eine unterschiedliche Behandlung von subsidiär Schutzberechtigten mit anerkannten Flüchtlingen ist diskriminierend.Im Bezug auf die Grundversorgung ist, in Entsprechung einer Anregung der Volksanwaltschaft, nur mehr der tatsächliche Bezug…
…Gemäß § 3 Absatz 5 AsylG werde festgestellt, dass den Antragstellern kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Desweiteren wurde eine eidesstättige Erklärung der Eltern vom 30.7.2015 betreffend Eheschließung und Geburten der Kinder vorgelegt. "Da wir aus Afghanistan kommen, haben wir keine Heirats- und keine Geburtsurkunden…
…Verordnung Nr. 883/2004 dahingehend, dass diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen gilt. Zum sachlichen Geltungsbereich ordnet Art. 3 Abs…
…sei. Anbei finde das Finanzamt die korrekten Zahlen. Es sei zu beachten, dass die Wohnung im betreffenden Zeitraum unentgeltlich an ukrainische Flüchtlinge zur Nutzung übergeben worden sei. Die steuerliche Vertretung der Bf. beziehe sich diesbezüglich auf die Info des BMF vom 06.05.2022, 2022…
…wird gesagt, dass wenn ein Elternteil in Österreich zur Arbeit geht dann steht die Zahlung zu egal ab in Ungarn auch ein Beschäftigung nachgegangen wird. Alle Flüchtlinge bezahlt der österreichische Staat Kinder Geld aus und alle sonstigen Hilfen und der was Arbeitet wird bestraft !! das…
…Auskunft, dass nach seinem Wissen das beanstandete Fahrzeug von verschiedenen ukrainischen Kriegsvertriebenen genutzt worden sei, die am ***Campus*** betreut worden seien. Das Fahrzeug habe ausschließlich dazu gedient, diese Flüchtlinge zu Ärzt:innen und Spitälern zu bringen. Mit Ersuchen vom 30. September 2025, Zl. ***GZ2***, um…
…Bezug des Pflegegelds), bzw durch Einsichtnahme in die Datenbanken der Finanzverwaltung und ist zudem nicht strittig. Rechtliche Würdigung Der persönliche Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 erstreckt sich auf Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sowie Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Beim Beschwerdeführer (Bf) handelt es sich um einen Verein, dessen Zweck die Unterstützung von Behinderten/Flüchtlingen bei der (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist - ein Zweck, der lt. den Vereinsstatuten ua. durch die…
…stichhältig. Ein allfällig vorhandenes Vermögen (insbesondere Immobilienvermögen) werde aufgrund der Gefährdungs- bzw. Bedrohungslage im Herkunftsland regelmäßig nicht verwertbar sein und sei daher irrelevant. Liquides Vermögen der Flüchtlinge hätte auch bereits die Auszahlung von Sozialleistungen, die vor der Beschäftigung beim Bf regelmäßig bezogen worden seien, verhindert…
…der Sozialhilfe im Sinne des Artikels 28 Abs. 2 der Statusrichtlinie handelt (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über die Mindestnormen für die Anerkennung und den Staus von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schütz benötigen…
…166 vom 30. 4.2004, (im Folgendem VO 883/2004) gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Gemäß § 2 Abs…
…Besteuerungsrecht. Der Bf erhob am 20.8.2018 (einlangend) schriftlich eine Beschwerde, datiert vom 15.8.2018, gegen diesen Bescheid. Er und seine Frau seien ursprünglich Flüchtlinge gewesen. Er sei Österreicher. Sein Lebensinteresse liege in Österreich. Seine Söhne seien Österreicher. Er habe…
…3 FLAG 1967 ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin und ihre Kinder in dem angeführten Zeitraum über keine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligungen verfügt hätten und auch keine anerkannten Flüchtlinge, sondern als Asylwerber in Österreich aufhältig gewesen seien. Die Familienbeihilfe könne außerdem nur für höchstens fünf Jahre rückwirkend vom…
…Art. 2 Abs. 1 VO 883/2004 gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in dem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1…
…Art. 2 Abs. 1 VO 883/2004 gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in dem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1…
…Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes: Gemäß Absatz 1 sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass der Familienverband aufrechterhalten werden kann…
…Art. 2 Abs. 1 VO 883/2004 gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in dem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1…
…Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet. Art. 20 GRC lautet: Artikel 20 Gleichheit vor…