IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rauscher und Mag. Glashüttner als Richter sowie Mag. Aust und Mag. Kühberger-Leeb als fachkundige Laienrichterinnen im Beisein der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Puntigam…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
…von EUR 9.996,62 im Jahr 2015 und EUR 4.227,65 im Jahr 2016 als Werbungskosten anerkannt werden sollten. Er begründete seine Beschwerde zusammengefasst wie folgt: Es bestehe der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit im Ertragssteuerrecht, für die Zuordnung eines Darlehens sei der Schuldgrund bzw…
…und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Die Gesellschafter hätten aus diesen Geschäften keinen persönlichen Nutzen gezogen. Auch sei zur Finanzierung der Veranlagung kein Fremdkapital aufgenommen worden. Auf die Finanzierungsfreiheit der Geschäftsführung sei nicht eingegangen worden. Es stehe jedem Geschäftsführer frei, sowohl in risikoaffine als auch…
…Aufgabe der Bf. bis hinauf in das Jahr 2017 sei es gewesen, die Beteiligung in der Höhe von 94,90 % an der ***10*** Tochtergesellschaft - der ***11*** - zu halten. Im Rahmen der Finanzierungsfreiheit habe sich die Familie ***18*** dazu entschieden, dass sich die Bf. über ein…
…nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen…
…vor und ergänzte die Begründung des Antrags. Darin brachte die Antragstellerin zusammengefasst vor, dass es einem Steuerpflichtigen freistehe, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Erkenne der Unternehmer, dass er Zinsen nicht als Betriebsausgabe absetzen könne, wenn er das Fremdkapital unmittelbar für…
…nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen…
…wurden und betreffend die von der beschwerdeführenden Partei getragenen Fremdfinanzierungskosten insbesondere behauptet, dass die Erwerber (auch) beim Projekt Neubauherrrenmodell eine "völlige Finanzierungsfreiheit" gehabt hätten und dass etwa auch eine (vollständige) Eigenkapitalfinanzierung oder eine Fremdfinanzierung von anderer Seite möglich gewesen wäre, ist dazu im Ergebnis festzuhalten…
…2014, 2011/15/0135, zu einem mit einem Mietvertrag in Zusammenhang stehendem Fruchtgenussrecht). Außerdem steht es Gesellschaftern einer GmbH nach dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit frei, ob sie die Gesellschaft durch Einlagen (Eigenkapital) oder Darlehen (Fremdkapital) finanzieren. Eine allfällige Fremdunüblichkeit eines Darlehens würde nur dazu führen…
…erfolgt (keine verdeckte Einlage). Aus der Sicht des § 8 Abs. 1 KStG 1988 ist der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit maßgebend. Eine verdeckte Einlage könnte nur dann vorliegen, wenn nach Art der Vereinbarung die Rechtsqualität einer Mittelzufuhr unklar oder sonst unangemessen wäre (vgl. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr…
…hätte. (Raab/Renner in Lachmayer/ Strimitzer/Vock, Körperschaftsteuer 32, Rz. 150 zu § 8 KStG 1988 mwN) Es liegt insoweit eine Ausnahme von der prinzipiell vorliegenden Finanzierungsfreiheit vor. Hierbei ist der Zeitpunkt der Zuteilung der Darlehenssumme maßgeblich. (Raab/Renner in Lachmayer/ Strimitzer/Vock, Körperschaftsteuer 32, Rz…
…unterzogen wurden und betreffend die vom Beschwerdeführer getragenen Fremdfinanzierungskosten insbesondere behauptet, dass die Erwerber (auch) beim Projekt ***Projekt1*** ***Haus*** eine "völlige Finanzierungsfreiheit" gehabt hätten und dass etwa auch eine (vollständige) Eigenkapitalfinanzierung oder eine Fremdfinanzierung von anderer Seite möglich gewesen wäre, ist dazu im Ergebnis festzuhalten…
…GmbH) Ad 5. Bullet-Point RZ 5819 EStR - Liebhaberei: Siehe folgende Ausführungen unter Punkt 3 dieses Beschwerdeschreibens Zu guter Letzt würde auch das Erkenntnis des BFG vom 19.5.2014 (RV/7102356/2011) unsere Argumentation bezugnehmend auf die Finanzierungsfreiheit untermauern: "Angesichts dessen, dass an die…
…Qualifikation der Einlagen als Eigenkapitalersatz ohnehin auf eben diesen Zeitpunkt abstellt." Auch die von der Bf. angesprochene "Finanzierungsfreiheit" wonach die Steuerpflichtigen in der Wahl der Finanzierung grundsätzlich frei seien und jede Finanzierung ein Risiko in sich bergen würde, ändert an der vom Bundesfinanzgericht vorgenommenen Beurteilung…
…ihren Gesellschafter in eine Einlagenrückzahlung kann insoweit möglich sein, als ein hinreichender Einlagenstand iSd § 4 Abs 12 EStG bei der Bf vorhanden ist. Das Institut der Einlagenrückzahlung fußt auf dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit (Beiser, SWK 22/1999, 489, unter Verweis auf Pokorny in FS-Bauer…
…und den Aufwendungen gefordert. Diese Voraussetzung treffe auch auf Kursverluste zu. Auch werde der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit völlig außer Kraft gesetzt. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unbestritten. Strittig ist die Rechtsfrage inwieweit der Abzug von Kursverlusten im beschwerdegegenständlichen Fall bei der Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten gem. …
…ihren Gesellschafter in eine Einlagenrückzahlung kann insoweit möglich sein, als ein hinreichender Einlagenstand iSd § 4 Abs 12 EStG bei der Bf vorhanden ist. Das Institut der Einlagenrückzahlung fußt auf dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit (Beiser, SWK 22/1999, 489, unter Verweis auf Pokorny in FS-Bauer…
…sondern, dass es sich dabei um eine "Anschubfinanzierung" für ein lukratives, sich selbst tragendes Investitionsobjekt gehandelt habe. Entsprechend dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit bleibe die Entscheidung über Art und Umfang einer Finanzierung der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern überlassen. Wie eine UFS-Entscheidung ausspreche, erfordere auch die…
…ein Investment sein dürfe, verwechselt. Diese Frage stehe aber gerade im Bereich der Kapitalgesellschaften nicht zu, da hier die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit auf den Bereich der Veranlagung zu übertragen seien. Es stehe jedem Unternehmer frei, wie risikoaffin oder risikoavers er sei. Dass ein Investment sich…