…Beeinflussung des Kaufpreises durch eine allfällig zulässige Firmenwertabschreibung nicht möglich war. Der VwGH 17.11.2022, Ro 2022/15/0023 hat dazu erkannt (vgl Rn 24 des Erkenntnisses): "Entscheidend für den Erhalt der noch offenen Fünfzehntelabschreibungen für vor dem 1. März 2014 erfolgte Beteiligungserwerbe ist…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch OPTIMA Die Steuerberater GmbH, Dr. Gaisbauer-Straße 1, 4560 Kirchdorf an der Krems, und Steindl Steuerberatung GmbH, Römerstraße 48, 4800 Attnang-Puchheim, über die…
…Höhe von EUR 13.307,06. Dieser Betrag setzte sich aus Fünfzehntelabschreibung iHv EUR 5.555,96 und einer tatsächlichen Afa von EUR 7.751,10 zusammen. In Beantwortung eines Ergänzungsersuchens des Finanzamtes übermittelte die steuerliche Vertretung der Bf. eine Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten als…
…und damit 14 Jahre ab Beginn der Sanierung positiv wäre. Die Miethöhe wurde dabei ab 2007 konstant mit 5.635,00 €, die jährliche Afa mit 2.569,95 € (anstatt der Fünfzehntelabschreibung nach § 15 Abs. 3 EStG 1988) und die sonstigen Werbungskosten mit 1…
…626,20 Euro auf 41.514,80 Euro berichtigt werde. Die für das Gesamtergebnis hinsichtlich des Beobachtungszeitraumes maßgebliche Korrektur sei die Absenkung des AfA-Satzes der Zehntel- und Fünfzehntelabschreibung laut MRG auf „normale“ 1,5%. Dieser Gesamtansatz schlage sich für den Zeitraum von 2009 bis…
…die unter den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz fallen, die Weiterführung der Firmenwertabschreibung ermöglichen. Die Vorschrift ist daher vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Judikatur zum Vertrauensschutz auszulegen. Entscheidend für den Erhalt der noch offenen Fünfzehntelabschreibungen für vor dem 1. März 2014 erfolgte Beteiligungserwerbe ist, dass "sich der steuerliche…
…einem variablen Zinssatz sind die künftig anfallenden Zinsen zu schätzen. Ein begünstigtes Darlehen ist nicht auf einen fremdüblichen Zinssatz hochzurechnen. Geplante Kredittilgungen haben Einfluss auf die in der Prognose anzusetzenden Zinsaufwendungen. Fünfzehntelabschreibungen von Herstellungskosten nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 sowie sonstige Sonderabschreibungen (z.B…
… sind diese Aufwendungen aber tatsächlich gar nicht oder nicht im vollen Ausmaß angefallen, stehen auch die Fünfzehntelabschreibungen entweder gar nicht oder zumindest nicht in voller Höhe zu. Das Finanzamt beantragt daher, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Beschluss vom 23.2.2023 Mit Beschluss vom 23…
…Die Prognose über die Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges sie unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Mieten zu erstellen, wobei davon auszugehen sei, dass der Steuerpflichtige den durch preisrechtliche Zwangsvorschriften vorgegebenen Rahmen im Wesentlichen ausschöpft. Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß …
…sein, da ein allfälliger Vorteil aus einer einbringungsbedingt entstandenen Firmenwertabschreibung auf Seiten des Einbringenden regelmäßig keinen Einfluss auf die (umgründungsbedingt neu geregelten) relativen Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Gesellschaft haben wird. Eine Weitergeltung der Fünfzehntelabschreibungen sollte aber jedenfalls dann möglich sein, wenn konkret nachgewiesen wird, dass…
…ob eine Einkunftsquelle vorliegt, eine Zehntelabsetzung nicht zu korrigieren ist. Zudem ist weder dem Gesetz noch der LVO eine solche "Adaptierung" der Instandsetzungsaufwendungen zu entnehmen. Lediglich die Lohnsteuerrichtlinien sehen eine Umstellung der Zehntel- und Fünfzehntelabschreibungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 - Herstellungsaufwand betreffend Aufwendungen gemäß §…
…den Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 und § 28 Abs. 3 EStG 1988 wird darauf hingewiesen, dass Zehntel- bzw. Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988, nicht hingegen solche gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 auf Normalabschreibung umzurechnen sind (vgl. Brennsteiner/Zangerl-Reiter in…
…Überschuss (laut Aufstellung der Bf vom 27. 3. 2017) Dot. 1/10, 1/15 VJ: Hinzurechnung der Zehntel- und Fünfzehntelabschreibungen (laut Aufstellung der Bf vom 27. 3. 2017) Afa: Hinzurechnung der AfA-Beträge (laut Aufstellung der Bf vom 27. 3. 2017) Ausgaben VP: Hinzurechnung der…
…der einzelnen Häuser auf S. 1 der Geldflussrechnung zu den neuen Steuererklärungen: Bei der Abrechnung *****[S6]*****gasse für das Jahr 2006 wurde die Dotierung Zehntel- und Fünfzehntelabschreibungen von 27.515,54 € vom Finanzamt vergessen. Teamleiter (TS10/011): Das ist zutreffend, in der Tabelle betreffend…
…selbst erklärten Einkünfte sind für die Frage, welche finanziellen Mittel der Bf zur Bestreitung von Aufwendungen zur Verfügung standen, zunächst um die Dotierung der Zehntel- und Fünfzehntelabschreibungen sowie der Absetzung für Abnutzung zu bereinigen, ferner um „Aufwendungen aus Vorperioden“, die im Beschwerdezeitraum zu keinem Abfluss…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 1. März 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2017 zu Recht erkannt: Der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes X . betreffend Einkommensteuer 2006 - 2008 zu Recht erkannt: Der Berufung, nunmehr Beschwerde, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2006 - 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…