…selber ein Fehler unterlief, indem er den fehlerhaften Fristeintrag nicht bemerkte, lässt durch die (unbestrittene) einmalige Fehlleistung des Vorgesetzten für sich allein noch nicht den Schluss zu, dass die richtige Terminvormerkung und damit die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen in der Kanzlei des Steuerberaters des Bf´s…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…dass er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Geschäftsführers vorgelegen wären (vgl…
…Geschäftsführers seien überspannt, wenn dieser auch noch den eigens für die Durchführung der abgabenrechtlichen Belange engagierten und darin spezialisierten Steuerberater überwachen müsse. Es könne von einem Geschäftsführer einer GmbH nicht verlangt werden, dass er Fehler des Steuerberaters aufdecke (UFS 1.3.2007, RV/0497-L…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der gewählten Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen hätten…
…dass er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte mitgeteilt hat und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Geschäftsführers vorgelegen wären…
…dass er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Geschäftsführers vorgelegen wären (VwGH…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach …
…lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach …
…der Fehler klar bei der Steuerberatungskanzlei. Zu 2019: Es sei für ihn grundlos und nicht nachvollziehbar vom Finanzamt sofort eine Schätzung durchgeführt worden. Von einer allenfalls verstrichenen Frist 30.6.2021 haben weder er, noch sein Steuerberater **V1** Bescheide erhalten. Zur Lohnverrechnung hinsichtlich des Arbeiters…
…Irrtümer und Fehler der Kanzleiangestellten von berufsmäßigen Parteienvertretern ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz Einhaltung der beruflichen Sorgfaltspflichten des Anwaltes bei der Kontrolle seines Kanzleiapparates und trotz bisheriger objektiver Eignung und Bewährung der Kanzleiangestellten unterlaufen und dem Anwalt kein den minderen Grad der Versehens…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach § 80 Abs. 1 BAO vorgelegen wären (vgl. beispielsweise VwGH 20.9.2007, Zl. 2003/14/0054). Der Bf. bringt hinsichtlich der Frage der schuldhaften Pflichtverletzung zwar vor, einen Steuerberater…
…Beweis: Zeugin RA, Steuerberater Stb, Mitarbeiterin des Steuerberaters MA p.A. Innerhalb ab Kenntnis des Hindernisses vorgesehenen Frist von 14 Tagen wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt.“ Die Antragsteller seien somit durch den Fehler der Kanzleiassistentin durch ein unabwendbares Ereignis verhindert…
…beide tätig beim T, als richtig zugestanden worden. Warum das Finanzamt diesbezüglich nunmehr anderer Ansicht sei, werde nicht begründet. Insofern würde daher augenscheinlich ein grober Fehler des Finanzamtes vorliegen. Beweis: Zeugen D und Zeugin E, beide p.A. Adresse5, Stb, p.a. Beratung als Zeuge…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die (vermeintliche) Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise hat informieren lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…einem Steuerberater, beide ohne Zustellvollmacht, vertreten. Er hätte sich also zumindest erkundigen können, welche Fristen ab Abholung eines behördlichen Schriftstückes einzuhalten seien. Darum liege kein minderer Grad des Verschuldens vor und sei der Irrtum des Bf kein tauglicher Wiedereinsetzungsgrund. Auch die geltend gemachten Fehler betreffend…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die (vermeintliche) Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise hat informieren lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…